Kredit für Senioren

Das Haus braucht eine Runderneuerung, Bad oder Küche sollen umgebaut werden oder Sie wollen einfach noch einmal auf Weltreise gehen – Gründe, einen Kredit zu beantragen, gibt es auch im Rentenalter viele. Doch meist reicht den Banken ein Blick aufs Geburtsdatum und sie lehnen den Kreditantrag ab: zu alt! Ab 60 wird es zunehmend schwieriger, einen Kredit zu bekommen. Dabei sind gerade die Älteren häufig sehr kaufkräftig, verfügen über eine gute Zahlungsmoral und können oftmals sogar eine Immobilie als Sicherheit bieten.

Im Mittelpunkt des Interesses bei Kreditanfragen von Senioren stehen Immobilienkredite und normale Verbraucherkredite.

Werden Finanzmittel für das Eigenheim benötigt, können Sie diese normalerweise aus einer Baufinanzierung beziehen und mit einer Grundschuld absichern, doch die Bank sagt trotzdem Nein. Grund hierfür ist die sogenannte Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WoKRi), die seit Anfang 2016 in Kraft getreten ist. Sie soll vor allem dafür sorgen, dass Immobiliendarlehen nur noch an Kreditnehmer vergeben werden, bei denen sicher ist, dass sie die Belastung langfristig tragen können. Das beinhaltet auch eine Abwägung, ob der Kunde noch lange genug leben wird, um den Kredit abzubezahlen. So kam es vermehrt zu Absagen an Kreditnehmer ab 60 Jahren aufwärts. Im Mai 2018 wurde jedoch die sogenannte Immobiliar-Kreditwürdigkeitslinien-Verordnung nachgelegt. Sie misst der statistischen Lebenserwartung wieder weniger Bedeutung bei und schreibt lediglich noch vor, dass eine langfristige Bedienbarkeit des Darlehens gesichert sein muss.

Einen normalen Ratenkredit zu bekommen, ist für Rentner weniger problematisch. Hierfür nehmen Banken auch dann noch Kunden an, wenn abzusehen ist, dass der Kunde den Kredit erst mit 75 oder 80 abbezahlt haben wird. Einige wenige Banken finanzieren sogar noch über das 80. Lebensjahr hinaus, jedoch ist ab 75 Jahren bei ca. 25.000 Euro Darlehen Schluss.

Diese Kriterien und Maßnahmen erhöhen die Chance einen Kredit zu erhalten

  • Wählen Sie kurze Laufzeiten (max. 3 Jahre) und niedrige Beträge. Niedrige Laufzeiten von max. 3 Jahren und möglichst geringe Kreditsummen sind anzuraten. Gerade bei über 65 Jährigen wirkt sich das positiv auf Bonität, Zinsen und Bewilligung aus
  • Ihre Schufa sollte makellos sein. Haben Sie Ihre bisherigen Kredite pflichtgemäß zurückgezahlt, besteht wenig Anlass zur Sorge.
  • Eine Restschuldversicherung bei Abschluss des Kredites sorgt für noch mehr Sicherheit und Bonität und sollte mit beantragt werden.
  • Eine Beantragung des Kredites gemeinsam mit dem Ehepartner oder Sohn / Tochter erhöht die Sicherheit für die Bank. Die Personen, welche den Kredit mit beantragen, sind im Idealfall selbst schuldenfrei und stehen in einem feste Arbeitsverhältnis. Die Bank wird in diesem Fall dem Kredit eher zustimmen.
  • Je jünger Sie noch sind, desto besser. Ab 75 Jahren wird es zunehmend schwerer, eine Zusage zu erhalten
  • Sie sollten in jedem Fall über regelmäßige Einnahmen verfügen, welche die Ausgaben deutlich übersteigen.
  • Je weniger Altschulden und Verbindlichkeiten Sie haben, desto besser.
  • Ein Sachbezug der Kredite (für Auto mit Sicherungsübereignung oder für eine Immobilie) wirkt sich positiv aus.
  • Das Beleihen einer Lebensversicherung stellt in schwierigen Fällen einen Weg dar, die Bonität zu erhöhen.

