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Corona News Blog

Aktuelle News rund um die Entwicklungen in der Corona-Krise

Liebe Leserinnen und Leser

Im Moment zählen nicht nur die kleinen Schritte, die eine Infizierung mit anderen Personen vermeiden lassen. Es zählt auch die Informations-Hygiene, um nicht auch noch Opfer von sog. Fake-News zu werden. Auf diese News können Sie sich verlassen, sie sind tagesaktuell mit Datum versehen, veraltete Texte werden sofort aus der Informationskette herausgenommen.

05.05.2020 / Corona / Kontaktverbot / Ausgangssperre / Regelung der Länder:

In regelmäßigen Abständen beraten die Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder darüber, wie sie in der Corona-Krise weiter vorgehen. Danach werden Lockerungen für die Länder und je nach Lage unter Umständen für einzelne Kommunen beschlossen. Allgemeingültige Aussagen können daher in den wenigsten Fällen getroffen werden. Bitte informieren Sie sich über das Wichtigste der neuen Corona-Schutzverordnung in den Online-Medien oder Auskunftssstellen Ihrer Region und nutzen Sie hierfür unseren Auskunftsservice zu Corona Anlaufstellen und Telefonnummern.


08.04.2020 / Corona / Masken und schon Anwaltsärger: immer mehr Frauen nähen kostenlose Corona-Virus-Masken aus Baumwolle und bieten diese als sog. „Schutzmasken“ an. Doch wer diesen Mundschutz kostenlos anbietet, der kann aktuell schnell eine Abmahnung durch Juristen erhalten.

Hintergrund der Abmahnung: es geht um einen potenziellen Verstoß gegen das Medizinprodukte-Gesetz. Hierdurch soll verhindert werden, dass Betrüger Kranke mit falschen Versprechungen betrügen. Und die Abmahnvereine und Juristen sind sich da einig: Wer als Hersteller, den Eindruck erweckt, dass ein Produkt auch eine Wirkung erzielt, dann muss diese Wirkung letztendlich auch gegeben sein.

Wer also Masken selbst näht – sei es als gutes Werk oder als Broterwerb – und bietet dieses Produkt „zum Zwecke des Schutzes vor dem Corona-Virus“ an, macht sich strafbar. Das ist leider kein Aprilscherz. Denn mit dieser Aussage wird dem Gesetz nach eine klare Wirkung behauptet – fälschlicher Weise.

Hintergrund: Das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (kurz BfArM) bezeichnet selbst genähte Masken als „Behelfs-Mund-Nasen-Masken aus handelsüblichen Stoffen“ oder als sog. „Community-Masken“. Denn die selbst genähten Masken bieten keinesfalls den Schutz entsprechend zertifizierter Produkte nach dem Medizinprodukte-Gesetz.

Zertifizierte Produkte hingegen bieten dem Träger einen effektiven Schutz bezüglich der Filterschicht und der engen Passform. Denn einen solchen Schutz bieten für den Träger nicht einmal Produkte, die nach Definition des Bundesamtes als „Mund-Nasen-Schutz“ bezeichnet werden und sogar zertifiziert sind! Hierunter fallen bspw. alle OP-Masken. Es besteht bei diesen Produkten lediglich eine Wirksamkeit gegen Fremdschutz.

Betroffene sollten sich daher schützen, in dem sie Begriffe wie Gesichtsmaske, Bundbedeckung, Mund-Shirt oder Nasenstoff verwenden und die Masken nicht kostenlos verteilen, sondern gegen einen geringen Aufpreis. Für die künftigen Rechtsentscheidungen wird dies eine entscheidende Rolle spielen.

 07.04.2020 / Corona und die Elterngeld-Falle: wer in den 12 Monaten vor der Geburt des Kindes kurzarbeitete, muss aufpassen. Denn zur Berechnung des Elterngeldes wird das Kurzarbeitergeld nicht berücksichtigt, sondern lediglich das real erzielte Einkommen ohne die Unterstützung.

Deshalb sollte man auch darauf achten, dass in der Betriebsvereinbarung über Kurzarbeit Schwangere nicht mit einbezogen sondern ausdrücklich ausgenommen werden.

 06.04.2020 / Corona und die Bitte der Mitarbeit von Frührentnern:

Die Corona-Krise führt in vielen Bereichen wie Krankenhaus, Pflegeheim oder Supermarkt dazu, dass Arbeitskräfte händeringend gesucht werden. Dies betrifft natürlich auch Frührentner sowie all diejenigen Arbeitnehmer, die bereits das Frührentenalter erreicht haben und die aktuell für das Jahr 2020 deutlich mehr hinzuverdienen dürfen, ohne dass ihre Rente sofort gekürzt wird.

Für letztere greift dieser finanzielle Vorteil allerdings nur dann, wenn die Rente abschlagsfrei bezogen werden kann. Personen, die hingegen die abschlagsfreie Regelaltersrente beziehen, sind hiervon nicht betroffen, für sie gibt es keine Beschränkungen beim Hinzuverdienst.

