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Offene Badekur – Download Ratgeber Nr. 61

4,90 €

Die ambulante Vorsorgemaßnahme (früher Offene Badekur) wird ab dem 01.06.21 wieder Pflichtleistung der Krankenkassen nach § 23 SGB V. Das heißt, sie kann wieder – wie früher – direkt von Ihrem Hausarzt verschrieben werden. Lange Jahre war diese Art der Kur nur noch eine Kann-Leistung. Nutzen Sie jetzt die Möglichkeiten, die daraus für Sie entstehen!

Kategorie: Welness & Ernährung Schlagwörter: Badekur, Kassenleistung, Kur, Reha, Wellness
  • Beschreibung

Beschreibung

Offene Badekur – Kururlaub mit Zuschuss der Kasse

Die ambulante Vorsorgemaßnahme (früher „Offene Badekur“) wird ab dem 01. Juni 2021 wieder Pflichtleistung der Krankenkassen nach § 23 SGB V. Das heißt, sie kann wieder – wie früher – direkt von Ihrem Hausarzt verschrieben werden. Nutzen Sie die Möglichkeiten, die daraus für Sie entstehen! Seit vielen Jahren war die „ambulante Vorsorgemaßnahme“, so der offizielle Begriff aus dem § 23 SGB V, nur noch eine „Kannleistung“ – mit der Folge, dass die für viele Kurorte so wichtige Form der Kur kaum noch genehmigt wurde.

Reha & Kur versus Badekur – Eine Klärung

Bei Reha und Kur handelt es sich im Vergleich zur Badekur um völlig unterschiedliche Bereiche, die sehr differenziert zu betrachten sind:

Grundlage für Reha und Kur ist immer eine vorliegende Erkranung. Je nach Schwere – z. B. einer OP – erfolgt grundsätzlich eine Reha. Das können Herz-OPs, Krebserkrankungen, aber auch schwere psychische Erkrankungen sein.

Kann dagegen ein Verlauf als „geringfügig“ eingestuft und diagnostiziert werden, erfolgt eine Kur. Dabei kann es sich medizinisch um einfache Darmerkrankungen, um Stoffwechselerkrankungen, um Ess-Störungen, um Pollenallergie oder auch um Migräne handeln.

Die Schwere der Erkrankung einzuordnen, obliegt dabei dem behandelnden Arzt, der dann entsprechend entscheidet, ob eine Reha oder eine Kurmaßnahme erforderlich ist.

Sowohl die Reha als auch die Kur kann sich über mehrere Wochen hinziehen. Und sie findet in den meisten Fällen auch stationär statt. Lediglich bei einer geringeren Einstufung gibt es auch spezielle Anlaufstellen, die zu bestimmten Zeiten auch ambulant besucht werden können.

Reha und Kur sind spezielle Maßnahmen aufgrund von schweren oder mittelschweren Erkrankungen, im Anschluss nach einem Krankenhausaufenthalt.

Die Badekur, die jetzt wieder ansteht, ist eine reine Vorbeugemaßnahme, was bedeutet: Diese Kur soll dafür sorgen, dass sich ein Mensch auf Kosten der Kasse erholt, damit es nicht zu Erkrankungen kommt.

Weitere Inhaltsübersicht:

  • Badekur wieder Kassenleistung – der lange Weg dorthin
  • Grundsätzliches zur Badekur
  • Sonderform Kompaktkur
  • Hausärzte dürfen wieder Badekuren verschreiben
  • Wer trägt welche Kosten
  • Beantragung einer offenen Badekur
  • Echo aus den Kurorten
  • Kur in der PKV

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