Recht & Alltagstipps im Dezember

Interessanten Alltagstipps und Infos zur aktuellen Rechtsurteilen haben wir hier für Sie zusammengefasst. In diesem Monat aktuell:

Neuerung Führerschein Wohnmobile

Neue Regelung verabschiedet: Ab 2028 dürfen Inhaber eines Pkw-Führerscheins der Klasse B künftig Fahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen Gesamtgewicht fahren – bislang lag die Grenze bei 3,5 Tonnen. Damit reagiert die EU auf das steigende Gewicht moderner Wohnmobile, die durch Batterien, Komfortausstattung oder Solartechnik oft schwerer sind. Die Regelung gilt vor allem für Führerscheine, die nach 1999 ausgestellt wurden. Ältere Dokumente bleiben unverändert. Wann und wie genau Deutschland die neue Vorschrift umsetzt, ist allerdings noch offen.

MRT mit Herzschrittmacher

Viele Menschen mit Herzschrittmacher werden noch immer vom MRT ausgeschlossen, obwohl die Untersuchung heute in den meisten Fällen sicher möglich ist. Neue Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie zeigen, dass MRTs bei nahezu allen modernen Geräten – und oft sogar bei älteren Modellen – unter fachkundiger Aufsicht problemlos durchgeführt werden können. Wichtig ist, dass die Untersuchung in einem erfahrenen Zentrum mit spezieller Überwachung und Gerätekontrolle erfolgt. Betroffene sollten sich daher nicht vorschnell abweisen lassen, sondern gezielt eine Klinik mit Expertise für MRT-Untersuchungen bei Herzschrittmacher-Patienten aufsuchen.

Widerspruch gegen Rentenbescheid

Haben Sie Zweifel an Ihrem Rentenbescheid? Widerspruch einreichen kann sich lohnen: Durchschnittlich jeder vierte Widerspruch bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) wird sofort akzeptiert (2023) – d. h. der Bescheid wurde ohne Klage zugunsten der Versicherten geändert. Die konkrete Chance ist stark vom Einzelfall abhängig (z. B. ob Unterlagen fehlen, ob medizinische oder versicherungsrechtliche Fragestellungen eine Rolle spielen). Die DRV sieht einen konkreten „Fehleranteil“ (also z. B. tatsächlich falsche Bescheide) bei nur etwa 0,6 % aller Widerspruchsverfahren. Wer gegen seinen Bescheid vorgehen möchte, sollte die Unterlagen sorgfältig prüfen und ggf. Beratung durch Fachleute in Anspruch nehmen.

Rente und Steuern 2025

Im Juli 2025 wurden die Renten um 3,74 % angehoben. Da der steuerfreie Rentenanteil mit Rentenbeginn auf den Euro genau festgelegt wurde, ist jeder zusätzliche Euro voll steuerpflichtig. Das heißt: Mehr Rentner müssen für 2025 eine Steuererklärung machen. In der Regel müssen Rentner tatsächlich Steuern zahlen, wenn das Gesamteinkommen über dem Grundfreibetrag von 12.096 Euro liegt. Deshalb sollten auch Rentner alle Möglichkeiten nutzen, um ihr steuerpflichtiges Gesamteinkommen zu reduzieren, z. B. indem außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.

Versicherung: Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung

Regelmäßig gehen zum Jahresende Abschlussrechnungen von Versicherungen ein – oft in Verbindung mit Beitragserhöhungen. Was viele nicht wissen: Versicherte können bei Beitragserhöhungen von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Steigt der Beitrag, ohne dass sich die Leistung verbessert, darf der Vertrag innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung außerordentlich gekündigt werden. Die Kündigung muss in Textform – etwa per E-Mail oder Brief – mit Hinweis auf die Beitragserhöhung erfolgen. Sie wird zum Zeitpunkt wirksam, an dem die Erhöhung greift. Ausgenommen sind Erhöhungen, die auf gesetzliche Änderungen oder neue Leistungen zurückgehen. Da der Wettbewerb bei Versicherungen durch neue Anbieter (z. B. reine Online-Versicherungen) sehr hoch ist, kann mit eine Versicherungswechsel viel Geld gespart werden. Vergleichsseiten wie Verivox oder Check24 helfen bei der Suche.

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