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Staatliche Hilfen bei Behinderung

Staatliche Hilfen bei Behinderung – Download Ratgeber Nr. 42

4,90 €

Viele Behinderte wissen gar nicht, was ihnen alles zusteht. Die Palette der Vergünstigungen ist groß. Neben der Hilfe bei der Rehabilitation stehen Behinderten nicht nur Sachleistungen zu, sondern sie können auch Geld beantragen, um sich das Leben selbst zu organisieren. Ab 2021 gibt es viele neue Regelungen und mehr Geld!

Kategorie: Beruf, Steuern & Finanzen Schlagwörter: Behindertenausweis, Behinderung, GdB, Soziales, Staatshilfen
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Beschreibung

Steuervergünstigung, früher in Rente, mehr ALG II, bessere Mobilität – die Staatshilfe ist vielseitig

Viele Gesetze machen das Leben mit einer Behinderung ein bisschen leichter. Wer behindert ist, hat in Deutschland Anspruch auf Hilfe – auf Geld und auf Sachleistungen. Nicht nur vom Staat. Auch private Firmen gewähren behinderten Menschen Produkte und Dienstleistungen günstiger. Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie darüber, welche Ansprüche Sie haben, wie Sie sie durchsetzen und wo weitere Sonderkonditionen angeboten werden.

Und: Beachten Sie die neuen Änderungen ab 2021, die den Betroffenen deutlich mehr Vorteile bringen!

Dieser Text ersetzt keine persönliche Rechtsberatung. In konkreten Einzelfällen empfehlen wir Ihnen, sich individuelle beraten zu lassen, z. B. von einem spezialisierten Anwalt.

Ausweis immer notwendig

Um Ihre Behinderung nachweisen zu können, erhalten Sie vom örtlichen Versorgungsamt auf Antrag einen Schwerbehindertenausweis. Voraussetzung ist, dass Sie in Deutschland wohnen und arbeiten. Der Grad Ihrer Behinderung (kurz GdB) muss den Wert von 50 überschreiten. Falls Sie ärztliche Bescheinigungen über Ihre Behinderung haben, fügen Sie diese Ihrem Antrag in Kopie bei. Wahrscheinlich wird das Versorgungsamt bei Ihren behandelnden Ärzten Gutachten anfordern oder einen Arzt benennen, der eines ausstellt.

Widerspruch sinnvoll

Sind Sie mit Ihrem Bescheid nicht zufrieden? Erheben Sie Einspruch! Sie haben einen Monat Zeit, um beim Versorgungsamt schriftlich Widerspruch einzulegen. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem Ihnen der Bescheid zugestellt wird. Verlangen Sie Akteneinsicht, um Ihren Widerspruch begründen zu können. Reicht die Monatsfrist nicht, um Ihre Akte auszuwerten, reichen Sie die Begründung nach. Das Landesversorgungsamt prüft die Entscheidung des Versorgungsamtes und schickt Ihnen einen Widerspruchsbescheid zu. Wenn Sie auch mit diesem Bescheid nicht einverstanden sind, können Sie beim zuständigen Sozialgericht kostenlos klagen.

Weitere Inhaltsübersicht:

  • Rehabilitätion
  • Finanzielle Leistungen persönliches Budget
  • Rechte und Vorteile im Beruf
  • Umschulung
  • Früher in Rente
  • Mobilität – Förderung behindertengerechtes Auto und öffentlicher Nahverkeh
  • sonstige Vergünstigungen
  • Steuern sparen

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