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Flexibel Sparverträge

Falsche Zinsberechnung bei flexiblen Sparverträgen – Download Ratgeber Nr. 19

4,90 €

Viele Sparkassen und Banken verwenden für Spar- und Prämiensparverträge mit variablem Zins offenbar ungültige Klauseln. Die Verbraucherzentralen fanden bei ca. 130 Instituten rechtswidrige Zinsberechnungen – es geht um viel Geld für den Kunden. Welche Verträge betroffen sind und was Kunden jetzt tun können.

Kategorie: Beruf, Steuern & Finanzen Schlagwörter: Finanzen, Sparen, Sparverträge, Zinsberechnung, Zinsen
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Beschreibung

Der Gesetzgeber stärkt die Rechte der Bankkunden: Kredit- und Kontogebühren, Provisionen und Zinsanpassungen sind oft widerrechtlich und müssen zurückgezahlt werden. Aber die Ansprüche verjähren und die Banken zahlen nicht von allein. Deshalb jetzt Kontoauszüge prüfen und in diesem Beitrag lesen, wie Sie Ihr Geld zurückfordern.

Tausende Verträge betroffen – so fordern Sie die Zinsen nach

Bis Anfang Dezember 2019 prüften die Verbraucherzentralen bundesweit 5.000 Verträge und fanden bei 125 Sparkassen und 11 anderen Banken nach eigener Einschätzung rechtswidrige Zinsberechnungen.
• Welche Verträge sind betroffen?
• Was sollten Kunden mit solchen Sparverträgen (aktuellen oder ausgelaufenen) jetzt tun, um sich Ihre Zinsen zu sichern?

Wie Banken die Zinsen falsch berechnen können

In der Vergangenheit wurden Formulierungen über gezahlte Zinsen in den Verträgen oftmals nur schwammig formuliert. Bis vor Kurzem fehlte auch noch eine wirksame Zinsanpassungsklausel, die besagt, wie sich Zinssätze exakt anpassen müssen. Zwar haben in der Vergangenheit einige Banken in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen Zinsanpassungsklauseln nachgeschoben, diese sind in den meisten Fällen jedoch zum Nachteil des Kunden bestimmt.

Der Grund: wie errechnet sich ein zutreffender Referenzzinssatz. Darunter versteht man einen Zinssatz, nachdem die Bank Spar- und Kreditzinsen anpassen muss. Dabei gilt es zwischen unterschiedlichen Modellen zu unterscheiden: zum einen der Zinssatz der EZB für zehnjährige Anleihen, den Spareckzins für Spareinlagen mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten, zum anderen aber auch den Hauptrefinanzierungssatz mit verschiedenen Laufzeiten. Zudem gibt es noch verschiedene Umlaufrenditen mit verschiedenen Restlaufzeiten. Das Problem ist, dass bisher noch nicht gerichtlich festgestellt wurde, welcher Referenzzins für langfristige Sparverträge heranzuziehen ist. Was bedeutet: niemand kann so richtig nachrechnen, wie beispielsweise in diesen Prämiensparverträgen die Zinsen bisher angepasst wurden.

Weitere Inhaltsübersicht

  • Wie Banken Zinsen aus Sparverträgen falsch berechnen
  • Welche Rechte kann ein Kunde aktuell wahrnehmen?
  • Sparzinsen werden zu niedrig und Dispo- bzw. Kreditzinsen zu hoch berechnet
  • Wann ein Widerruf wenig Erfolg versprechend ist

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