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Gdb beantragen

Chronisch krank? GdB beantragen! – Nr. 65

4,90 €

Menschen mit Behinderung stehen viele Vorteile: z. B. Kündigungsschutz, mehr Urlaub, erhebliche Steuerfreibeträge, u. U. Freistellung von der Kfz-Steuer, ermäßigte Eintritte, kostenlose Bahnfahrten etc. Einzige Voraussetzung: Ein Behindertenausweis muss beantragt werden – und dabei gib es Wichtiges zu beachten. Lesen Sie hier alle Infos für eine erfolgreiche Antragstellung!

Kategorie: Beruf, Steuern & Finanzen Schlagwörter: Behindertenausweis, Behinderung, Finanzen, GdB, Steuer
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Beschreibung

Antragstellung GdB / Behindertenausweis

Menschen mit Behinderung stehen viele Vorteile zu: z. B. Kündigungsschutz, mehr Urlaub, erhebliche Freibeträge und vieles mehr. Einzige Voraussetzung: ein Behindertenausweis. Damit es mit der Beantragung auch klappt, gibt es Wichtiges zu beachten – und es gibt viele Neuerungen.

Für die Anerkennung einer Schwerbehinderung ist es zunächst notwendig, den „Grad der Behinderung“ (GdB) festzustellen. Dies übernimmt das örtliche Versorgungsamt bzw. das Amt für soziale Angelegenheiten, wo Sie Ihren Antrag einreichen. Sie können den Behinderten-Pauschbetrag erhalten, wenn Sie einen bestimmten Grad der Behinderung nachweisen können. Dabei gilt als behindert, wer länger als sechs Monate körperlich, geistig oder seelisch in seinem Gesundheitszustand beeinträchtigt ist.

Für Menschen mit Behinderung gibt es einen besonderen Freibetrag bei der Steuer: den Behinderten-Pauschbetrag. Das bedeutet, dass sie weniger Einkommensteuer bezahlen müssen. Durch die aktuellen Neuerungen können Steuerpflichtige bereits ab dem Veranlagungszeitraum 2021 mit einem Grad der Behinderung von mindestens 20 und ohne besondere Voraussetzungen die Gewährung eines Behinderten-Pauschbetrags beantragen. Der Pflege-Pauschbetrag wird auf 1.800 Euro pro Kalenderjahr angehoben und damit nahezu verdoppelt.

Zusätzlich können Menschen mit Behinderung auch einen Fahrtkosten-Pauschbetrag, außergewöhnliche Belastungen und einen Kinderfreibetrag nutzen. Antragsteller müssen beachten, dass sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihren Arbeitsplatz in Deutschland haben müssen. Eine deutsche Staatsbürgerschaft ist hingegen nicht erforderlich.

Das Ausfüllen und Absenden des Antrags per Computer bietet sich insbesondere dann an, wenn es aus gesundheitlichen Gründen schnell gehen muss mit der amtlichen Anerkennung der Erkrankung – etwa, wenn Sie auf die Hilfe durch andere Menschen angewiesen sind oder finanzielle Vergünstigungen benötigen.

Ebenfalls erhalten Betroffene bei den Sozialstationen von Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen Informationen zu Ihrem Antrag auf Schwerbehinderung. Zudem können sich Betroffene und Angehörige an die Pflegestützpunkte wie auch an die Sozialverbände – etwa den VdK – und die Schwerbehindertenvertretungen wenden.

Weitere Inhaltsübersicht

  • Änderungen bei der steuerlichen Berücksichtigung ab 2021
  • Die Feststellung der Schwerbehinderung
  • Vielfacher Schutz durch Beantragung eines Schwerbehindertenausweises

 

 

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