Die GroKo kommt – das bedeutet es für die Rente

Die GroKo kommt, aber bringt die Große Koalition auch eine große Rentenreform? Union und SPD haben sich im Koalitionsvertrag bei der Rente auf viele Details geeinigt. Diese Eckpunkte wurden vorerst festgeschrieben:

Mütterrente

Auf Initiative der CSU wird die Mütterrente nochmals erhöht. Frauen, die vor 1992 mindestens drei Kinder zur Welt gebracht haben, erhalten pro Kind einen dritten Rentenpunkt. Der bringt derzeit im Westen 31,03 Euro und im Osten 29,69 Euro pro Monat. Bei drei oder mehr Kindern kommen diese Mütter auf rund 89 bis 93 Euro mehr Rente im Monat. Bis zu vier Milliarden Euro jährlich müssen dafür aufgebracht werden. Die Finanzierung ist zur Zeit noch offen, wird jedoch wahrscheinlich teils aus Versicherungsbeiträgen, teils aus Steuergeldern erfolgen.

Rentenniveau und Beitragssatz

Bis 2025 soll das gesetzliche Niveau der Rente auf dem heutigen Stand von 48 % gesichert werden, notfalls auch mit Steuermitteln. Gleichzeitig soll der Beitragssatz nicht über 20 % steigen. (Zurzeit müssen 18,6 Prozent eines Bruttolohns abgeführt werden.) Diese doppelte Sicherung der Rente verbucht die SPD als ihren Erfolg. Prognosen zeigen auf, dass jedoch nach 2025 die Rente auf 47,4 Prozent eines Bruttolohns sinken könnte, bei einem Beitragssatz über 20 %. – Die Realität kann jedoch schnell Korrekturen nach unten oder oben notwendig machen.

Grundrente

Ein großer Happen ist die beabsichtigte Grundrente. Geringverdiener mit mindestens 35 Beitragsjahren zur Rentenversicherung (Erziehungs- und Pflegezeiten zählen mit) sollen sie bekommen, und sie soll zehn Prozent über dem Hartz-IV-Niveau liegen. Notwendig dafür ist eine Bedürftigkeitsprüfung, bei der sonstiges Einkommen und Vermögen angerechnet wird, selbst genutztes Wohneigentum wird hierfür allerdings nicht angetastet. Die Grundrente soll durch die Rentenversicherung geprüft und abgewickelt werden. Damit wird diesen Rentnern den Gang zum Sozialamt erspart. Offen ist auch hier derzeit noch die Finanzierung.

Härtefallfonds für Ostrentner

Für Rentner in Ostdeutschland soll ein Härtefallfond eingerichtet werden, um in besonderen Fällen einen Ausgleich für Nachteile zu schaffen. Das Volumen ist nicht beziffert.

Altersvorsorgepflicht für Selbstständige

Künftig soll es eine Altersvorsorgepflicht für Selbständige geben. Das betrifft etwa drei Millionen Selbstständige in Deutschland, die nicht obligatorisch etwa in berufsständischen Versorgungswerken abgesichert sind. Diese sollen künftig zwischen einer gesetzlichen Rentenversicherung oder einer anderen Vorsorgearten wählen können. Die Vorsoge soll insolvenzgesichert sein und zu einer Rente über Grundsicherungsniveau führen, dabei aber gleichzeitig „gründerfreundlich“ gestaltet sein.

Erwerbsminderung

Müssen Arbeitnehmer krankheitsbedingt in Frührente gehen, können sie künftig höhere Zahlungen erwarten. Ihre Rente soll künftig so berechnet werden, als ob sie bis zum Alter von 65 Jahren und acht Monaten zu ihrem letzten Lohn gearbeitet hätten. Diese Zurechnungszeit soll in einem Schritt und damit deutlich schneller angehoben werden als geplant und danach im Gleichschritt mit dem gesetzlichen Renteneintrittsalter steigen. Rückwirkend gilt diese Regelung jedoch nicht.

Einsetzung einer Rentenkommission

Um die künftigen Aufgaben zu regeln, soll noch in diesem Jahr eine Rentenkommission eingerichtet werden, die Vorschläge für einen verlässlichen Generationenvertrag ausarbeiten soll. Vertreter von Gewerkschaften, Arbeitgebern, der Politik und der Wissenschaft sollen ihr angehören. Bis März 2020 werden von ihr Vorschläge zur Sicherung und Fortentwicklung der Rentenversicherung sowie auch der betrieblichen und privaten Altersvorsorge ab 2025 erwartet.

Diese Initiative wird von der Versicherungswirtschaft deutlich begrüßt: Die Geschichte des deutschen Rentensystems sei durch ständige Nachsteuerungen geprägt. Seit der Einführung der dynamischen Rente im Jahr 1957 fanden über 60 kleine und größere Reformen des Systems statt. Keine der Reformen hat länger als zwei Legislaturperioden gehalten. Insofern sei die Berufung eines solchen Gremiums sehr sinnvoll, zumal die fachlichen Auseinandersetzungen aus dem öffentlichen Parteienstreit erst einmal herausgehalten werden. Außerdem rät die Versicherungswirtschaft, die Experten in dieser Runde sollten auch den Mut haben, das Renteneintrittsalter noch einmal zur Debatte zu stellen. Mit der Kopplung des Renteneintrittsalters an die Entwicklung der Lebenserwartung könnte die Aufteilung von Lebensarbeitszeit und Rentenzeit im heute üblichen Verhältnis immer aufrechterhalten werden.

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