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Häertefallfonds für DDR-Rentner

Antragsfrist Härtefallfonds für DDR-Renten verlängert

Häertefallfonds für DDR-Rentner

Eigentlich war die Antragsfrist für Geld aus einem Härtefallfonds für offene Rentenansprüche aus DDR-Zeiten am 30. September ausgelaufen. Doch nun wurde die Frist für die Antragstellung bis Ende Januar 2024 verlängert, denn bisher haben vergleichsweise wenige ihre Ansprüche geltend gemacht. Aus dem Härtefallfonds kann es auf Antrag bis zu 5.000 Euro als Einmalzahlung geben.

Die Hintergründe

Durch das Renten-Überleitungsgesetz von 1991 wurden viele Menschen benachteiligt, deren Ansprüche aus der DDR nun nicht mehr galten. Da betrifft z. B. all jene Berufsgruppen, die Anspruch auf eine Zusatzrente hatten und diese „verloren ging“, z. B. Angestellte bei der Bahn und Post, des Gesundheitswesens oder der Braunkohle-Industrie. Ebenso benachteiligt wurden Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion sowie zu DDR-Zeiten geschiedene Frauen.

Für Frauen im Osten gab es nach einer Scheidung keinen Versorgungsausgleich. Auch Frauen, die für die Kindererziehung oder für die Pflege von Angehörigen ihre Arbeitszeit reduzierten, erhielten hierfür keinen Ausgleich. Das war auch kein Problem, weil das DDR-Rentensystem dies ausglich. Mit der Rentenüberleitung verloren viele Frauen dann nachträglich bis zu 1/3 ihrer Rentenansprüche, da in der DDR nur die letzten 20 Berufsjahre zählten, im Westen das ganze Arbeitsleben. Heute erhalten 50 Prozent der Frauen, die in der DDR geschieden wurden, eine Rente unterhalb der Armutsgrenze

Härtefall-Fond eingerichtet

500 Millionen Euro stellt der Bund für einen Härtefall-Fond zur Verfügung, aus denen auf Antrag Betroffene mindesten 2.500 Euro als Einmalzahlung erhalten sollen. Die neuen Bundesländer wurden angeregt, einer Stiftung beizutreten und zusätzliches Geld einzuzahlen, sodass die Leistungen verdoppelt werden können. Thüringen ist eines der wenigen Bundesländer, die ihren Beitritt erklärt haben, allerdings unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Ausgabeermächtigung im Landeshaushalt 2024. Zum Bundesanteil der Einmalzahlung in Höhe von 2.500 Euro kämen bei Anspruchsberechtigung dann jeweils weitere 2.500 Euro an Landesmitteln hinzu. Die Zahlung für die Berechtigten würde sich damit auf eine Gesamtsumme von 5.000 Euro erhöhen. Auch Mecklenburg-Vorpommern hat einem Beitritt zugestimmt.

Mühsamer Weg

Die Einführung des Härtefall-Fonds ist der Hartnäckigkeit einiger Betroffener und dem Engagement einzelner Bundestagsabgeordneter zu verdanken. Der „Runde Tisch Rentengerechtigkeit“ geht von ca. 500.000 Betroffenen aus, die durch das Renten-Überleitungsgesetz von 1991 benachteiligt wurden. Um die Ungerechtigkeit auszugleichen, wurden 10.000 bis 20.000 Euro je Betroffene gefordert – als ein Vielfaches der Summe, die der Härtefall-Fond nun in Aussicht stellt.

Der „Runde Tisch Rentengerechtigkeit“ kritisierte bei der Einführung des Härtefall-Fonds, man gestehe nun seitens des Bundes zwar grundsätzlich die berechtigen Ansprüche ein, weigere sich dann aber erneut, allen Berechtigten wenigsten eine angemessene Entschädigung zu gewähren.

Bisher weniger Anträge als erwartet

Bisher haben vergleichsweise wenige Betroffene ihre Ansprüche geltend gemacht, trotz das die bisherigen Öffentlichkeitsmaßnahmen über den Sommer 2023 weiter intensiviert worden sind. Dies kann zum einen daran liegen, dass noch nicht alle Berechtigten durch die Öffentlichkeitsmaßnahmen erreicht worden seien, zum anderen könnte es aber auch an den harten Kriterien liegen.

Der Linken-Ostbeauftragte Sören Pellmann begrüßte zwar die Ankündigung der Bundesregierung, kritisiert jedoch: „Wenn die Kriterien des Härtefallfonds nicht gelockert werden, bringt mehr Zeit wenig.“ Voraussetzung für die Einmalzahlung ist nämlich unter anderem die Bedürftigkeit, also Renten in der Nähe der Grundsicherung. Pellmann forderte daher einen „Gerechtigkeitsfonds“ und Entschädigungen für alle betroffenen Ostrentner.

Anerkennung an Bedingungen geknüpft

Ansprüche auf Zusatz-Renten von immerhin 17 Berufsgruppen kommen nur zur Geltung, wenn die Betroffenen zum jetzigen Zeitpunkt bedürftig sind, d. h. eine Rente in der Nähe der Grundsicherung erhalten.