Da die Hinzuverdienstregelungen bei der Frührente 2020 außer Kraft gesetzt wurden, gilt dieser Vorteil auch für ältere Beschäftigen in Bezug auf ihre Kombi-Rente. D. h. für Personen, die zwar eine Frührente beantragen könnten, aber bislang darauf verzichtet haben und unverändert weiterarbeiten. Die Kombination von Job und Rente ist für diesen Personenkreis mehr als lohnenswert.

Die Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach Renteneintritt bringt aktuell entscheidende Vorteile gegenüber der bislang geltenden Regelung, denn hier wurde Frührentnern die Rente gekürzt, wenn sie pro Kalenderjahr mehr als 6.300 Euro brutto hinzu verdienten. Diese Kürzung erfolgte zudem so lange, bis das reguläre Rentenalter erreicht wurde. Im Jahre 2020 dürfen Bezieher eines vorgezogenen Altersruhegeldes hingegen bis zu 44.590 Euro brutto (ca. 5.000 Euro/Monat) hinzuverdienen, ohne dass dies zu einer Rentenkürzung führt.

Auch ein Überschreiten dieser neuen Hinzuverdienst-Grenze führt nur zu einer anteiligen Rentenkürzung, in dem das über diesen Betrag hinausgehende Bruttoeinkommen lediglich zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet wird. Wichtig: es kommt dabei immer auf das Einkommen eines Jahres (und nicht auf das monatliche Einkommen) an!

 05.04.2020 / Corona: Autofahren und Fahrgemeinschaften: Immer mehr Krankenhäuser, Pflegeheime und Supermärkte suchen verzweifelt nach Personal. Die neue Hinzuverdienstgrenze (siehe Meldung vom 06.04.2020) sorgt dafür, dass immer mehr Frührentner ihre Rente aufbessern können – durch ihre Mithilfe. Doch welche Regeln gelten auf Grund der Corona-Krise für das Autofahren bzw. für Fahrgemeinschaften?

Eines ist jedem klar: 1,50 Meter Abstand halten beim Autofahren – das ist möglich. Und: man soll sich in öffentlichen Räumen – das gilt auch für das Kfz – möglichst allein bzw. mit nur einer weiteren fremden Person aufhalten. Ausnahme: Angehörige des eigenen Hausstandes. Hierzu hat sich zwischenzeitlich das Bundesinnenministerium geäußert und legt klare Regeln fest: (Zitat) „Die Nutzung eines Kfz ist nur allein oder im Kreise der Angehörigen des eigenen Hausstandes gestattet.“

Doch kann eine solche Verschärfung rechtlich Bestand haben? Verkehrsrechtsexperten sind hier anderer Meinung. Nach deren Meinung ist es auch erlaubt, eine (!) Person mitzunehmen, die nicht im eigenen Haushalt lebt. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass der Mindestabstand von 1,50 Metern in einem Kfz rechtlich nicht umsetzbar ist.

Einig sind sich die Verkehrsexperten: Autofahrten sollten auf das Nötigste beschränkt werden. Leider weichen die Verordnungen der Bundesländer deutlich voneinander ab. Bayern und Berlin verbieten zum Beispiel Fahrten zum reinen Vergnügen. In Sachsen-Anhalt dürfen Bürger ohne wichtigen Grund nicht einmal die Wohnung verlassen.

In allen anderen Bundesländern gilt lediglich das Kontaktverbot, d. h. erlaubt ist nur der Kontakt zu einer (!) Person bzw. zu Mitgliedern des Haushalts. Aber auch hier muss der Mindestabstand eingehalten werden.

Ganz wichtig: Wer als Fahrzeuglenker eine Atemschutzmaske trägt, riskiert generell ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro. Ausgenommen: die Mitfahrenden, sie dürfen jederzeit eine Atemschutzmaske im Auto tragen.

03.04.2020 / Eine Person hat sich im Betreuten Wohnen infiziert: in einem solchen Fall fragen sich viele: was ist jetzt zu tun? Muss die infizierte Person ihre anderen Mitbewohner darüber unterrichten? Wurde ein Bewohner positiv getestet, müssen nicht gleich auch die anderen Bewohner in häusliche Isolation. Entscheidend ist lediglich, wie lange der Kontakt mit der infizierten Person angedauert hat. Beispiel: Sie unterhalten sich auf dem Flur mit einem Betroffenen, dann gelten Sie als Kontaktperson 1. Grades. Jetzt gilt es, sich sofort telefonisch beim Hausarzt, beim Gesundheitsamt oder beim Ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117) zu melden. Wer hingegen keinen direkten Kontakt zum Betroffenen hatte, für den fällt das Ansteckungsrisiko deutlich geringer aus, ausgeschlossen ist es aber nicht. Wurde hingegen häusliche Quarantäne durch das Gesundheitsamt angeordnet, darf das Zimmer nicht mehr verlassen werden, auch nicht zum Briefkasten oder zu den Müllcontainern. Und: Sie dürfen auch nicht mehr Ihrem Nachbarn helfen. Auch ein Betreten des Gemeinschaftsgartens ist dann nicht mehr möglich. Teilen sich Nachbarn einen Balkon, dann sollte dieser vom Erkrankten innerhalb der Quarantäne ebenfalls nicht mehr benutzt werden. 

