Wichtige Änderungen ab Januar 2023

Das neue Jahr beginnt und es gibt einige wichtige Neuerungen, die Sie kennen sollten.

Vermieter muss sich an Klimaabgabe beteiligen

Seit 2021 wird eine zusätzliche Abgabe auf Öl und Gas erhoben, um die klimaschädlichen Kohlendioxidemissionen zu reduzieren. Bislang ging dies nur auf Kosten der Mieter. Nach einem neuen Stufenmodell wird der CO2-Preis ab 2023 zwischen beiden Parteien aufgeteilt. Je weniger klimafreundlich ein Haus ist, desto mehr müssen Vermieter übernehmen, denn sie sind auch für den energetischen Zustand des Hauses verantwortlich – nicht nur der Mieter mit seinem Heizverhalten. Ziel des Gesetzes ist es, Anreize zum Energiesparen und zur energetischen Modernisierung zu schaffen. Mietervertreter befürchten allerdings, dass die Modernisierungskosten am Ende an die Mieter weitergegeben werden.

Förderung von Photovoltaik

Ab 2023 gibt es mehr Geld für Photovoltaik-Anlagen. Durch das novellierte Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) wird die Anschaffung der nachhaltigen Anlagen für Privathaushalte wieder interessanter. In der Umlage wurden höhere Vergütungssätze für Anlagen, ein erleichterter Netzanschluss und die maximale Erzeugung der neuen Photovoltaik-Anlagen beschlossen. Außerdem können Haushalte die Anlagen auch in den Garten stellen und werden weiterhin gefördert. Das EEG ist zwar schon seit dem 30. Juli 2022 in Kraft, jedoch gelten die meisten Regelungen erst ab dem 1. Januar 2023.

Neue Förderrichtlinien für E-Autos

Ab 2023 gelten neue Fördergesetze für E-Autos. Demnach bezuschusst der Staat den Kauf eines rein-elektrischen Neuwagens bis zu einem Preis von 40.000 Euro netto dann nur noch mit 4500 Euro. Dazu kommen weitere 2250 Euro vom Hersteller („Herstelleranteil“). Kostet der Neuwagen bis 65.000 Euro, so gibt es vom Bund künftig 3000 Euro als Förderprämie und 1500 Euro vom Hersteller. Nur noch Privatpersonen können die staatliche Förderung für E-Autos beanspruchen.

Führerscheinumtausch

Auch im Jahr 2023 geht der Führerscheintausch weiter. Wer noch einen rosa oder grauen Führerschein im Papierformat besitzt, muss diesen in ein EU-einheitliches Dokument umtauschen. Die Jahrgänge 1959 bis 1964 müssen dies bereits bis zum 19. Januar 2023 tun. Für die Jahrgänge 1965 – 1970 wird der alte Führerschein im Januar 2024 ungültig. Wer sich Stress ersparen will, tauscht schon jetzt um. Autofahrer, die vor 1952 geboren sind, haben am meisten Zeit: Sie müssen bis Januar 2033 umtauschen – oder bereits vorher den Führerschein abgeben.

Änderungen bei der Einkommenssteuer

Der Steuergrundfreibetrag wird 2023 von 10.347 Euro auf 10.908 Euro für 2023 und 11.604 Euro im Jahr 2024 angehoben. Die Erhöhung ist Teil des Inflationsausgleichsgesetzes, das die Steuerlast an die bestehende Inflation anpassen soll. Auch der Spitzensteuersatz ändert sich ab 2023: Er steigt um etwa 4000 Euro auf 62.827 Euro pro Jahr.

Die Homeoffice-Pauschale bleibt weiter bestehen. Ab Januar 2023 steigt der Gesamtbetrag fürs Arbeiten im Home-Office, der steuerlich geltend gemacht werden kann, sogar von 600 Euro auf maximal 1000 Euro. Die Pauschale gilt auch für Haushalte, die über kein separates Arbeitszimmer verfügen.