Bei geschiedenen Frauen gilt als Voraussetzung, dass die Ehe mindestens 10 Jahre bestanden haben muss und Erziehungszeiten für mindestens ein Kind gelten. Zudem muss die Ehe zwischen dem 1.7. 1977 bis 31.12.1991 geschieden worden sein. (Hintergrund: Der Versorgungsausgleich im Westen wurde am 1.7.1977 eingeführt. Frauen, die dann geschieden wurden, erhielten Entgeltpunkte vom Partner, weil sie z. B. die eigene Berufstätigkeit zugunsten der Familie reduzierten.) Die Bedingungen schließen jedoch viele Frauen aus.

Letztlich ist der Härtefall-Fond weit davon entfernt, alle Ungerechtigkeiten abzumildern. Und für viele kommt der Fond zu spät. Ursprünglich waren es 800.000 betroffene Frauen, von denen in den vergangenen über 30 Jahren viele verstorben sind. Ähnlich dürfte sich bei den anderen Anspruchsberechtigten abzeichnen.

So funktioniert der Härtefall-Fond

 Voraussetzungen zum Erhalt der Einmalzahlung für Personen aus der Ost-West-Rentenüberleitung:

 Die Personen sind vor dem 2. Januar 1952 geboren UND haben am 1. Januar 2021 eine oder mehrere Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung von insgesamt weniger als 830 Euro netto (nach Abzug von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung) bezogen UND

  1. wurden entweder nach mindestens 10-jähriger Ehe nach DDR-Recht geschieden und haben in der Ehe mindestens ein Kind erzogen oder
  2. ihre Rente (Altersrente, Erwerbsminderungsrente oder Erziehungsrente) hat nach dem 31. Dezember 1996 begonnen und sie haben in der ehemaligen DDR (längstens bis zum 31. Dezember 1991) eine dieser fünf Situationen durchlebt:
  • mindestens 10 Jahre ununterbrochen bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post oder im Gesundheits- und Sozialwesen gearbeitet oder
  • mindestens 4 Jahre lang Familienangehörige gepflegt und deshalb ihre Beschäftigung vollständig aufgegeben oder
  • mindestens 5 Jahre lang in einer „bergmännischen Tätigkeit“ im Sinne des DDR-Rechts in der Carbochemie/Braunkohleveredelung gearbeitet oder
  • ihre Beschäftigung aufgegeben, weil Sie für insgesamt mindestens 10 Jahre mit Ihrem Ehegatten für einen dienstlichen Aufenthalt in das Ausland gereist sind oder
  • nach Beendigung ihrer aktiven Laufbahn als Balletttänzerin oder Balletttänzer am 31. Dezember 1991 eine berufsbezogene Zuwendung bezogen

Anspruchsberechtigt sind auch Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion (Kontingentflüchtlinge).

Anspruch: einmalig 2.500 Euro bzw. 5.000 Euro, wenn sich die jeweilige Landesregierung beteiligt.

Antragsfrist: jetzt neu bis 31.01.2024 – danach werden keine Anträge mehr akzeptiert

Auszahlung: ab 2024

Anträge: Zuständig ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Tel. 0800 100 04 80 80, www.deutsche-rentenversicherung.de/KnappschaftBahnSee/DE/Home

Infos und Auskünft:

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Heizkostenzuschuss

Heizkostenzuschuss für 2022 jetzt noch schnell beantragen

Heizkostenzuschuss

Wer zu spät dran ist, geht leer aus

Es ist Sommer und keiner denkt mehr ans Heizen. Vielmehr wünscht manch einer sich etwas Erfrischung und Abkühlung. Trotzdem sollten Sie sich jetzt mit diesem Thema beschäftigen, denn wenn Sie Mittel aus dem Härtefallfonds für die Heizkosten 2022 erhalten wollen, müssen Sie handeln.

Heizen war 2022 extrem teuer. Die Preise für Heizöl, Flüssiggas, Kohle und Holz schossen im Kriegs- und Krisenjahr in die Höhe. Einen Teil der Heizkosten können sich Verbraucher in Deutschland ab 2023 über einen Härtefallfonds zurückholen. Wenn Sie noch keinen Antrag gestellt haben – dann tun Sie das spätestens jetzt! Bereits seit Mai 2023 ist die Beantragung möglich und die Mittel sind begrenzt.

Alle, die mit Holz, Öl oder anderen „nicht leitungsgebundenen Brennstoffen“ heizen, d. h. selbst für die Beschaffung verantwortlich sind, sollten den Heizkostenzuschuss jetzt angehen. Prüfen Sie, ob Ihnen der Zuschuss zusteht und falls ja, stellen Sie einen Antrag.