03.04.2020 / Corona und die damit einhergehende Gewaltspirale: Nicht nur in privaten Haushalten, auch in Alten- und Pflegeheimen sowie im Betreuten Wohnen kommt es immer mehr zu Gewaltausbrüchen. Das aktuelle Problem: aufgrund der aktuell verhängten Ausgangsbeschränkungen bleiben viele dieser Straftaten unbemerkt. Daher muss zur gegenseitigen Achtsamkeit aufgerufen werden, wenn die Lage nebenan eskaliert. Denn es gibt ja nicht mehr viele Möglichkeiten, kritische Situationen zu verlassen. Und so kommt es nicht selten zur verbalen bis hin zur psychischen bzw. körperlichen Gewalt. Eskaliert also eine Situation, rufen Sie die Polizei (110). Schlichten bringt wenig, versuchen Sie eher, an die Türe zu klopfen und bitten Sie um Zucker, Salz oder Eier. Auf diese Weise machen Sie klar, dass Sie etwas bemerkt haben. Versuchen Sie hingegen nicht, aus Angst Konflikte zu überspielen oder die Zeichen von körperlicher Misshandlung umzudeuten (bspw. ich bin gestürzt). Wenden Sie sich auch an das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter der Nummer 08000 116 016. Hier gibt es Hilfe – 365 Tage im Jahr und das rund um die Uhr. Die Beratung erfolgt kostenfrei. Auch der Weiße Ring hält für Opfer eine kostenfreie Hotline bereit (11 60 06, erreichbar an 7 Tagen die Woche von 07:00 bis 22:00). Kommt es zu einem Zwischenfall, lassen Sie sich Ihre Verletzungen attestieren, es dient als Beweismittel im Ermittlungsverfahren. Anlaufstelle ist die Gewaltopfer-Ambulanz.

02.04.2020 / medizinische Fußpflege: diese ist aktuell „auf Eis“ gelegt. Personen, bspw. Diabetiker, die diese Hilfen weiter benötigen, sollten sich an ihren Hausarzt wenden. Dieser stellt eine ärztliche Bescheinigung aus und die Fußpflegerin darf wieder arbeiten. Gilt übrigens auch für die professionelle Zahnreinigung. Die meisten Zahnärzte haben diesen Service auf ein Minimum heruntergefahren. Auch hier gilt: mit einer ärztlichen Bescheinigung wird auch dies wieder möglich.

 02.04.2020 / Isolation der Alten- und Pflegeheime: nach dem immer mehr Todesfälle durch Corona festgestellt werden, gehen immer mehr Heim- und Pflegedienstleiter dazu über, die komplette Institution zu isolieren. Was bedeutet: der Heimleiter und 50 Prozent des Personals bleiben Tag und Nacht im Heim, die restlichen 50 Prozent telefoniert mit den Älteren oder besorgt Lebensmittel und Medikamente. Unterstützt diese so wichtige Vorgehensweise – auch als Außenstehende. Denn es dient der Sicherheit der älteren Bewohner und hat jetzt oberste Priorität.

 02.04.2020 / Triage: ein aktuelles Wort, verbunden mit tragischen Konflikten, für die es keine moralischen Entscheidungen gibt. Triage: wer bekommt für den schlimmsten Fall ein Beatmungsgerät, wer nicht? Aktuell sieht die Lage noch gut aus, es stehen genügend Geräte zur Verfügung. Doch sollte die Anzahl der Infizierten in den Krankenhäusern um ein Vielfaches ansteigen, dann kippt das Ganze. Das Problem: die Ressourcen der Beatmungsgeräte sind gering, derzeit gibt es 1 Gerät für 5 Patienten. Das ist die eine schlechte Nachricht, doch die nächste folgt auf dem Fuße: 5 Patienten hängen an einem Gerät, und jetzt kommt ein 6. Patient dazu. Jetzt greift die Rettungsschere: soll man einen 86-Jährigen aus dem Leben gehen lassen, damit einer Mutter mit Kindern das Leben geschenkt werden kann? Hinzu kommt die hoch komplexe medizinische Angelegenheit durch Beatmungsgeräte, denn in den meisten Fällen sind die Schäden hierdurch nicht mehr behebbar? Es geht daher nicht um die Frage: legitim oder nicht? Es geht jetzt um die kleinen Schritte, nämlich alles zu tun, dass die Krankenhäuser nicht überbelegt sind. Dann wird das Wort Triage niemals zur Wirklichkeit werden.

31.03.2010 / Aufzüge in einem Mehrfamilienhaus: Bitte haltet sowohl im Aufzug als auch vor dem Aufzug genügend Abstand, dass derjenige, der aus- bzw. einsteigen will, dem anderen nicht gleich in die Arme fällt.

 30.03.2020 / Geburten: aktuell verbieten alle Krankenhäuser mit Entbindungs- und Säuglingsstationen den Zugang von fremden Personen. Und darunter fallen jetzt auch die Ehemänner der gebärenden Frauen. Der Vater darf also weder bei der Geburt dabei sein noch darf er sein Kind anschließend sehen. Niemand außer der Mutter kommt in die Station. Gleichzeitig entfällt die Betreuung durch Hebammen vor der Geburt. Es gibt nur noch kleine Hinweise über das Telefon. Eine Situation, die zum nachdenken zwingt, aber für die Mutter und die Kleinsten unabdingbar ist.