Wer einen Kredit beantragt, kommt um die Schufa-Auskunft nicht herum. Aufgabe der Schufa ist es, Daten von Verbrauchern zu sammeln und zu analysieren. Dafür arbeitet sie mit Unternehmen zusammen, die Mitglied der Schutzgemeinschaft sind, beispielsweise Banken und Sparkassen, Telekommunikationsgesellschaften, Energieversorger, Versicherungsunternehmen oder Handelsgesellschaften. In unserem Ratgeber finden Sie weitere wichtige Informationen zum Thema Schufa und Schufa-Selbstauskunft.

Der Midi Job - die Alternative zum Mini-Job

Midi-Job – Jetzt mehr Netto vom Brutto

Der Midi Job - die Alternative zum Mini-Job

Wer heutzutage nur in Teilzeit arbeitet oder einen Minijob bzw. Midi-job ausführt, muss davon ausgehen, dass die Renten-Einkünfte im Alter eher gering ausfallen. Von dieser Gefahr sind besonders Menschen betroffen, die über einen langen Zeitraum nicht in Vollzeit beschäftigt sind.

Um Armut im Alter zu vermeiden, hat die Bundesregierung beschlossen, die Gleitzonen für sogenannte Midi-Jobs anzupassen. Zum 1. Juli steigt sie von derzeit 850,- auf 1.300 Euro. Es werden weniger Sozialabgaben fällig, so dass unterm Strich mehr Netto vom Brutto bleibt. Und es zahlt sich trotzdem für die Rente aus. Auch wer schon in Rente ist, aber noch einen Nebenjob ausübt, kann von der neuen Regelung profitieren.

Vorteile gibt es für alle, die derzeit einen Mini-Job für 450,- Euro monatlich ausüben, gern etwas mehr arbeiten würden, bisher aber vor den sprunghaft ansteigenden Sozialabgaben zurückgeschreckt sind.

Außerdem ist diese Regelung auch interessant für all jene, die die Früh- bzw. Flexirente nutzen. Für Frührentner ist derzeit ein Zuverdienst von 525,- Euro monatlich erlaubt – also mehr, als bisher mit einem Mini-Job drin ist. Diesen Betrag kann man nun voll ausschöpfen – bis zu 6.300,- Euro im Jahr dürfen es jedoch nicht werden.

Geringere Sozialabgaben bei Midi-Job

Midi-Jobber, die heute in etwa 850 Euro verdienen, werden noch mit der herkömmlichen Abgabenlast für versicherungspflichtige Arbeitnehmer von ca. 20 Prozent belastet. Ab Juli wird der Anteil bei gleich bleibender Vergütung bei unter 18 Prozent liegen. Erst ab 1.300,01 Euro trifft Angestellte die volle Abgabenbelastung. Wer ca. 700,- Euro pro Monat verdient, hat durch das neue Gesetz jährlich ca. 200,- mehr als bisher zur Verfügung.

Ein weiterer Vorteil: Bei den Midi-Jobs werden zwar weniger Rentenbeiträge abgezogen – für die Berechnung der Rente wird jedoch so getan, als ob man die vollen Beiträge gezahlt hätte. Folglich bringen Midi-Jobs überdurchschnittlich viel für die Rente. Zusätzlich interessant ist dies auch für Ehepaare, da sie die vollen Rentenbeiträge bei ihrer Steuererklärung angeben können und indirekt dann noch einen Steuervorteil durch die neue Midi-Job-Grenze verbuchen können.

Im Midi-Job werden formal alle Sozialabgaben fällig – auch für Frührentner. Dafür besteht jedoch auch Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Kranken- und Arbeitslosengeld, Reha oder auch Urlaubsgeld. Und auch Midi-Jobs müssen mindestens mit dem Mindestlohn vergütet werden.

Und wie sieht es mit der Steuer aus? Ein Midi-Job ist voll steuerpflichtig, aber die Freibeträge sind meist ausreichend hoch: In Steuerklasse I liegt er bei 1.029,- Euro Brutto pro Monat – erst dann werden Steuern fällig. In Steuerklasse V hingegen liegt der Freibetrag nur bei 107,- Euro – hier dürften also auch Steuern fällig werden. Wer einen Midi-Job als Zweitjob ausübt, der muss alles versteuern, denn hier gibt es keine Freibeträge.

