Recht & Alltagstipps im August
Interessanten Alltagstipps und Infos zur aktuellen Rechtsurteilen haben wir hier für Sie zusammengefasst. In diesem Monat aktuell:
Hormonhaltige Arzneimittel übertragbar
Wenn Sie im Rahmen einer Therapie hormonhaltige Gels, Cremes oder Sprays anwenden, dann sollten besonders Tierhalter achtsam sein. Vorm Kontakt mit den Tieren unbedingt gut die Hände waschen und die behandelten Hautstellen sicher abdecken! Sonst könnten Ihre Haustiere in Berührung mit den Hormonen kommen und im schlimmsten Fall schwere Nebenwirkungen entwickeln. Davor warnt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Gesunder Lebensstil als Lebenszeit-Booster
Wer mit 50 gesund lebst, gewinnt im Durchschnitt über 10 Jahre Lebenszeit. Das fanden Forscher u. a. vom Deutschen Zentrum für Herz-Kreislauf-Forschung in einer Studie heraus, welche die Daten von über zwei Millionen Menschen aus 39 Ländern analysierte. Frauen, die weder von Bluthochdruck, hohen Cholesterinwerten, Diabetes, Übergewicht oder Rauchen betroffen sind, leben im Schnitt 14,5 Jahre länger, Männer rund 11,8 Jahre. Es lohnt sich also, diese 5 Risikofaktoren zu minimieren.
Cardio-CT-Untersuchung jetzt Kassenleistung
Seit Anfang 2025 wird eine Kardio-CT-Untersuchung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Mit dieser Untersuchung können niedergelassene Fachärzte Erkrankungen der Herzgefäße besser und schonender diagnostizieren. Voraussetzung: Die Wahrscheinlichkeit, an einer chronischen Herzerkrankung zu leiden, muss mindestens 15 Prozent betragen, was anhand von Alter, Geschlecht, Risikofaktoren und Symptomen berechnet wird. Auch vor einer geplanten Herz-OP übernimmt die Kasse die Kosten.
Lebensmittel retten
Haben Sie schon mal etwas von Fairteiler gehört? Fairteiler sind Kühlschränke oder Regale an öffentlich zugänglichen Standorten wie Nachbarschaftszentren, Hochschulen oder Kirchgemeinden. Jeder kann hier Lebensmittel abgeben oder abholen – ganz ohne Registrierung. Wer darüber hinaus aktiv als Lebensmittelretter mithelfen will, kann sich als Foodsaver registrieren. Hierzu muss man lediglich ein Quizz zu Hygiene- und Verhaltensregeln bestehen und eine Vereinbarung unterzeichnen, die zur unentgeltlichen Weitergabe geretteter Lebensmittel verpflichtet. Dabei ist es egal, ob man die Lebensmittel selbst verwendet oder sie kostenlos im persönlichen Umfeld oder über die Fairteiler abgibt.
Falsch gelieferte Ware behalten?
Manchmal kommt es vor, dass man im Versandhandel einen Artikel bestellt hat, aber dann ein ganz anderes und teilweise wesentlich teureres Produkt geliefert bekommt. Darf man die falsch gelieferte Ware behalten? – Nein, sagt die Rechtssprechung. Es handelt sich hierbei um einen Fehler im Ablauf der Vertragserfüllung, der korrigiert werden muss. Kontaktieren Sie hierzu den Kundenservice des Shops. Nicht zurücksenden oder bezahlen muss man hingegen unverlangt zugeschickte Ware, der eine Rechnung beiliegt, z. B. Grußkarten von Spendeninitiativen oder Vereinen.
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