30.03.2020 / Beerdigungen: Trotz Ethik am Toten hat auch in der Beerdigungsbranche Hygiene oberste Priorität. Von daher gibt es von den Gesundheitsbehörden landeseinheitliche Anordnungen, den Leichnam in eine schwarze Plastikhülle zu „verpacken“, bevor dieser in den Sarg kommt. In manchen Gemeinden werden nur noch sog. Überführungssärge mit Namensplaketten zugelassen, die verplombt sind. Auch die zugelassenen Personen sind unterschiedlich: manchmal nur 2, manchmal 5, höchstens jedoch 10. Sollte allerdings kein Problem sein. Eine Trauerfreier dauert in der Regel 15 Minuten. Sorgen Sie für einen 5-minütigen Wechsel der Teilnehmer, dann kommen auch andere Familienmitglieder zum Zug.

Noch mehr Informationen finden Sie in unseren Broschüren zum Thema: Corona – Schutz für chonisch Kranke und Senioren und Corona –  vielleicht infiziert, was nun?

Einkaufen und Besorgungen in Zeiten von Corona

Nutzen Sie in Zeiten von Corona den Versandhandel

Mit der weiteren Verbreitung des Coronavirus und der damit verbundenen Pandemie sind nun auch in Deutschland weitreichende Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung durch die Bundesregierung und die einzelnen Bundesländer getroffen worden.

Auch wenn weiterhin die f

Zur Risikogruppe gehören besonders Menschen ab 60, Menschen mit Vorerkrankungen wie Diabetes, Chronischen Atemwegserkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Krebs. Männer sind zudem mehr gefährdet als Frauen.

Ohne in Panik zu verfallen, sind zur Zeit verschiedene Maßnahmen sinnvoll, um sich vor einer Erkrankung zu schützen oder auf schwierige Zeiten vorzubereiten:

Die WHO empfiehlt grundsätzlich Maßnahmen, die auch vor Erkältungs- und Grippeviren schützen:

  • regelmäßig Hände waschen und desinfizieren
  • Mindestabstand von einem Meter bei hustenden, niesenden Menschen
  • Augen, Nase und Mund nicht mit den Händen berühren
  • zum Schutz der anderen selbst in die Ellenbeuge husten oder niesen
  • Räume regelmäßig lüften
  • Oberflächen in der Umgebung von Erkrankten mit Desinfektionsmitteln säubern, die das Label „begrenzt viruzid plus“ oder „viruzid“ tragen
  • eine Atemschutzmaske tragen, wenn man selbst Symptome hat

Außerdem kommen allgemeine Maßnahmen in Frage, die jeder für sich entscheiden muss, z. B. Reisen aussetzen bzw. reduzieren und Menschenmengen zu meiden.

Über importierte Waren kann man sich vermutlich nicht anstecken – die Viren überleben bei durchschnittlicher Raumtemperatur nur 4 Tage. Gelangen jedoch infektiöse Tröpfchen auf Gegenstände wie Türklinken, Armlehnen oder Bargeld und werden diese von Gesunden angefasst, kann das Virus so zumindest theoretisch übertragen werden. Händewaschen bietet davor den besten Schutz.

Gerade auch ältere Menschen bzw. Menschen der Risikogruppen sollten sich einen Lebensmittelvorrat zulegen. So müssen Sie seltener einkaufen gehen und vermeiden einen möglichen Kontakt mit Erkrankten.

Beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft kann man diese Notversorgungstabelle für 10 Tage/pro Person abrufen, die Anhaltspunkte für den Vorratskauf gibt.

Bestellen Sie auch unseren Ratgeber zu diesem Thema:

Corona-Virus: Schutz für Senioren und chronisch Kranke – Ratgeber Nr. 88

BESSER LEBEN Ratgeberbroschüre

 

Ein A-Plakat mit wichtigen Hygienehinweisen – z. B. als Erinnerung zum Anpinnen an den Kühlschrank oder die Tür – finden Sie hier: A4_Plakat_10_Hygienetipps

Schutzmaßnahmen Corona-Virus

Regelmäßiges Händewaschen beugt Corona-Infektionen vor

Sinnvolle Maßnahmen angesichts der Ausbreitung der Corona-Virus

Seit einigen Wochen breitet sich der Corona-Virus rasant aus. Auch in Deutschland ist er angekommen. Für Aussagen darüber, wie gefährlich der neue Virus wirklich ist, kann man sich momentan nur auf die Zahlen aus China stützen. Die Raten an Verstorbenen seien höher als bei Grippe – wie viel höher, müsse man noch sehen, so Lothar Wieler, Leiter des Robert Koch-Instituts. Momentan geht man von einer Sterberate von 0,7 – also 7 von 1000 Erkrankten. (Zum Vergleich, Grippe 0,1 bis 0,2 Prozent der Erkrankten.)

