Recht & Alltagstipps im Juni
Interessanten Alltagstipps und Infos zur aktuellen Rechtsurteilen haben wir hier für Sie zusammengefasst. In diesem Monat aktuell:
Vorsicht Trickbetrug: Unerlaubte Abbuchungen
Mit einem einfachen Trick buchen Betrüger immer wieder kleine Beträge von Girokonten ab, z. B. 15,00 €, 22,50 € oder ähnliches. Als Empfänger wird z. B. eine Stadtverwaltung angegeben, als ob man ein Knöllchen bezahlt hätte. In Wirklichkeit haben Betrüger mit gefälschten Unterschriften Überweisungen in Papierform bei Banken eingeworfen. Da die Banken Unterschriften kaum prüfen, wird das Geld überwiesen. Prüfen Sie deshalb regelmäßig Ihre Kontoauszüge. Sollten Sie unerlaubte Abbuchungen feststellen, informieren Sie Ihre Bank und fordern Sie das Geld zurück.
Pflanzen-Apps: Digitale Helfer für grüne Daumen
Wer seine Zimmerpflanzen oder den Garten gesund und schön halten möchte, findet in Pflanzen-Apps praktische Unterstützung. Mit wenigen Klicks lassen sich Pflanzenarten bestimmen, individuelle Pflegehinweise abrufen und Erinnerungen fürs Gießen oder Düngen einstellen. Viele Apps bieten außerdem Diagnosefunktionen für Krankheiten und Schädlinge, führen ein digitales Pflanzen-Tagebuch oder ermöglichen den Austausch mit anderen Pflanzenfreunden. So wird Pflanzenpflege kinderleicht – egal, ob für Einsteiger oder erfahrene Hobbygärtner! Apps für den Grünen Daumen sind z. B. Plant App, Plant Parent, Plantura oder Plantum, Premiumversionen sind meist kostenpflichtig.
Überflüssiges zu Geld machen – das sollten Sie steuerlich beachten
Wer beim Ausmisten Fundstücke online verkauft, kann sich meist freuen: Gewinne aus privaten Verkäufen bleiben bis 1.000 € pro Jahr steuerfrei. Ausnahme: Wertgegenstände wie Schmuck oder Antiquitäten, die innerhalb eines Jahres mit Gewinn verkauft werden, sind steuerpflichtig (Spekulationsfrist).
Plattformen wie eBay oder Vinted melden ans Finanzamt, wenn Sie über 30 Verkäufe oder 2.000 € Umsatz im Jahr erzielen – aber erst ab 1.000 € Gewinn wird Steuer fällig. Dabei zählt nur der Überschuss nach Abzug der ursprünglichen Einkaufskosten.
Achtung: Wer regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht verkauft, gilt als gewerblicher Händler und muss weitere Steuern zahlen. Tipp: Belege über Einkauf und Verkauf aufbewahren – das schützt im Zweifel!
Kaffeemaschinen umweltbewusst entkalken
Kaffeemaschinen sollten regelmäßig entkalkt werden – das verlängert ihre Lebensdauer und sorgt für guten Kaffeegeschmack. Die Verbraucherzentrale NRW warnt jedoch vor der Chemikalie Sulfamidsäure (auch Amidosulfonsäure genannt), die in vielen Entkalkungs- und Reinigungsmitteln enthalten ist. Diese ist biologisch schwer abbaubar, kann von Kläranlagen nicht entfernt werden und landet somit im Leitungswasser.
Statt aggressiver Chemikalien können Sie auf Hausmittel wie Zitronensäure oder Essig zurückgreifen. Einfach einen Esslöffel Zitronensäure (Pulver) in einem Liter Wasser auflösen oder eine Mischung aus einem Teil Essig und zwei Teilen Wasser verwenden. Die Lösung durch die Maschine laufen lassen, anschließend gründlich mit klarem Wasser nachspülen. So bleibt Ihre Kaffeemaschine sauber – und die Umwelt wird geschont!
Weitere Infos zu Top-Themen gewünscht? Dann schauen Sie sich in unserer Ratgeber-Übersicht um!