• 0Einkaufswagen
Besser Leben Service
  • Top-News
  • Ratgeber-Broschüren
    • Rente & Vorsorge
    • Gesundheit
    • Beruf, Steuern & Finanzen
    • Wellness & Ernährung
    • Familie & Soziales
    • Formulare
  • Service Magazin
    • Bestellung
  • Leistungsüberblick
  • Seniorentreff
  • Suche
  • Menü Menü
Sie sind hier: Startseite1 / Shop2 / Ratgeber3 / Rente & Vorsorge4 / Doppelt kassieren: Rente und Gehalt – Download Ratgeber Nr. 19
Flexibel Sparverträge

Doppelt kassieren: Rente und Gehalt – Download Ratgeber Nr. 19

4,90 €

Noch nie war es so einfach, doppeltes Einkommen zu kassieren: Ab 63 Jahren Rente beziehen und gleichzeitig im Job unbegrenzt hinzuverdienen, ohne Kürzungen! Clever geplant, lassen sich so Rentenabschläge ausgleichen und finanzielle Vorteile sichern. Erfahren Sie, wie Sie Steuerfallen vermeiden und das Maximum herausholen!

Kategorie: Rente & Vorsorge
  • Beschreibung

Beschreibung

Viele ältere Menschen können sich vorstellen, auch nach dem Berufsausstieg weiterzuarbeiten, wie viele Umfragen zeigen. Finanziell kann sich das lohnen. Voraussetzung ist aber, dass Sie die steuerlichen Besonderheiten kennen. Wir zeigen, was lukrativ ist und rechnen verschiedene Beispiele und Kombinationen durch.

Rente und Arbeiten zur gleichen Zeit?

Mit dem 8. SGB IV-Änderungsgesetz wurden ab 1.1.2023 die Hinzuverdienstgrenzen bei vorzeitig in Anspruch genommenen Altersrenten abgeschafft und bei Erwerbsminderungsrenten (EM-Renten) neu geregelt. Damit dürfte der Anreiz deutlich steigen, die Rente vorzeitig (z. B. ab dem 63. Lebensjahr) voll oder zum Teil mit Abschlägen zu beziehen und weiterzuarbeiten. Was bedeutet das?

  1. Für Altersrenten: Wer eine Altersrente vorzeitig, d.h. vor der Regelaltersgrenze (65/67) in Anspruch nimmt, also z. B. eine Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen ab dem 63. Lebensjahr, kann unbeschränkt hinzuverdienen. Es kommt wegen des Hinzuverdienstes zu keiner Anrechnung, zu keiner Kürzung der Rente.

Das war nicht immer so. Vor Corona betrug die jährliche Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten 6.300 Euro. Es konnte also ein Minijob ausgeübt werden, ohne dass die Rente gekürzt wurde. Überstieg der Hinzuverdienst diese Grenze, wurde die Altersrente gekürzt. Während der Pandemie wurden Arbeitskräfte, die bereits frühzeitig in Rente gegangen waren, zurückgeholt. Diese waren dazu aber nur bereit, wenn der Hinzuverdienst nicht die Rente mindert. Deshalb erfolgte die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze auf jährlich rund 46.000 Euro. Mit der zum Jahresbeginn 2023 verabschiedeten Änderung wurde die Hinzuverdienstgrenze bei Altersrenten ganz abgeschafft.

Um zu prüfen, wer wann in Rente gehen kann, siehe die ver.di Rententabelle unter https://t1p.de/verdi-Rententabelle.

  1. Für EM-Renten: Neben einer Rente wegen voller Erwerbsminderung wird der anrechnungsfreie Hinzuverdienst auf rund 17.000 Euro (Dreiachtel des 14-fachen der monatlichen Bezugsgröße) und neben einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (auch wegen Berufsunfähigkeit) auf rund 34.000 Euro im Jahr (Sechsachtel des 14-fachen der monatlichen Bezugsgröße) angehoben. Neben einer Knappschaftsausgleichsleistung ist ein Hinzuverdienst von jährlich rund 17.000 Euro (Dreiachtel des 14-fachen der monatlichen Bezugsgröße) möglich.

Viele Varianten von Rentenbezug und gleichzeitiger Arbeit sind jetzt möglich. Wir zeigen, was sich wirklich lohnt und worauf Sie achten müssen.

Weitere Inhaltsübersicht

  • Rente und Gehalt gleichzeitig – geht das so einfach?
  • Verschiedene Varianten: Vollrente oder Teilrente? Vollzeitarbeit oder Teilzeitarbeit?
  • Was ist zu beachten bei der Altersrente mit Abschlägen, der Altersrente für besonders langjährig Versicherte oder der regulären Altersrente?
  • Was ist bei Steuer und Sozialversicherung zu beachten?
  • Was muss vertraglich geregelt werden?

Ähnliche Produkte

  • Witwenrente

    Neuerungen bei der Witwenrente – Download Ratgeber Nr. 74

    4,90 €
    In den Warenkorb Zeige Details
  • Wenn die Rente nicht reicht – Download Ratgeber Nr. 54

    4,90 €
    In den Warenkorb Zeige Details
  • Rentenauskunft

    Rentenauskunft – Download Ratgeber Nr. 51

    4,90 €
    In den Warenkorb Zeige Details
  • Doppelbesteuerung der Rente

    Bis zu 20.000 Euro mehr netto von der Rente – Download Ratgeber Nr. 34

    4,90 €
    In den Warenkorb Zeige Details

Wichtige Links

Alle inklusiven Leistungen des BESSER LEBEN RATGEBER SERVICE

Übersicht Ratgeber-Broschüren

Bestellung

Wichtige Formulare

 

 

Telefon-Kontakt

030 231 888 198 44

Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar.

Ihr Ratgeberservice für alle Belange des Alltags. Umfangreiches Ratgeber-Paket mit kompakten Informationen plus persönlicher Beratung.

Kompetent. Unabhängig. Fair.

* Preise

Sie testen alle Leistungen des BESSER LEBEN SERVICE 4 Wochen gratis! Danach kostet der Service 14,90 € pro Monat (Zahlung per Bankeinzug).

 

Unsere Büros

GDI Gesellschaft für
Digitale Informationsdienste mbH

Lützowstraße 11 a
04155 Leipzig

Oranienburger Straße 5
10178 Berlin

© Copyright - Besser Leben Service
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • FAQ
  • Karriere
  • Kontakt
Bis zu 20.000 Euro mehr netto von der Rente – Download Ratgeber Nr. 3...Doppelbesteuerung der RenteWenn die Rente nicht reicht – Download Ratgeber Nr. 54
Nach oben scrollen

Diese Webseite verwendet Cookies. Wenn Sie diese Webseite weiter im vollen Umfang nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.

OKmehr erfahrenEinstellungen

Cookie and Privacy Settings



Wie wir Cookies verwenden

Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.

Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.

Wichtige Website Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Website verfügbaren Dienste zur Verfügung zu stellen und einige ihrer Funktionen zu nutzen.

Da diese Cookies zur Bereitstellung der Website unbedingt erforderlich sind, können Sie sie nicht ablehnen, ohne die Funktionsweise unserer Website zu beeinträchtigen. Sie können sie blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Website erzwingen.

Datenschutz-Bestimmungen

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail auf unserer Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Datenschutz
Einstellungen akzeptierenVerberge nur die Benachrichtigung