Höheres Einkommen durch neue Gleitzeitregelung

In der nachfolgenden Übersicht sehen Sie noch einmal beispielhaft, wie sich die neue Gleitzeitregelung auf den Verdienst auswirkt:

Verdienst eigentlicher Rentenbeitrag gesparter Rentenbeitrag höhere Rente

West / Ost

450,01 21,47 20,38 4,45 / 4,79
550,- 33,17 17,98 5,43 / 5,86
650 44,87 15,58 6,42 / 6,92
750 56,57 13,18 7,41 / 7,99
850 68,27 10,78 8,40 / 9,05
950 79,97 8,38 9,39 / 10,12

Wer bereits in Frührente ist, kann sich im Folgejahr über eine doppelte Rentenerhöhung freuen: Nämlich durch die normale Rentenerhöhung und die Erhöhung, welche sich aus dem Midi-Job ergibt.

In unserer Ratgeberbroschüre „Die besten Nebenjobs für Renter“ finden Sie wichtige Tipps und Hinweise für eine Nebentätigkeit im Ruhestand.

Sozialabgaben bei der Betriebsrente

Die Sozialabgaben für Betriebsrentner waren lange Zeit ein Streitpunkt. Manche Rentner werden nämlich doppelt zur Kasse gebeten. Wer seine Betriebsrente bei einer Pensionskasse zeitweise privat finanziert hat, kann Geld zurückfordern. Doch es gibt Fristen, nach denen Ansprüche verfallen.

Der Hintergrund: Viele Rentner haben jahrelang Beiträge in ihre betriebliche Altersvorsorge gesteckt und darauf Abgaben an die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt. Mit der Gesundheitsreform 2004 mussten sie auf die daraus resultierende Rente ebenfalls Sozialabgaben leisten.

So holen Rentner sich jetzt ihre Sozialabgaben zurück

Nun gibt es eine Entlastung für diejenigen, welche privat Geld in einer Pensionskasse angespart haben.  Wer seinen Vertrag nach Ausscheiden beim Arbeitgeber aus eigenen Mitteln weiterfinanziert hat, muss nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes auf diesen Teil der Rente jetzt keine Abgaben mehr an die Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen (Az. 1 BvR 100/15 und 1 BvR 249/15). Schätzungsweise sind mehr als eine Million Betriebsrentner von dieser Entscheidung betroffen. Für alle, die eine betriebliche Rentenversicherung in Form einer Direktversicherung privat weiter bespart hatten, entschied das Bundesverfassungsgericht bereits 2010 zu ihren Gunsten (BvR 1660/08). Nun sind auch Betriebsrentner, die ihre Bezüge aus Pensionskassen oder Direktversicherung erhalten, rechtlich gleichgestellt.

Betroffene Rentner sollten jetzt schnell handeln. Bis zu vier Jahre rückwirkend können sie zu viel bezahlte Sozialabgaben zurückfordern (§ 27 Abs. 2 SGB IV). Hierzu sollten sie sich schriftlich und mit Bezug auf die jüngste Entscheidung des Verfassungsgerichtes an die Pensionskasse wenden (und auch die Krankenkasse informieren). Die Pensionskasse muss aufschlüsseln, welche Teile der Betriebsrente privat finanziert sind und wofür demnach keine Abgaben zu zahlen sind.

Leider kann nicht jeder von dieser Entscheidung profitieren. Wer seine Beiträge zur Betriebsrente nur entrichtet hat, während er regulär angestellt war, kann auch nach dem jüngsten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts kein Geld zurückverlangen. Er zahlt die vollen Abgaben zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Eine Entlastung könnte hier bald von Seiten der Politik erfolgen. Der Gesundheitsausschuss beschäftigte sich bereits mit der Frage, wie man Betriebsrentner – angesichts finanziell gut ausgestatteter gesetzlicher Krankenkassen – in größerem Rahmen entlasten könne. Im Gespräch ist z. B. künftig einen Freibetrag (155,75 Euro) für die Betriebsrente einzuführen. Dann wäre nur den Teil der Rente mit Abgaben zu belasten, der darüber liegt.

Weitere Tipps zum Thema Rente finden Sie auch in dieser Themenübersicht.

