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Versorgungsausgleich zurückholen

Versorgungsausgleich zurückholen – Download Ratgeber Nr. 85

4,90 €

Bei der Scheidung wird durch den Versorgungsausgleich auch die Teilung der Rentenansprüche geregelt. Doch was, wenn der einstige Ehepartner stirbt? – Auch Witwen aus zweiter Ehe müssen nicht akzeptieren, dass sie nicht die volle Witwenrente bekommen. Doch wenn Sie nichts unternehmen, müssen Sie weiterhin Abschläge inkauf nehmen.

Kategorie: Beruf, Steuern & Finanzen Schlagwörter: Alter, Familie, Finanzen, Rente, Scheidung, Versorgungsausgleich
  • Beschreibung

Beschreibung

Geschiedene können den Versorgungsausgleich zurückholen, wenn der Ex-Partner verstorben ist

Jede Scheidung tut weh. Vor allem, was das Teilen der hart erarbeiteten Rentenansprüche angeht. Dies wird im Rahmen der Trennung durch den Versorgungsausgleich geregelt. Millionen Geschiedene müssen beim Versorgungsausgleich einen dicken Brocken ihrer Anrechte auf Altersversorgung an die oder den Ex abtreten. Was für später bedeutet: im Ruhestand sind Monat für Monat viele hundert Euro weniger auf dem Konto. Doch was, wenn der einstige Ehepartner stirbt?
Ex-Partner verstorben – Versorgungsausgleich zurückholen

Wer nichts unternimmt, muss tatsächlich weiter Abzüge hinnehmen. Nur wer sich kümmert, kann meist Verlorenes zurückholen und bestenfalls für den Rest des Lebens noch eine volle gesetzliche wie betriebliche Rente oder Pension genießen.

Auch Witwen aus zweiter Ehe müssen nicht akzeptieren, dass sie nicht die volle Witwenrente bekommen, obwohl die erste Ehefrau längst tot ist. Wie die Rettung der verlorenen Ansprüche gelingen kann und wo Sie sich Hilfe holen können, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Weitere Inhaltsübersicht:

  • Das Problem mit dem Versorgungsausgleich im Alter
  • So wird der Versorgungsausgleich berechnet
  • Wann Anspruch auf Neuberechnung besteht
  • Was ist bei Geltendmachung vor Gericht zu beachten?
  • Ehevertrag
  • Rentensplitting

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