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Früher in Rente – so geht’s – Nr. 13

4,90 €

Das reguläre Renteneintrittsalter liegt für alle ab 1964 Geborenen bei 67 Jahren – sie können sich also das Jahr 2031 vormerken. Doch in vielen Fällen geht es auch früher. Wir zeigen Ihnen die Wege zur früheren Rente und welche Schlupflöcher es außerdem noch gibt, um nicht bis 67 Jahren voll zu arbeiten. Oder wollen Sie Rente kassieren u. noch weiter arbeiten? Tipps gibt’s hier!

Kategorie: Rente & Vorsorge Schlagwörter: Früher in Rente, Rente, Rente mit 63
  • Beschreibung

Beschreibung

Das reguläre Renteneintrittsalter liegt für alle ab 1964 Geborenen bei 67 Jahren – sie können sich also schon mal das Jahr 2031 vormerken. Doch in vielen Fällen geht es auch früher. Wir zeigen Ihnen die Wege zur früheren Rente und welche Schlupflöcher es außerdem noch gibt, um nicht bis 67 Jahren voll zu arbeiten.

Neuerungen 2023

Die Rente steigt, und auch das Renteneintrittsalter. Darüber hinaus gibt es in diesem Jahr weitere Änderungen für Rentner und Rentnerinnen. Gleichfalls findet eine Rentenangleichung im Osten statt. Darüber hinaus können nun Job und Altersrente völlig frei kombiniert werden.

Späterer regulärer Rentenbeginn

2023 steigt das reguläre Rentenalter um einen weiteren Monat an. In diesem Jahr kann der Jahrgang 1957 durchweg regulär in Rente gehen – und zwar mit 65 Jahren und 11 Monaten. Die Rente wird dann in der Regel erst ab dem Folgemonat gezahlt – also mit 66. Für jüngere Jahrgänge ist der Renteneinstieg erst etwas später möglich. Ab dem Jahrgang 1964 wird die 67-Jahres-Grenze erreicht.

Höhere Steuer für Neurentner

Wer 2023 in Rente geht, muss einen höheren Anteil seiner Rente versteuern. Der steuerpflichtige Rentenanteil steigt von 82 auf 83 Prozent. 17 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente sind steuerfrei. Bei Bestandsrenten bleibt es beim festgesetzten steuerfreien Rentenbetrag. Bislang muss circa jeder vierte Rentner Steuern entrichten – meist aufgrund weiterer Einkünfte etwa aus Vermietung und Verpachtung. Aufgrund des deutlich steigenden steuerlichen Grundfreibetrags (von 10.347 Euro auf 10.908 Euro) fallen manche Rentner 2023 wieder aus der Steuerpflicht heraus.#

Tipp: Rentnerinnen und Rentner, die mit ihren Bezügen über dem Grundfreibetrag liegen, müssen eine Steuererklärung abgeben. Für Renten aus dem Inland muss die „Anlage R“ zur Steuererklärung ausgefüllt werden. Was Sie dabei beachten müssen, wie hoch genau die Grundfreibeträge sind und wann Sie als Rentner überhaupt eine Steuererklärung machen müssen, erklärt Ihnen ein weiterer Ratgeber zur Steuererklärung für Rentner von uns.

Höhere Rente ab Juli

Zum 1. Juli wird es eine Rentenerhöhung von schätzungsweise 3,5 Prozent im Westen geben. Das geht aus dem Rentenversicherungsbericht 2022 hervor. Um wie viel die Renten genau steigen, wird erst im Frühjahr 2023 feststehen.

Rentenangleichung im Osten

Spätestens ab Juli 2024 wird die Rente in ganz Deutschland einheitlich berechnet. Bis dahin steigt die Ost-Rente stärker als die West-Rente. Für Rentner aus den neuen Bundesländern gibt es daher – wenn es beim Rentenanstieg von 3,5 Prozent im Westen bleibt – mindestens ein Plus von 4,2 Prozent

Weitere Inhaltsübersicht:

  • Härtefallfonds für Ost-Rentner
  • Rentenportal kommt
  • Abschlagsfrei in Rente mit 64+ – für wen ist das möglich?
  • Mit Abschlägen ab 63 in Rente – was ist zu beachten
  • Vorzeitige Rente für Schwerbehinderte
  • Versicherungszeiten prüfen
  • Lebensarbeitszeitkonto – ein genialer Weg zur früheren Rente
  • Schlupfloch Arbeitslosigkeit plus Minijob
  • Lieber mehr Geld? Rente kassieren und weiter arbeiten
  • Hinzuverdienst– was ist zu beachten
  • Rente und Pflege von Angehörigen

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