Zur Risikogruppe gehören besonders Menschen ab 60, Menschen mit Vorerkrankungen wie Diabetes, Chronischen Atemwegserkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Krebs. Männer sind zudem mehr gefährdet als Frauen.

Ohne in Panik zu verfallen, sind zur Zeit verschiedene Maßnahmen sinnvoll, um sich vor einer Erkrankung zu schützen oder auf schwierige Zeiten vorzubereiten:

Die WHO empfiehlt grundsätzlich Maßnahmen, die auch vor Erkältungs- und Grippeviren schützen:

  • regelmäßig Hände waschen und desinfizieren
  • Mindestabstand von einem Meter bei hustenden, niesenden Menschen
  • Augen, Nase und Mund nicht mit den Händen berühren
  • zum Schutz der anderen selbst in die Ellenbeuge husten oder niesen
  • Räume regelmäßig lüften
  • Oberflächen in der Umgebung von Erkrankten mit Desinfektionsmitteln säubern, die das Label „begrenzt viruzid plus“ oder „viruzid“ tragen
  • eine Atemschutzmaske tragen, wenn man selbst Symptome hat

Außerdem kommen allgemeine Maßnahmen in Frage, die jeder für sich entscheiden muss, z. B. Reisen aussetzen bzw. reduzieren und Menschenmengen zu meiden.

Über importierte Waren kann man sich vermutlich nicht anstecken – die Viren überleben bei durchschnittlicher Raumtemperatur nur 4 Tage. Gelangen jedoch infektiöse Tröpfchen auf Gegenstände wie Türklinken, Armlehnen oder Bargeld und werden diese von Gesunden angefasst, kann das Virus so zumindest theoretisch übertragen werden. Händewaschen bietet davor den besten Schutz.

Gerade auch ältere Menschen bzw. Menschen der Risikogruppen sollten sich einen Lebensmittelvorrat zulegen. So müssen Sie seltener einkaufen gehen und vermeiden einen möglichen Kontakt mit Erkrankten.

Beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft kann man diese Notversorgungstabelle für 10 Tage/pro Person abrufen, die Anhaltspunkte für den Vorratskauf gibt.

Bestellen Sie auch unseren Ratgeber zu diesem Thema:

Corona-Virus: Schutz für Senioren und chronisch Kranke – Ratgeber Nr. 88

BESSER LEBEN Ratgeberbroschüre

 

Ein A-Plakat mit wichtigen Hygienehinweisen – z. B. als Erinnerung zum Anpinnen an den Kühlschrank oder die Tür – finden Sie hier: A4_Plakat_10_Hygienetipps

Die neue Grundrente

Nach vielen Jahren harter Arbeit bekommen viele Menschen eine so geringe Rente, dass sie zusätzlich auf Grundsicherung angewiesen sind, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Mit der neuen Grundrente soll das geändert werden – und seit Monaten tobt der Streit darum. Trotz heftigen Widerstands des Koalitionspartners beharrt Arbeitsminister Hubertus Heil auf der Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung. Im Mai will er nun einen Gesetzentwurf dazu vorlegen.

Gesetzentwurf für Mai geplant

Im Koalitionsstreit um eine Grundrente für Geringverdiener zeigt sich Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bislang optimistisch: „Sie ist in der Koalition vereinbart, und ich will eine Grundrente, die ihren Namen auch verdient“, sagte Heil. Zwar seien noch intensive Debatten in der Koalition nötig, räumte er ein. Aber es sei wichtig, zu einer Lösung zu kommen, um die Menschen nicht zu enttäuschen.

Immer wieder wendet er sich dabei gegen die Position der CDU/CSU. „Wir brauchen keine Bedürftigkeitsprüfung“, sagte er. „Es geht um Respekt für die Lebensleistung der Menschen, die sich eine ordentliche Rente verdient haben.“ Für sein Konzept der Grundrente bekommt Heil Unterstützung von Verdi-Chef Frank Bsirske. Ein Scheitern würde die Union schlecht aussehen lassen, so Bsirkse. „Wenn die Union hier auf Blockade setzt, dann setzt sie sich in Gegensatz zu Millionen von Menschen in diesem Lande, die ein Interesse daran haben, dass man nach jahrzehntelanger Arbeit und Beitragszahlung eine Rente bekommen kann, mit der man anständig über die Runden kommt.“ Eine Bedürftigkeitsprüfung habe etwas von Demütigung und Entblößung, argumentiert Bsirkse weiter.

Union will Bedürftigkeitsprüfung bei Grundrente

Die Union dagegen beharrt bislang auf der im Koalitionsvertrag vereinbarten Bedürftigkeitsprüfung. Sie möchte, dass der Staat prüft, ob mögliche Bezieher so einer Rentenaufwertung diese auch wirklich benötigen. Hier wirft Bsirske der Union Doppelzüngigkeit vor. Bei der Mütterrente spielte es auch keine Rolle, ob sie an eine „Zahnarztgattin“ mit kleiner Rente und gut verdienendem Ehemann gezahlt würde.

Die Union wandte sich angesichts des absehbaren Milliardenlochs im Bundeshaushalt an Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD). Es müsse darüber geredet werden, was finanziell überhaupt geht und was nicht.