Mit Ultraschallwellen gegen Alzheimer-Demenz

Alzheimer-Demenz in Zukunft mit Ultraschallwellen behandeln?

Ohne Medikamente erfolgreich die Symptome von Alzheimer-Demenz heilen? Australische Wissenschaftler forschen an einem Verfahren, bei dem der geistige Verfall bei Alzheimer-Patienten mithilfe von Ultraschallwellen rückgängig gemacht werden soll. Bei Tieren wurden viel versprechende Erfolge erzielt. Nun geht es um die Anwendbarkeit des Verfahrens beim Menschen.

Bereits 2015 hatten die Forscher vielversprechende Ergebnisse einer Studie präsentiert. Es in Tierversuchen in Versuchen gelungen das Erinnerungsvermögen von Mäusen und Schafen erfolgreich wiederherzustellen. Dies ist gelungen ohne den Einsatz von Medikamenten.

Kann Ultraschall bei der Behandlung von Alzheimer-Demenz helfen?

Die Forscher setzten dafür eine Ultraschalltechnologie ein. Diese sorgt dafür die sogenannte Blut-Hirn-Schranke, die das Gehirn vor im Blut zirkulierenden Krankheitserregern und Toxinen abschirmt, zeitweise zu öffnen. Dadurch wiederum wird ein Mechanismus aktiviert, bei dem die harten und unauflöslichen Eiweiß-Ablagerungen aufgebrochen und beseitigt werden.  Solche Ablagerungen, also der „amyloiden Plaques“ im Gehirn, gildet als eine der Ursachen für diese Art der Demenz.

Im nächsten Schritt geht es nun darum, das Verfahren aus dem Forschungslabor zu holen und für die Therapie-Anwendung beim Menschen nutzbar zu machen. Hierfür müssen die Forscher zunächst die Wirksamkeit beim Menschen beweisen und die Sicherheit des Verfahrens geprüft werden.

2019 beginnen die Sicherheitstests für die Anwendung beim Menschen. Der Australischen Staat unterstützt die Tests mit umgerechnet 6,25 Millionen Euro (10 Mill. Australische Dollar). Ziel ist es, langfristig ein bezahlbares und tragbares Gerät zu entwickeln. Solch ein Gerät könnte Millionen Patienten, die unter der Alzheimer-Krankheit leiden, weltweit helfen.

Mehr zum Thema Alzheimer finden Sie in den Broschüren „Neue Therapien gegen Alzheimer“ und „Ratgeber Leben mit Demenz-Kranken“.

Urteil zu PKV-Beitragsrückzahlungen vom BGH gekippt

Beitragsanpassungen können nicht für unwirksam erklärt werden, nur weil der gesetzlich vorgeschriebene Treuhänder für Beitragserhöhungen  einer PKV ( Privaten Krankenversicherung) womöglich nicht unabhängig ist.

Millionen Privatversicherte hatten auf einen Geldsegen gehofft, doch daraus wird nun wohl nichts. Der Bundesgerichtshof (BGH) kippte noch Ende des letzten Jahres ein entsprechendes Urteil zur Beitragsrückzahlung. Allein wegen Zweifeln an der Unabhängigkeit des an Beitragserhöhungen beteiligten Treuhänders steht den Versicherten keine Rückerstattungen zu, entschied das Gericht in Karlsruhe am Mittwoch.

Private Krankenversicherungen (PKV) erhöhen seit Jahren kräftig ihre Beiträge

In der Vergangenheit waren 30 oder 40 Prozent Erhöhung der PKV-Tarife bei den verschiedenen Versicherern keine Seltenheit. Bei manch einem kamen Zweifel auf, ob das mit rechten Dingen zugeht. So klagte 2016 ein Versicherter gegen die AXA am Amtsgericht Potsdam und bekam Recht (Az: 29 C 122/16). Die zuviel gezahlten Beiträge der Jahre 2012 und 2013 müssen ihm zurückgezahlt werden, inklusive 5 % Zinsen. Das Urteil der Vorinstanz wurde aber im September 2017 noch einmal bekräftigt (Az: 6 S 80/16). Mit der aktuellen Entscheidung des BGH wurde das Urteil der Vorinstanz jedoch gekippt.

