Recht & Alltagstipps im Juni
Interessanten Alltagstipps und Infos zur aktuellen Rechtsurteilen haben wir hier für Sie zusammengefasst. In diesem Monat aktuell:
Neue FSME-Risikogebiete
Neben Borrelien können Zecken auch Vieren übertragen, die eine Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) auslösen. Am größten ist die Infektionsgefahr in Süddeutschland. Nun wurden aktuell zwei weitere Risikogebiete für FSME ausgewiesen: Stadtkreis Halle an der Saale und Landkreis Nordsachsen. Eine aktuelle Karte und Übersicht aller Risikogebiete stellt das Robert Koch-Institut (RKI) bereit: https://www.rki.de/fsme-risikogebiete
FSME wird durch infizierte Zecken übertragen und kann zu Entzündungen von Gehirn und Hirnhäuten führen. Erste Symptome sind häufig grippeähnlich (Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen), in schweren Fällen kann es zu neurologischen Komplikationen kommen. Da es keine ursächliche Therapie gibt, kommt der Vorbeugung eine besondere Bedeutung zu.
Wer sich in Risikogebieten aufhält – insbesondere in Wäldern, Wiesen oder Gärten – sollte auf geeigneten Zeckenschutz achten (lange Kleidung, Repellents, Absuchen des Körpers nach Aufenthalten im Freien). Zudem empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) für Personen in Risikogebieten eine Impfung gegen FSME.
Trinkmahlzeiten nicht dauerhaft nutzen
Trinkmahlzeiten sind flüssige, nährstoffstandardisierte Produkte, die eine komplette Mahlzeit ersetzen sollen. Sie enthalten typischerweise Eiweiß, Kohlenhydrate, Fette, Vitamine und Mineralstoffe und können in einzelnen Situationen durchaus sinnvoll sein – etwa wenn es schnell gehen muss, unterwegs keine ausgewogene Mahlzeit verfügbar ist oder der Nährstoff- und Kalorienbedarf gezielt gesteuert werden soll.
Als dauerhafter Ersatz für normale Mahlzeiten sind sie jedoch nicht zu empfehlen. Flüssige Mahlzeiten sättigen häufig schlechter, ersetzen nicht die Vielfalt einer ausgewogenen Ernährung und können das natürliche Essverhalten auf Dauer nicht vollständig abbilden. Zudem enthalten Sie zu viel Fett und Zucker, wie die Verbraucherzentrale in einem Test jetzt herausgefunden hat.
Rauchmelder und Versicherungsschutz
In ca. jedem dritten Haushalt sind bis heute keine Rauchmelder installiert worden, wie eine Studie der AXA Versicherung zeigt. Dabei sind sie inzwischen in allen Bundesländern vorgeschrieben. Fehlende oder defekte Rauchmelder können den Versicherungsschutz im Brandfall beeinträchtigen. Zwar zahlt die Wohngebäude- oder Hausratversicherung nicht automatisch gar nicht, wenn keine Rauchmelder vorhanden sind. Verbraucherschützer und Versicherungsratgeber weisen aber darauf hin, dass Versicherte im Schadenfall auf einem Teil der Kosten sitzenbleiben können, wenn vorgeschriebene Melder fehlen. In neueren Policen kann das Vorhandensein von Rauchmeldern sogar vorgeschrieben sein und ihr Fehlen den Versicherungsschutz kosten.
Ruheversicherung: Falls das Auto längere Zeit stillsteht
Sie möchten Ihren Führerschein abgeben, das Auto aber z. B. an Ihren Neffen übergeben, der momentan jedoch noch nicht volljährig ist? Dann können Sie die sog. Ruheversicherung nutzen. Die Ruheversicherung ist eine automatische, beitragsfreie Absicherung für ein Auto, wenn es vorübergehend stillgelegt wird. Sie besteht in der Regel beitragsfrei weiter, meist bis zur Wiederzulassung, höchstens jedoch für 18 Monate. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug in dieser Zeit nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt oder abgestellt wird, sondern etwa in einer Garage oder auf einem umfriedeten Privatgrundstück steht. Der Teilkaskoschutz bleibt so meist erhalten, damit sind Schäden z. B. durch Diebstahl, Sturm oder Hagel während der Stilllegung abgedeckt – bis es den nächsten Eigentümer erfreuen kann.
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