Recht & Alltagstipps im September

Interessanten Alltagstipps und Infos zur aktuellen Rechtsurteilen haben wir hier für Sie zusammengefasst. In diesem Monat aktuell:

Ohne Nachweis keine Rente mehr? Die Deutsche Rentenversicherung kämpft gegen eine Falschmeldung.

Eine Falschmeldung zum Rentenbezug wird aktuell so prominent verbreitet, dass die Deutsche Rentenversicherung eine deutliche Klarstellung veröffentlicht. In den sozialen Medien wird derzeit verbreitet, dass alle Rentnerinnen und Rentner ab einen Lebensnachweis an die Deutsche Rentenversicherung schicken müssten, um weiterhin Rente zu erhalten. Diese Falschmeldung verunsichert Rentner, daher reagierte die Deutsch Rentenversicherung mit einer offiziellen Mitteilung: „Entgegen den Meldungen in den sozialen Medien müssen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland grundsätzlich keine Lebensnachweise erbringen!“

Nur einige wenige Rentner mit Wohnsitz im Ausland sind betroffen. Von den rund 1,7 Millionen Renten, die die Deutsche Rentenversicherung ins Ausland zahlt, wird für etwa 1,2 Millionen dieser Rentenzahlungen aber auch hier der Lebensnachweis automatisch über einen Datenabgleich zwischen den zuständigen Behörden erbracht. Nur bei Ländern, mit denen dieser Datenabgleich nicht möglich ist, müssen die dort ansässigen Rentnerinnen und Rentner jährlich im Sommer selbst nachweisen, dass sie noch am Leben sind.

Neue Müll-Regeln

Ab September 2025 treten in der EU neue Vorschriften für Smartphones und Laptops in Kraft: Geräte müssen langlebiger, reparierbarer und leichter zu recyceln sein. Hersteller müssen Ersatzteile und Software-Updates länger bereitstellen, und Verbraucher können alte Geräte weiterhin kostenlos bei Händlern und Wertstoffhöfen abgeben. Ziel ist, Elektroschrott zu reduzieren und wertvolle Rohstoffe besser zu verwerten. Ein gesondertes Rücknahmesystem für Akkus ist ebenfalls geplant.

Europaweit neue Führerscheinrichtlinie

Nach der neuen Führerscheinrichtline soll ein Führerschein nur noch maximal 15 Jahre gültig sein und muss dann verlängert werden. Die einzelnen EU-Länder können jedoch auch kürzere Geltungszeiten festlegen, z. B. um auf die Unfall-Häufigkeit von Älteren zu reagieren. Angedacht ist z. B. eine Verpflichtende Rückmeldefahrt ab 75 Jahren mit einem Fahrlehrer, um eventuelle Mängel zu erkennen. Die nationalen Parlamente müssen dieser Regel noch zustimmen. Die Deutsche Verkehrswacht begrüßt den Vorschlag.

Ob und wann diese neuen Regelungen umgesetzt werden, ist noch offen. Unklar ist auch, was passiert, wenn man diese verpflichtende Rückmeldefahrt nicht absolviert oder wie viele Mängel einen Führerscheinentzug nach sich ziehen. Einen automatischen Führerscheinentzug lehnt die EU ab. Hintergrund: Ältere Autofahrer sind mit 14% weniger an Unfällen beteiligt, als Ihrem Anteil als Autofahrer entspricht. Wenn aber Ältere an Unfällen beteiligt sind, sind sie oft der Verursacher.

Übrigens: Künftig wird neben dem klassischen Kartenführerschein auch ein europaweit gültiger digitaler Führerschein eingeführt, der freiwillig als QR-Code auf dem Smartphone genutzt werden kann.

Zinszahlung bei Festgeld

Sparer mit mehrjährigen Festgeldanlagen sollten darauf achten, wie die jährlichen Zinsen gutgeschrieben werden. Die meisten Banken buchen den Zinsertrag einmal jährlich auf das Giro-Konto. Der Zins kann aber auch auf das Festgeldkonto gebucht werden, wodurch sich ein attraktiver Zinseszins-Effekt ergibt. Berechnungen zeigen: Bei einer Anlagesumme von z. B. 50.000 Euro ergeben sich so schnell einige Tausend Euro mehr Zinsertrag.

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