Ein Aufatmen geht durch die Branche, denn für AXA und Co hätte das teuer werden können. Bei fast 8 Millionen privat Krankenversicherten in Deutschland wären Rückforderungen in Milliardenhöhe zustande gekommen.

Sind die Treuhänder der PKV unabhängig?

Bei ihrem Urteil verwiesen die Richter des BGH zwar darauf, dass die Zivilgerichte in einem solchen Rechtsstreit durchaus die Rechtmäßigkeit der Beitragserhöhungen prüfen müssten. Beispielsweise, ob angehobene Beiträge korrekt berechnet und ausreichend begründet wurden. Allein die Frage der Unabhängigkeit des Treuhänders reiche jedoch nicht aus, um die Erhöhungen vor Gericht zu kippen. Es sei nicht Sache der Zivilgerichte, die Unabhängigkeit der Treuhänder nachzuprüfen, denn alle Treuhänder werden vor Beginn ihrer Tätigkeit durch die Aufsichtsbehörde BaFin überprüft.

Der Treuhänder ist ein Spezialist, der sämtliche Prämienänderungen nach genauen Vorschriften überprüfen und bestätigen muss. Das soll die Versicherten vor ungerechtfertigten Beitragserhöhungen schützen. Wegen der erforderlichen Spezialkenntnisse kommen für diese Aufgabe nur sehr wenige erfahrene Versicherungsmathematiker infrage. Anfang Juni 2018 waren laut Bundesfinanzministerium branchenweit nur 16 Treuhänder tätig, bei derzeit 43 privaten Krankenversicherungen. Auch deshalb prüft oft ein und derselbe Treuhänder über viele Jahre alle Anpassungen in sämtlichen Tarifen einer bestimmten Versicherung. Und bekommt viel Geld von ihr.

Unsere Broschürenempfehlung: Wie Sie als Renter der PKV-Falle entkommen können.

Verursachen Herpes-Viren Alzheimer?

Neurowissenschaftler aus den USA fanden bei verstorbenen Alzheimerpatienten auffällig häufig Herpes-Viren im Gehirn. Löst Herpes Alzheimer aus?

Um zu klären, ob Herpesstämme mit Alzheimer in Zusammenhang stehen, hat ein Wissenschaftlerteam aus den USA 1.000 Hirne von Verstorbenen untersucht. Darunter waren hirngesunde Menschen und Alzheimerpatienten im Frühstadium. Die Experten fanden in den Hirnproben der Alzheimerkranken viel häufiger Herpesviren als bei den Verstorbenen, die nicht an der Demenzerkrankung litten.

Können Herpesviren Alzheimer verursachen ?

Die Frage ist nun, ob Herpesviren Alzheimer auslösen können. Oder sind die Alzheimerkranken einfach anfälliger für Infekte und somit auch für Angriffe von Erregern wie dem Herpesvirus. Die Wissenschaftler kamen jedoch zu dem Schluss, dass bestimmte Herpes-Gene offenbar die Aktivität verschiedener Alzheimergene im Gehirn steigern. Gefunden wurden zwei Herpesvirusstämme: HHV6A und HHV7. Beide Virentypen lösen nach bisherigem Kenntnisstand keine eigenständigen Krankheiten aus. Fast jeder trägt beide Virenstämme in sich und bildet Antikörper dagegen.

Die Hypothese, dass Viren auch langfristig zu Schäden an Nervenzellen führen, gibt es schon länger. So wird etwa durch das Masern-Virus in seltenen Fällen eine tödliche Hirnhautentzündung ausgelöst, die sich über mehrere Jahre nach der Infektion entwickeln kann.

Ob Krankheitserreger wie Viren entweder zum Ausbruch oder aber zur Verschlimmerung von Alzheimer beitragen könnten, ist noch nicht kausal bewiesen. Das Fazit der US-Wissenschaftler legt aber einen Zusammenhang nahe. Insgesamt würden die ausgewerteten Daten einen überzeugenden Beweis liefern, dass bestimmte Virusarten eine Rolle bei Erkrankungen des Gehirns wie Alzheimer spielen, heißt es in der Zusammenfassung der Studie.