Das bisher vorgestellte Modell sieht für Bezieher geringer Einkommen einen steuerfinanzierten Zuschlag monatlich zur Rente vor. Voraussetzung hierfür sind 35 Beitragsjahre. Gerechnet wird wie folgt: Für jedes Beitragsjahr gibt es eine bestimmte Zahl von Entgeltpunkten – je nach Einkommenshöhe. Die Rentenversicherung prüft automatisch, wie viele Entgeltpunkte im Durchschnitt gesammelt wurden. Wenn weniger als 0,8 Entgeltpunkte pro Jahr angesammelt wurden, werden diese verdoppelt, allerdings nur für 35 Beitragsjahre und höchstens auf diese 0,8 Entgeltpunkte. Im Höchstfall kann der Zuschlag 14 Entgeltpunkte erreichen, das sind derzeit 448 Euro.

Der Minister rechnet mit drei bis vier Millionen Beziehern und Kosten in Höhe eines mittleren einstelligen Milliardenbetrages pro Jahr.

Aktuelle und ausführliche Informationen rund um Rente und Finanzen finden Sie in unseren Ratgeberbroschüren.

Rentenerhöhung 2019

Mehr Geld für Rentner – Mit der Rentenerhöhung im kommenden Jahr steigt das Einkommen für Rentner auch 2019 stark.

In Westdeutschland werden die Renten zum 1. Juli 2019 um 3,18 Prozent angehoben, im Osten sogar um 3,91 Prozent. Auch für die Jahre danach werden Rentensteigerungen von rund drei Prozent in den alten Ländern erwartet. In Ostdeutschland werden die Erhöhungen dann zwischen 3,7 und 3,8 Prozent liegen.

Die endgültige Höhe der Rentensteigerung wird jedoch erst im März kommenden Jahres feststehen, wenn alle Daten, die über die künftige Rentenanpassung entscheiden, vorliegen.

Prüfen Sie, ob Sie durch die Rentensteigerung unter die Steuerpflicht fallen. Unsere Broschürenempfehlung: Steuerfalle Rentenerhöhung.

BGH-Urteil: Weniger Geld für Lebensversicherungs-Policen rechtmäßig

Neuer Ärger mit der Lebensversicherung: Verbraucher, deren Police jetzt in der Zinsflaute endet, müssen sich mit weniger Geld zufriedengeben. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) Ende Juni 2018. Eine diesbezügliche Neuregelung sei rechtens. In der Vergangenheit haben die Versicherer ihren Kunden auf lange Sicht gute Zinssätze garantiert. Nun haben sie Schwierigkeiten, diese Zusagen einzuhalten. Denn wenn sie das Geld ihrer Kunden jetzt am Kapitalmarkt anlegen, bringt das nicht mehr so hohe Gewinne wie früher. Das setzt die Branche unter Druck, zugleich sinkt die Verzinsung des Altersvorsorgeklassikers. Damit für die anderen Kunden genug übrig bleibt, ist es rechtmäßig, dass jetzige Auszahlungen gekürzt werden. Speziell geht es hier um die Beteiligung an den Bewertungsreserven, eine Komponente der Gesamtverzinsung – neben Garantiezins, laufendem Zinsüberschuss und Schlussüberschuss.

Zur Stabilisierung der Branche war 2014 bereits das Lebensversicherungsreformgesetz verabschiedet worden. In diesem Jahr stand eine Überprüfung an.

Bei den Kosten einer Lebensversicherung können Kunden dagegen auf Entlastung hoffen. Das Bundesfinanzministerium will die Provisionen deckeln, die Versicherer ihren Vermittlern zahlen.  Eine genaue Höhe wurde nicht genannt.

Entlastungen für Lebensversicherungen ?

Zugleich schlägt das Finanzministerium in seiner Bewertung des Lebensversicherungsreformgesetzes Entlastungen der Branche beim Aufbau eines zusätzlichen Kapitalpuffers vor. Dieser soll in kleineren Schritten erfolgen. Um die hohen Zinsgarantien für Altverträge abzusichern, müssen die Versicherer seit 2011 finanziell Vorsorge treffen. Ende 2017 lag das Volumen bei insgesamt knapp 60 Milliarden Euro. Allerdings soll die Auflösung der sogenannten Zinszusatzreserve zeitlich gestreckt werden – das Geld bleibt also länger beim Versicherer und wird den Kunden damit später gutgeschrieben.

Verbraucherverbände kritisieren, dass das Finanzministerium ausschließlich auf die Stabilität der Branche abziele. Die Gerechtigkeitslücke zwischen Kunden, deren Vertrag aktuell endet und denjenigen, deren Policen weiterläuft, bleibt bestehen.

Tipps zum Widerruf Ihrer Lebensversicherung erhalten Sie in unser Ratgeberbroschüre „Widerspruch Lebensversicherung“.

