Recht & Alltagstipps im Oktober
Interessanten Alltagstipps und Infos zur aktuellen Rechtsurteilen haben wir hier für Sie zusammengefasst. In diesem Monat aktuell:
Weniger Geldautomaten in Deutschland
Der Trend zur bargeldlosen Bezahlung geht weiter. 2024 sank die Zahl der Geldautomaten um 3 % auf rund 49.750 (2023 waren es noch ~51.300). Auch die Überweisungsterminals gingen um 3 % auf etwa 22.500 zurück. Zugleich stiegen Kartenzahlungen 2024 um 11 % auf rund 13 Mrd. Transaktionen, meldet die Bundesbank.
Hier ein Tipp für Bargeldabhebung ohne Automat: Viele Supermärkte und Drogerien zahlen beim Einkauf mit Kartenzahlung auch Bargeld an der Kasse aus („Cashback“). Laut Händlerbedingungen der Deutschen Kreditwirtschaft sind bis zu 200 € pro Vorgang möglich; die Kartenzahlung soll in der Regel mindestens 20 € betragen – einige Händler lassen auch geringere Mindesteinkäufe zu.
Bahn darf Spartickets nicht nur digital verkaufen
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat der Deutschen Bahn untersagt, (Super-)Sparpreis-Tickets ausschließlich digital zu vertreiben und den Kauf vom Zwang zur Angabe von E-Mail-Adresse oder Handynummer abhängig zu machen. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Hintergrund: Bis zum 15.12.2024 gab es (Super-)Sparpreis-Tickets nur digital; selbst am Schalter mussten Kunden Kontaktdaten nennen, um das Online-Ticket zu erhalten. Am Automaten waren diese Tickets nicht erhältlich. Jetzt gibt es die (Super-)Sparpreis-Tickets auch als Papierticket am Schalter, ohne E-Mail/Handynummer. Digital per App/Online bleibt möglich.
Muss Mieter Zähleraustausch dulden?
Ja, ein Mieter muss den Austausch z. B. eines Wasser- oder Wärmezählers in seiner angemieteten Wohnung dulden. Das hat das Amtsgericht Frankfurt Main 2024 entschieden. Ein Mieter muss den damit beauftragten Dienstleister nach angemessener Ankündigung werktags zwischen 8:00 Uhr und 20:00 Uhr Zugang zur Wohnung gewähren, Grundlage hierfür ist insbesondere das § 4 Abs.2 der Heizkostenverordnung. Verweigert man den Zutritt, kann dies ein Grund für eine Kündigung darstellen.
Stromwechsel: 24 Stunden – das gilt jetzt für Verbraucher
Seit 6. Juni 2025 muss der technische Wechsel des Stromanbieters an Werktagen binnen 24 Stunden möglich sein; Vertragslaufzeiten/Kündigungsfristen bleiben davon unberührt. Diese neue Regelung beinhaltet jedoch, dass eine rückwirkende Abrechnung mit dem neuen Anbieter nicht mehr möglich ist. Der Vertrag muss nun vorher abgeschlossen werden und am Wechseltag ist der Zählerstand zu melden.
Der Wechsel des Stromanbieters ist kostenfrei. Eine Ausnahme bildet eine angemessene Entschädigung bei vorzeitiger Beendigung fester Laufzeit-/Festpreisverträge, welche die Anbieter erheben dürfen. Die Schlussrechnung muss spätestens sechs Wochen nach dem Wechsel zugestellt werden. Diese Regelung gilt nicht für Gas, hier dauert der Lieferantenwechsel derzeit noch mehrere Werktage.
Darmkrebsvorsorge
Rund 637 Tsd. Menschen – so viele wie noch nie – haben letztes Jahr in Deutschland das Angebot einer Darmspiegelung wahrgenommen. Mit einer Darmspiegelung können bösartige Veränderungen im Frühstadium erkannt werden. Bei Darmkrebs besteht so eine gute Heilungsaussicht. Anspruch auf die Untersuchung haben Versicherte ab 50 Jahren. Da allerdings auch die Fälle bei jüngeren Menschen zunehmen, wird über eine Vorsorge ab 40 nachgedacht. Experten halten dies aber aus Kostengründen und Akzeptanz für wenig praktikabel. Inzwischen gibt es auch gute Tests für zuhause, die Blut im Stuhl nachweisen können. Sollte dies der Fall sein, immer einen Facharzt aufsuchen.
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Pixabay / Darko Djurin 