Wenn bewiesen werden würde, dass Herpesviren Alzheimer auslösen, müsste die bisherige Alzheimerforschung infrage gestellt werden. Denn bislang geht man davon aus, dass bei Alzheimerkranken ein zentraler Botenstoff, der für funktionierende Nervenzellen sorgt, in zu geringer Menge vorhanden ist. Außerdem wird angenommen, dass Abbauprodukte von Eiweißen, die sich im Gehirn als sogenannte Plaques ablagern, zur Krankheit führen. Das wiederum scheint Auslöser dafür zu sein, dass Nervenzellen absterben. Warum es allerdings zu diesen Eiweißablagerungen kommt, ist noch nicht abschließend geklärt.

Weitere Informationen zum Thema Alzheimer erhalten finden Sie in unserem Ratgeber.

Weniger Geld durch Mütterrente

Die Bundesregierung will die Mütterrente ausweiten, um Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern besser zu stellen. Dabei hat die diese Rente für die Betroffenen schon jetzt oft absurde Folgen: Zehntausende Mütter bekommen aufgrund der Regelungen nun weniger Geld statt mehr.

Dabei trifft es vor allem schlecht verdienenden Beitragszahlerinnen und Mütter mit lückenhafter Erwerbsbiografie – also diejenigen, die durch die Mütterrente eigentlich gefördert werden sollten.

Weniger Rente durch Mütterrente?

Ohne diese Regelung würden die betroffenen Frauen von einer staatlich finanzierten Aufstockung ihrer Rente profitieren, den sogenannten Mindestentgeltpunkten. Durch die verbesserte Anerkennung von Erziehungsjahren bei vor 1992 geborenen Kindern entfällt bei vielen der Anspruch auf diese Aufstockung.

Mehrere Zehntausend Mütter seien bisher von dem Problem betroffen, offiziellen Zahlen liegen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie der Rentenversicherung jedoch nicht vor. Finanzielle Verluste durch die diese Rente drohen weiterhin allen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens noch nicht in Rente sind. Mütter, die bereits in Rente sind, können hingegen durch die Reform nicht schlechter gestellt werden – sie bekommen pauschal mehr Rente. Die Mütterrente I war zum 1. Juli 2014 eingeführt worden. Bundesarbeitsminister Heil (SPD) plant zum 1. Januar 2019 mit der Mütterrente II eine Ausweitung des Gesetzes.

Weitere Infos zum Thema Rente finden Sie in unserem Themenpool.

Lebensmittelsmittelunverträglichkeit – Krank durch Pflanzenkost

Obst und Gemüse sind größtenteils gut verträglich

Gemüse macht uns krank, behauptet der US-Kardiologe Steven R. Gundry hat in seinem Bestseller „Böses Gemüse. Wie gesunde Nahrungsmittel uns krank machen“. Er vertritt die These, dass bestimmte Pflanzenstoffe Hauptverursacher von Darmentzündungen, Zöliakie, Diabetes oder Rheuma und vielen anderen Erkrankungen sein können. Seine Thesen zur Lebensmittelunverträglichkeit werden sehr kontrovers diskutiert. Einige seiner Kollegen widersprechen ihm, andere stimmen ihm zumindest in einigen Punkten zu. Was ist dran an dieser Behauptung?

Krank durch Gemüse und Obst ?

Dass Obst, Vollkorn und Gemüse gesund sind, dem würde heute wohl niemand widersprechen. Diese Lebensmittel stecken aber auch voller Stoffe, die sich nicht immer positiv auf den menschlichen Organismus auswirken – unter anderem die Lektine. Das sind Eiweiße, die Pflanzen zur Schädlingsabwehr bilden und die natürlich auch auf den menschlichen Körper wirken. Wer will behaupten, dass der Mensch kein Fraßfeind der Pflanzen sei?

Der US-Mediziner Gyndry will den Glauben an gesunde Ernährung durch Vollkornprodukte erschüttern. Er warnt vor Vollkorn, Obst und Gemüse und schlägt beispielsweise vor, Weißbrot zu essen. Bei Gyndrys Lektin-Diät sind Auberginen, Bohnen, Erbsen, Gurke, Paprika, Zucchini, Soja und Tomaten gestrichen. Förderlich sind nur Salat, Karotten und Knoblauch, Brokkoli, Meerrettich, Pilzen und Sellerie, die alle – laut Gundry – nahezu frei von Lektinen seien.