PKV / GKV: Privat versichert und trotzdem ohne Privatstatus

Wenn man als PKV-Versicherter in den Basistarif wechselt, kann es sein, dass man plötzlich nicht mehr als Privatpatient behandelt wird. Normalerweise können die Ärzte bei Privatpatienten bis zum 3,5-fachen Gebührensatz abrechnen. Im Basistarif können Sie aber nur noch den 1,2-fachen Satz in Rechnung stellen. Dafür wird jedoch kaum ein Arzt, der nur Privatpatienten behandelt, weiter seine Leistungen anbieten.

Ein Wechsel zu einem andern Arzt kann deshalb notwendig werden. Jetzt ergibt sich jedoch das nächste Problem: Vertragsärzte der Krankenkassen müssen nur gesetzlich Krankenversicherte behandeln und keine Privatpatienten im Basistarif. Ausgenommen sind Notfall- und Schmerzbehandlungen. Basistarifversicherte stehen ergo also schlechter da als GKV-Versicherte.

Unsere aktuellen Beiträge zum Themenkreis PKV / GKV:  Raus aus der PKV-Falle und GKV-versichert und Behandlung wie ein Privatpatient.

Rente steigern

 

Rentenbeiträge nachzahlen lohnt sich besonders für Hausfrauen

Sie sind Hausfrau und Mutter und vor 1955 geboren? Dann sollten Sie über eine freiwillige Nachzahlung von Rentenbeiträgen nachdenken – denn dass rechnet sich bereits nach wenigen Monaten, wie Berechnungen von Finanzexperten zeigen.

Besonders für Frauen bis zum Jahrgang 1954, die nur Rentenpunkte aufgrund geborener Kinder gesammelt, aber sonst kaum Rentenbeiträge gezahlt haben, weil sie nicht berufstätig waren, ist das eine lohnende Alternative.

Ein Beispiel: Frau A., Jahrgang 1952, 2 Kinder, hat bisher nur für die Kinder Rentenpunkte gutgeschrieben bekommen. Würde Frau A. jetzt den Mindestbeitrag von 12 x 83,70 Euro freiwillige Rentenbeiträge nachzahlen – das sind 1004,40 Euro – erhält sie mit einem Schlag eine monatliche Bruttorente von ca. 130 Euro (je nach Ost und West). Und das lebenslang! Nach Abzug von Kranken- und Pflegebeiträgen würden immerhin rund 115 Euro übrig bleiben. So eine Rendite bietet keine Bank. Freiwillige Rentenbeiträge können Frauen auch noch im Rentenalter leisten.

Weitere Tipps zur Steigerung der Rente erhalten Sie auch in unser Ratgeberbroschüre „Die besten Tricks für mehr Rente„.

Die GroKo kommt – das bedeutet es für die Rente

Die GroKo kommt, aber bringt die Große Koalition auch eine große Rentenreform? Union und SPD haben sich im Koalitionsvertrag bei der Rente auf viele Details geeinigt. Diese Eckpunkte wurden vorerst festgeschrieben:

Mütterrente

Auf Initiative der CSU wird die Mütterrente nochmals erhöht. Frauen, die vor 1992 mindestens drei Kinder zur Welt gebracht haben, erhalten pro Kind einen dritten Rentenpunkt. Der bringt derzeit im Westen 31,03 Euro und im Osten 29,69 Euro pro Monat. Bei drei oder mehr Kindern kommen diese Mütter auf rund 89 bis 93 Euro mehr Rente im Monat. Bis zu vier Milliarden Euro jährlich müssen dafür aufgebracht werden. Die Finanzierung ist zur Zeit noch offen, wird jedoch wahrscheinlich teils aus Versicherungsbeiträgen, teils aus Steuergeldern erfolgen.

Rentenniveau und Beitragssatz

Bis 2025 soll das gesetzliche Niveau der Rente auf dem heutigen Stand von 48 % gesichert werden, notfalls auch mit Steuermitteln. Gleichzeitig soll der Beitragssatz nicht über 20 % steigen. (Zurzeit müssen 18,6 Prozent eines Bruttolohns abgeführt werden.) Diese doppelte Sicherung der Rente verbucht die SPD als ihren Erfolg. Prognosen zeigen auf, dass jedoch nach 2025 die Rente auf 47,4 Prozent eines Bruttolohns sinken könnte, bei einem Beitragssatz über 20 %. – Die Realität kann jedoch schnell Korrekturen nach unten oder oben notwendig machen.

Grundrente

Ein großer Happen ist die beabsichtigte Grundrente. Geringverdiener mit mindestens 35 Beitragsjahren zur Rentenversicherung (Erziehungs- und Pflegezeiten zählen mit) sollen sie bekommen, und sie soll zehn Prozent über dem Hartz-IV-Niveau liegen. Notwendig dafür ist eine Bedürftigkeitsprüfung, bei der sonstiges Einkommen und Vermögen angerechnet wird, selbst genutztes Wohneigentum wird hierfür allerdings nicht angetastet. Die Grundrente soll durch die Rentenversicherung geprüft und abgewickelt werden. Damit wird diesen Rentnern den Gang zum Sozialamt erspart. Offen ist auch hier derzeit noch die Finanzierung.

Härtefallfonds für Ostrentner

Für Rentner in Ostdeutschland soll ein Härtefallfond eingerichtet werden, um in besonderen Fällen einen Ausgleich für Nachteile zu schaffen. Das Volumen ist nicht beziffert.

