Die neue Grundrente

Nach vielen Jahren harter Arbeit bekommen viele Menschen eine so geringe Rente, dass sie zusätzlich auf Grundsicherung angewiesen sind, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Mit der neuen Grundrente soll das geändert werden – und seit Monaten tobt der Streit darum. Trotz heftigen Widerstands des Koalitionspartners beharrt Arbeitsminister Hubertus Heil auf der Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung. Im Mai will er nun einen Gesetzentwurf dazu vorlegen.

Gesetzentwurf für Mai geplant

Im Koalitionsstreit um eine Grundrente für Geringverdiener zeigt sich Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bislang optimistisch: „Sie ist in der Koalition vereinbart, und ich will eine Grundrente, die ihren Namen auch verdient“, sagte Heil. Zwar seien noch intensive Debatten in der Koalition nötig, räumte er ein. Aber es sei wichtig, zu einer Lösung zu kommen, um die Menschen nicht zu enttäuschen.

Immer wieder wendet er sich dabei gegen die Position der CDU/CSU. „Wir brauchen keine Bedürftigkeitsprüfung“, sagte er. „Es geht um Respekt für die Lebensleistung der Menschen, die sich eine ordentliche Rente verdient haben.“ Für sein Konzept der Grundrente bekommt Heil Unterstützung von Verdi-Chef Frank Bsirske. Ein Scheitern würde die Union schlecht aussehen lassen, so Bsirkse. „Wenn die Union hier auf Blockade setzt, dann setzt sie sich in Gegensatz zu Millionen von Menschen in diesem Lande, die ein Interesse daran haben, dass man nach jahrzehntelanger Arbeit und Beitragszahlung eine Rente bekommen kann, mit der man anständig über die Runden kommt.“ Eine Bedürftigkeitsprüfung habe etwas von Demütigung und Entblößung, argumentiert Bsirkse weiter.

Union will Bedürftigkeitsprüfung bei Grundrente

Die Union dagegen beharrt bislang auf der im Koalitionsvertrag vereinbarten Bedürftigkeitsprüfung. Sie möchte, dass der Staat prüft, ob mögliche Bezieher so einer Rentenaufwertung diese auch wirklich benötigen. Hier wirft Bsirske der Union Doppelzüngigkeit vor. Bei der Mütterrente spielte es auch keine Rolle, ob sie an eine „Zahnarztgattin“ mit kleiner Rente und gut verdienendem Ehemann gezahlt würde.

Die Union wandte sich angesichts des absehbaren Milliardenlochs im Bundeshaushalt an Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD). Es müsse darüber geredet werden, was finanziell überhaupt geht und was nicht.

Das bisher vorgestellte Modell sieht für Bezieher geringer Einkommen einen steuerfinanzierten Zuschlag monatlich zur Rente vor. Voraussetzung hierfür sind 35 Beitragsjahre. Gerechnet wird wie folgt: Für jedes Beitragsjahr gibt es eine bestimmte Zahl von Entgeltpunkten – je nach Einkommenshöhe. Die Rentenversicherung prüft automatisch, wie viele Entgeltpunkte im Durchschnitt gesammelt wurden. Wenn weniger als 0,8 Entgeltpunkte pro Jahr angesammelt wurden, werden diese verdoppelt, allerdings nur für 35 Beitragsjahre und höchstens auf diese 0,8 Entgeltpunkte. Im Höchstfall kann der Zuschlag 14 Entgeltpunkte erreichen, das sind derzeit 448 Euro.

Der Minister rechnet mit drei bis vier Millionen Beziehern und Kosten in Höhe eines mittleren einstelligen Milliardenbetrages pro Jahr.

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