Recht & Alltagstipps im Februar

Interessanten Alltagstipps und Infos zur aktuellen Rechtsurteilen haben wir hier für Sie zusammengefasst. In diesem Monat aktuell:

Safran bei Depression

Safran-Extrakt wird in verschiedenen Studien als sanfte Unterstützung bei leichten depressiven Verstimmungen diskutiert. Besonders standardisierte Präparate mit 30 bis 50 mg Safranextrakt täglich über mehrere Wochen zeigten in Untersuchungen eine Besserung der Stimmung im Vergleich zu Placebo und eine ähnliche Wirkung wie gängige Antidepressiva, bei meist guter Verträglichkeit. Wer Safran medizinisch einsetzen möchte, sollte Dosierung, Qualität des Präparats und mögliche Wechselwirkungen unbedingt mit Arzt oder Apotheker abklären.

Vielseitiges Nudelwasser

Nudelwasser nach dem Kochen weggießen? Das ist reine Verschwendung, weil darin Stärke und Salz gelöst sind. Diese Stärke wirkt wie ein natürliches Bindemittel und sorgt dafür, dass z.B. Saucen cremiger werden und besser an den Nudeln haften. Ein bis zwei Schöpflöffel Nudelwasser können außerdem Suppen, Pfannengerichten oder Pesto mehr Geschmack und eine feinere Konsistenz geben, ohne zusätzliche Sahne verwenden zu müssen. Auch in Brot- und Pizzateig kann Nudelwasser gegeben werden, damit wird der Teig elastischer. Oder: Weichen Sie Geschirr damit ein, denn Stärke löst Fett hervorragend.

Bluthochdruck? Vorsicht mit Nasenspray

Viele abschwellende Nasensprays enthalten gefäßverengende Wirkstoffe wie Xylometazolin, die nicht nur in der Nasenschleimhaut, sondern auch im ganzen Körper wirken und dadurch den Blutdruck ansteigen lassen können. Bei Menschen mit Bluthochdruck oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen kann das Herz dadurch zusätzlich belastet werden, was Herzrasen, Herzrhythmusstörungen oder eine gefährliche Blutdruckerhöhung auslösen kann. Deshalb empfehlen Beipackzettel und Fachinformationen, solche Sprays bei Hypertonie nur nach Rücksprache mit Arzt oder Apotheke und nur kurzfristig zu verwenden.

Rabatte müssen klar erkennbar sein

In Supermärkten und anderen Geschäften gelten die Grundsätze Preisklarheit und Preiswahrheit: Preise müssen eindeutig zugeordnet, leicht erkennbar und gut lesbar sein, inklusive Endpreis und meist auch Grundpreis pro Kilogramm oder Liter. Seit der Reform der Preisangabenverordnung 2022 müssen Händler bei jeder beworbenen Preisermäßigung den niedrigsten Gesamtpreis angeben, den die Ware in den letzten 30 Tagen hatte, und diesen Referenzpreis für Kundinnen und Kunden unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar ausweisen. Irreführende oder versteckte Rabattangaben sind unzulässig, Gerichte verlangen ausdrücklich, dass Hinweise auf Rabatte und 30-Tage-Bestpreise deutlich und transparent dargestellt werden, z. B. in einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: I ZR 183/24).

Steuer: Bestattungsvorsorge keine außergewöhnliche Belastung

Kosten für eine Bestattungsvorsorge (also Verträge oder Treuhandlösungen für die eigene zukünftige Beerdigung) können nicht als außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden, so das Finanzgericht Münster (Az.: 10 K 1483/24), weil sie als freiwillige, nicht „zwangsläufige“ Vorsorge gelten. Steuerlich begünstigt sind nur tatsächliche Beerdigungskosten nach einem Todesfall, die ein Angehöriger tragen muss und die nicht aus dem Nachlass oder durch Versicherungsleistungen gedeckt sind; diese können dann unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden.

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