Offene Badekur wieder Pflichtleistung der Kasse
Die „Offene Badekur“ kann wieder direkt vom Hausarzt verschrieben werden Die ambulante Vorsorgemaßnahme (früher „Offene Badekur“) wird ab dem 01. Juni 2021 wieder Pflichtleistung der Krankenkassen nach § 23 SGB V. Das heißt, sie kann wieder – wie früher – direkt von Ihrem Hausarzt verschrieben werden. Nutzen Sie die Möglichkeiten, die daraus für Sie entstehen! […]