Nicht handeln müssen Gas- und Fernwärmekunden: Die haben bereits im Dezember 2022 eine Einmalzahlung erhalten und weitere Preisbremsen greifen automatisch bei Millionen Kunden. Denn Gas, Fernwärme und Strom, für die finanzielle Unterstützung bereitstehen, haben eine Gemeinsamkeit, sie kommen über lange Leitungen zum Kunden und der Staat steuert die Kostendeckel über die Energieanbieter.

Wer mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle bzw. Koks heizt, muss bis spätestens 20.10.2023 selbst einen Antrag stellen, um den Zuschuss zu erhalten. Schnell und einfach geht das mit einem Online-Antrag bei der Brennstoffhilfe (DRiVe Antrag Brennstoffhilfe) unter https://driveport.de/brennstoffhilfe/. Unter https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/ können Sie zuvor prüfen ob bzw. wieviel Zuschuss Ihnen zusteht.

Wichtig: Es kommt darauf an, in welchem Bundesland Sie wohnen bzw. wo die Feuerstätte liegt, für die Sie Härtefallhilfen beantragen. Die Antragstellung ist auf dieser Seite für die Bundesländer Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen möglich. Für Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ministerien/Behörden.

Der Antrag bei der Brennstoffhilfe ist kostenlos, soll in rund 15 Minuten gestellt werden können und eine Registrierung ist dafür nicht nötig. Rund sechs Wochen werden für die Bearbeitung der Anträge veranschlagt.

Voraussetzungen

  • Sie heizen mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle bzw. Koks.
  • Sie mussten zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung Ihrer Energiekosten hinnehmen.
  • Nur beheizte Wohnflächen werden bezuschusst, nicht andere Flächen wie Büros oder Lager. Ab 90 Prozent Wohnflächenanteil wird pauschal vollständig gefördert.

Menschen sollen also für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 rückwirkend entlastet werden. Doch die Grenzen dafür sind eng gesteckt. So gibt es eine Obergrenze, die bei 2.000 Euro pro Haushalt liegt und eine Untergrenze von 100 Euro, unter der die Auszahlung entfällt.

Angelehnt an Gaspreisbremse

Der Knackpunkt ist: Damit Sie für den Zuschuss infrage kommen, müssen sich Ihre Heizkosten mindestens das Doppelte des Durchschnittspreises betragen haben. Der Staat will dann von den darüber liegenden Mehrkosten 80 Prozent übernehmen und lehnt sich damit von der Systematik her an die Gas- und Strompreisbremsen an. Hatten Sie weniger Mehrkosten, gehen Sie leer aus.

Die Formel zur Berechnung des Zuschusses lautet:

  • 0,8 x (Rechnungsbetrag – 2 x Referenzpreis x Bestellmenge)

Der Referenzpreis ist der vom Statistischen Bundesamt ermittelte jahresdurchschnittliche Preis für den verwendeten Brennstoff:

  • Heizöl: 0,71 €/Liter
  • Flüssiggas: 0,57 €/Liter
  • Holzpellets: 0,24 €/Kilogramm
  • Holzhackschnitzel: 0,11 €/Kilogramm
  • Holzbriketts: 0,28 €/Kilogramm
  • Scheitholz: 85,00 €/Raummeter
  • Kohle/Koks: 0,36 €/Kilogramm

Beispiel: Wer 3.000 Liter Öl zum Preis von 1,60 Euro pro Liter gekauft hat, bekommt 432 Euro Förderung. Der Kunde musste pro Liter 18 Cent mehr als das Doppelte des Referenzpreises bezahlen. Das waren 540 Euro. Davon bekommt er 80 Prozent.

Neben dem Antrag benötigen Sie folgende Dokumente im PDF-Format (Papierdokumente vorher einscannen oder abfotografieren):

  • Den aktuellen Feuerstättenbescheid
  • Jede Rechnung
  • Kontoauszüge, auf denen die Bezahlung der Rechnung nachvollziehbar ist, alternativ Kreditkartenabrechnungen/Quittungen
  • Bestellnachweis, falls die Lieferung nach dem 01.12.2022 war
  • Vor- und Rückseite Ihres Personalausweises, sowie Selfie (fotografisches Selbstporträt) mit Vorderseite des Personalausweises (für Privatpersonen)

Firmen und Organisationen müssen vorher eine Firmenakte bei driveport.de anlegt haben. Wohnungseigentümergemeinschaften benötigen ihre Teilungserklärung, einen Nachweis über die Vertretungsbefugnis sowie im Falle der Vertretung durch eine Verwaltungsgesellschaft einen Nachweis für diese (bspw. Handelsregisterauszug).

Außerdem ist auch eine eidesstattliche Erklärung zur Richtigkeit der Brennstoffrechnung nötig.

Bei Häusern mit Mietwohnungen soll der Vermieter die Erklärung abgeben und die Entlastung an seine Mieter weiterreichen. Insgesamt stellt der Bund dafür 1,8 Milliarden Euro bereit.

Weiterführende Informationen zum Thema Heizen finden Sie in unserem Ratgeber Heizkostenzuschuss und zukunftsfähiges Heizen.