Altersvorsorgepflicht für Selbstständige

Künftig soll es eine Altersvorsorgepflicht für Selbständige geben. Das betrifft etwa drei Millionen Selbstständige in Deutschland, die nicht obligatorisch etwa in berufsständischen Versorgungswerken abgesichert sind. Diese sollen künftig zwischen einer gesetzlichen Rentenversicherung oder einer anderen Vorsorgearten wählen können. Die Vorsoge soll insolvenzgesichert sein und zu einer Rente über Grundsicherungsniveau führen, dabei aber gleichzeitig „gründerfreundlich“ gestaltet sein.

Erwerbsminderung

Müssen Arbeitnehmer krankheitsbedingt in Frührente gehen, können sie künftig höhere Zahlungen erwarten. Ihre Rente soll künftig so berechnet werden, als ob sie bis zum Alter von 65 Jahren und acht Monaten zu ihrem letzten Lohn gearbeitet hätten. Diese Zurechnungszeit soll in einem Schritt und damit deutlich schneller angehoben werden als geplant und danach im Gleichschritt mit dem gesetzlichen Renteneintrittsalter steigen. Rückwirkend gilt diese Regelung jedoch nicht.

Einsetzung einer Rentenkommission

Um die künftigen Aufgaben zu regeln, soll noch in diesem Jahr eine Rentenkommission eingerichtet werden, die Vorschläge für einen verlässlichen Generationenvertrag ausarbeiten soll. Vertreter von Gewerkschaften, Arbeitgebern, der Politik und der Wissenschaft sollen ihr angehören. Bis März 2020 werden von ihr Vorschläge zur Sicherung und Fortentwicklung der Rentenversicherung sowie auch der betrieblichen und privaten Altersvorsorge ab 2025 erwartet.

Diese Initiative wird von der Versicherungswirtschaft deutlich begrüßt: Die Geschichte des deutschen Rentensystems sei durch ständige Nachsteuerungen geprägt. Seit der Einführung der dynamischen Rente im Jahr 1957 fanden über 60 kleine und größere Reformen des Systems statt. Keine der Reformen hat länger als zwei Legislaturperioden gehalten. Insofern sei die Berufung eines solchen Gremiums sehr sinnvoll, zumal die fachlichen Auseinandersetzungen aus dem öffentlichen Parteienstreit erst einmal herausgehalten werden. Außerdem rät die Versicherungswirtschaft, die Experten in dieser Runde sollten auch den Mut haben, das Renteneintrittsalter noch einmal zur Debatte zu stellen. Mit der Kopplung des Renteneintrittsalters an die Entwicklung der Lebenserwartung könnte die Aufteilung von Lebensarbeitszeit und Rentenzeit im heute üblichen Verhältnis immer aufrechterhalten werden.

Profitieren Sie von unseren Renten-Ratgebern und informieren Sie sich zu unseren aktuellen Broschüren.

Weniger Geld im Alter durch niedrige Rente

Finanzieller Absturz in der Rente

Weniger Geld im Alter durch niedrige Rente

Immer Rentner müssen sich ihre Lebensmittel bei den Tafeln holen

Viele Menschen, die eine Alters- oder Erwerbsminderungsrente beziehen, kommen mit ihrer Rente vorn und hinten nicht aus. Gerade für Neurentner ist der Bezug von Rentenleistungen ein „Absturz“ in finanzieller und gesellschaftlicher Hinsicht. Das ist leider kein Einzelschicksal, sondern stetig steigende Normalität für viele Rentner. Viele Rentner ziehen sich aufgrund Ihrer Situation aus dem gesellschaftlichen Alltag zurück, da Sie sich keine besonderen Wünsche erfüllen können. Zudem sind mehrere hunderttausende Rentner dazu gezwungen, ihre Lebensmittel über die sogenannten „Tafeln“ zu beziehen.

Wer neben der Rente über keine weiteren Einkünfte verfügt, sollte in jedem Fall prüfen, ob der Anspruch auf die sogenannte Grundsicherung besteht. Wichtig ist, dass niemand aus falscher Scham auf die Grundsicherung verzichten sollte.

Was beinhaltet die Grundsicherung?

In der Grundsicherung stehen Ihnen – wenn die notwendigen Voraussetzungen vorliegen – folgende Ansprüche zu:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt, abhängig von der persönlichen Rentenhöhe
  • Zuschuss zu den Kosten für die Wohnung, abhängig von der anrechenbaren Warmmiete

Besonderheiten

Bevor die Grundsicherung beantragt wird, müssen Ihre eventuell vorhandenen Rücklagen weitgehend aufgebraucht sein. Zudem wird bezüglich der Bewilligung auf eine angemessene Wohnsituation geachtet, und im Regelfall wird den Beziehern von Grundsicherung kein eigenes Auto zugestanden.

Das Besser Leben Service Team hat zum Thema Grundsicherung eine umfassende Ratgeberbroschüre erstellt, um Ihnen viele Tipps an die Hand zu geben, wie Sie Ihre gegebenenfalls Ihre Rente aufbessern können.