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Heizkostenzuschuss

Heizkostenzuschuss für 2022 jetzt noch schnell beantragen

Heizkostenzuschuss

Wer zu spät dran ist, geht leer aus

Es ist Sommer und keiner denkt mehr ans Heizen. Vielmehr wünscht manch einer sich etwas Erfrischung und Abkühlung. Trotzdem sollten Sie sich jetzt mit diesem Thema beschäftigen, denn wenn Sie Mittel aus dem Härtefallfonds für die Heizkosten 2022 erhalten wollen, müssen Sie handeln.

Heizen war 2022 extrem teuer. Die Preise für Heizöl, Flüssiggas, Kohle und Holz schossen im Kriegs- und Krisenjahr in die Höhe. Einen Teil der Heizkosten können sich Verbraucher in Deutschland ab 2023 über einen Härtefallfonds zurückholen. Wenn Sie noch keinen Antrag gestellt haben – dann tun Sie das spätestens jetzt! Bereits seit Mai 2023 ist die Beantragung möglich und die Mittel sind begrenzt.

Alle, die mit Holz, Öl oder anderen „nicht leitungsgebundenen Brennstoffen“ heizen, d. h. selbst für die Beschaffung verantwortlich sind, sollten den Heizkostenzuschuss jetzt angehen. Prüfen Sie, ob Ihnen der Zuschuss zusteht und falls ja, stellen Sie einen Antrag.

Nicht handeln müssen Gas- und Fernwärmekunden: Die haben bereits im Dezember 2022 eine Einmalzahlung erhalten und weitere Preisbremsen greifen automatisch bei Millionen Kunden. Denn Gas, Fernwärme und Strom, für die finanzielle Unterstützung bereitstehen, haben eine Gemeinsamkeit, sie kommen über lange Leitungen zum Kunden und der Staat steuert die Kostendeckel über die Energieanbieter.

Wer mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle bzw. Koks heizt, muss bis spätestens 20.10.2023 selbst einen Antrag stellen, um den Zuschuss zu erhalten. Schnell und einfach geht das mit einem Online-Antrag bei der Brennstoffhilfe (DRiVe Antrag Brennstoffhilfe) unter https://driveport.de/brennstoffhilfe/. Unter https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/ können Sie zuvor prüfen ob bzw. wieviel Zuschuss Ihnen zusteht.

Wichtig: Es kommt darauf an, in welchem Bundesland Sie wohnen bzw. wo die Feuerstätte liegt, für die Sie Härtefallhilfen beantragen. Die Antragstellung ist auf dieser Seite für die Bundesländer Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen möglich. Für Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ministerien/Behörden.

Der Antrag bei der Brennstoffhilfe ist kostenlos, soll in rund 15 Minuten gestellt werden können und eine Registrierung ist dafür nicht nötig. Rund sechs Wochen werden für die Bearbeitung der Anträge veranschlagt.

Voraussetzungen

  • Sie heizen mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle bzw. Koks.
  • Sie mussten zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung Ihrer Energiekosten hinnehmen.
  • Nur beheizte Wohnflächen werden bezuschusst, nicht andere Flächen wie Büros oder Lager. Ab 90 Prozent Wohnflächenanteil wird pauschal vollständig gefördert.

Menschen sollen also für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 rückwirkend entlastet werden. Doch die Grenzen dafür sind eng gesteckt. So gibt es eine Obergrenze, die bei 2.000 Euro pro Haushalt liegt und eine Untergrenze von 100 Euro, unter der die Auszahlung entfällt.

Angelehnt an Gaspreisbremse

Der Knackpunkt ist: Damit Sie für den Zuschuss infrage kommen, müssen sich Ihre Heizkosten mindestens das Doppelte des Durchschnittspreises betragen haben. Der Staat will dann von den darüber liegenden Mehrkosten 80 Prozent übernehmen und lehnt sich damit von der Systematik her an die Gas- und Strompreisbremsen an. Hatten Sie weniger Mehrkosten, gehen Sie leer aus.

Die Formel zur Berechnung des Zuschusses lautet:

  • 0,8 x (Rechnungsbetrag – 2 x Referenzpreis x Bestellmenge)

Der Referenzpreis ist der vom Statistischen Bundesamt ermittelte jahresdurchschnittliche Preis für den verwendeten Brennstoff:

  • Heizöl: 0,71 €/Liter
  • Flüssiggas: 0,57 €/Liter
  • Holzpellets: 0,24 €/Kilogramm
  • Holzhackschnitzel: 0,11 €/Kilogramm
  • Holzbriketts: 0,28 €/Kilogramm
  • Scheitholz: 85,00 €/Raummeter
  • Kohle/Koks: 0,36 €/Kilogramm

Beispiel: Wer 3.000 Liter Öl zum Preis von 1,60 Euro pro Liter gekauft hat, bekommt 432 Euro Förderung. Der Kunde musste pro Liter 18 Cent mehr als das Doppelte des Referenzpreises bezahlen. Das waren 540 Euro. Davon bekommt er 80 Prozent.

Neben dem Antrag benötigen Sie folgende Dokumente im PDF-Format (Papierdokumente vorher einscannen oder abfotografieren):

  • Den aktuellen Feuerstättenbescheid
  • Jede Rechnung
  • Kontoauszüge, auf denen die Bezahlung der Rechnung nachvollziehbar ist, alternativ Kreditkartenabrechnungen/Quittungen
  • Bestellnachweis, falls die Lieferung nach dem 01.12.2022 war
  • Vor- und Rückseite Ihres Personalausweises, sowie Selfie (fotografisches Selbstporträt) mit Vorderseite des Personalausweises (für Privatpersonen)

Firmen und Organisationen müssen vorher eine Firmenakte bei driveport.de anlegt haben. Wohnungseigentümergemeinschaften benötigen ihre Teilungserklärung, einen Nachweis über die Vertretungsbefugnis sowie im Falle der Vertretung durch eine Verwaltungsgesellschaft einen Nachweis für diese (bspw. Handelsregisterauszug).

Außerdem ist auch eine eidesstattliche Erklärung zur Richtigkeit der Brennstoffrechnung nötig.

Bei Häusern mit Mietwohnungen soll der Vermieter die Erklärung abgeben und die Entlastung an seine Mieter weiterreichen. Insgesamt stellt der Bund dafür 1,8 Milliarden Euro bereit.

Weiterführende Informationen zum Thema Heizen finden Sie in unserem Ratgeber Heizkostenzuschuss und zukunftsfähiges Heizen.

 

 

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