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Doppelbesteuerung der Rente

Doppelbesteuerung der Rente – Nr. 34

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Zwei Rentner klagten gegen ihre Finanzämter, weil sie dem Fiskus rechtswidrig überhöhte Besteuerung vorwerfen. Die beiden Klagen wurden zwar abgewiesen – doch das Urteil des BFH hat auch so Folgen: So wurde die Berechnungsgrundlage für die Rentenbesteuerung gekippt und die Formel muss sich ändern mit weitreichenden Folgen für Millionen künftiger Senioren!

Kategorie: Beruf, Steuern & Finanzen Schlagwörter: Doppelbesteuerung, Rente, Vorsorge
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Beschreibung

Eine neue Rentenformel muss her

Obwohl die meisten Steuerexperten davon ausgegangen sind, dass die Rentensteuer verfassungswidrig ist, hat der BFH heute verkündigt: Nicht nur die Rentensteuer ist verfassungsgemäß. Aufgrund der neuen Rentenformel wird die Rente künftig auch noch doppelt besteuert. Warum das Rentenurteil Millionen künftiger Senioren betrifft. Das Vertrauen der meisten Rentnerinnen und Rentner in den Rechtsstaat ist seit heute zerstört.

Der Bundesfinanzhof traf mit seinem Urteil allerdings keine generellen Aussagen über die Richtigkeit der Besteuerung aller Rentnerinnen und Rentner. Er entschied damit auch nicht über die Rechtmäßigkeit der Rentenbesteuerung für Rentnerjahrgänge ab 2040 (also die heute Mitte-Vierzigjährigen). Denn wer ab 2040 in Rente geht, gehört zum ersten Rentnerjahrgang, dessen Auszahlungen zwar zu 100 Prozent besteuert werden, während die eingezahlten Beiträge nur von 2025 bis 2039 (bis zum gesetzlichen Höchstbetrag) zu 100 Prozent von der Steuer abziehbar sind.

Das Grundproblem liegt im Prinzip in der nachgelagerten Besteuerung, die der Gesetzgeber im Zuge der Rentenreform 2005 eingeführt hatte. Und eben dies führt dazu, dass Arbeitnehmer und Selbstständige bisher ihre Einzahlungen in die gesetzliche Rentenkasse, in berufsständische Versorgungswerke oder in private Altersvorsorgeverträge noch nicht voll von der Steuer absetzen können. Es gibt zwar eine sog. Übergangsphase, in der jeweils ein bestimmter prozentualer Anteil, der jährlich steigt, abgesetzt werden kann. Doch erst 2025 sind die Einzahlungen voll abzugsfähig.

Was bedeutet: Wer jetzt einzahlt, leistet entsprechend Beiträge aus seinem bereits versteuerten Einkommen. Im Umkehrschluss werden aber die Auszahlungen dann später voll besteuert, d. h. mit einem stetig steigenden Prozentsatz. Deswegen hatten zwei Rentnerehepaare geklagt, deren Hauptverdiener 2007 und 2009 in Rente gegangen waren. Sie sahen sich angesichts der Abzüge bei den Rentenauszahlungen doppelt vom Fiskus zur Kasse gebeten. Der BFH sah das zumindest für diese beiden Rentner anders.

Weitere Inhaltesübersicht:

  • Hintergründe des Urteils
  • Doppelbesteuerung droht: Warum das Rentenurteil Millionen künftiger Senioren betrifft
  • Welche Folgen hat das Urteil für unsere künftigen Rentnerinnen und Rentner?
  • Das Rentenversicherungssystem lässt sich nach 2025 nur mit einschneidenden Veränderungen stabilisieren
  • Die neuen Parameter

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