Ernährungsexperten widersprechen seinen Thesen: In vielen Fällen stelle Lektin für die menschliche Ernährung kein Problem dar, weil die meisten Lektine hitzelabil sind –  das heißt: Man kann sie durch Kochen beseitigen.

Schädlichkeit von Lektinen in der Kontroverse

Hitzebeständig ist lediglich das Weizenlektin. Und auch dieses könne man unschädlich machen – nämlich durch Fermentieren, wie es bei der althergebrachten Brotherstellung mit einer sehr langen Teigführung erreicht wird. (Lektin ist hier nicht zu verwechseln mit Gluten.) Heute werden Brote jedoch meist im Schnellverfahren hergestellt. Das Lektin ist dann nicht „entschärft“ und kann durchaus Beschwerden verursachen. Viele kaputten Därme rühren zu einem gewissen Teil von dem Verzehr von echtem (rohen) Vollkorn her. Das, was heute als gesund bezeichnet wird – man muss das roh essen, weil da wertvolle Stoffe drin sind usw. – könne den Darm auch überfordern. Der Mensch sollte essen, was ihm schmeckt und vor allem bekommt.

Fakt ist, zu Lektinen wird viel geforscht, z. B. im Krebsforschungszentrum Heidelberg, im Deutschen Institut für Ernährungsforschung in Rehbrücke und im Bundesinstitut für Risikobewertung. Mit Statements ist man jedoch noch zurückhaltend. Zu kontrovers sind die Thesen Gundrys, zu komplex die Materie. Dabei ist die Diskussion um die Schädlichkeit der Lektine nicht neu. Bereits um die Jahrtausendwende gab es Studien, die sie sogar mit Krebserkrankungen in Verbindung brachten. Damals widersprach man der Gefahr durch Weizenlektin (z. B. Ernährungswissenschaftler Prof. Bernhard Watzl, damals bei der Bundesforschungsanstalt für Ernährung). Begründung: 1) die geringe Menge; 2) die Schutzschicht im Darm, die verhindert, dass Lektine aufgenommen werden; 3) die große Darmfläche.

Und noch ein Argument kommt ist nicht unwichtig: Jeder Mensch hat einen individuellen Stoffwechsel, jeder Darm reagiert anders. Ein alleiniger Inhaltsstoff ist niemals für Darmprobleme oder andere Krankheiten verantwortlich. Die Kombination der Nahrungsmittel macht’s, sie verstärken sich gegenseitig oder schwächen sich in ihrer Wirkung ab. Was einem gut tut – oder auch nicht – das muss das jeder für sich selbst herausfinden.

Weitere Infos zum Thema Nahrungsmittelunverträglichkeit finden Sie in diesem Betrag.

Wie richtige Ernährung vor Demenz schützen kann

Altersforscher haben jetzt Nahrungsinhaltsstoffe identifiziert, welche die Selbstreinigungsprozesse in den Gehirnzellen ankurbeln und vor neurodegenerativen Erkrankungen wie Demenz schützen könnten.

Mit der Berliner „SmartAge“-Studie untersuchen Forscher die Wirkung einer zwölfmonatigen Gabe von natürlichem Spermidin aus Weizenkeimen auf Lernen und Gedächtnis sowie auf die Struktur des Gehirns. An der Studie nehmen ältere, noch gesunde Menschen teil, deren Gedächtnis sich nach eigener Einschätzung verschlechtert hat.

Schützt Spermidin aus Weizenkeimen vor Demenz ?

Spermidin ist ein körpereigenes Produkt des Zellstoffwechsels und spielt eine wichtige Rolle bei der Aufrechterhaltung von Zellprozessen. Bei Versuchen an Modell-Organismen (Hefen, Würmer, Fruchtfliegen), denen über die Nahrung zusätzlich Spermidin zugeführt wurde, verlängert das die Lebensspanne und stoppte z. B. auch den altersbedingten Erinnerungsverlust bei Fruchtfliegen. Diesen Effekt führen die Forscher auf die Zunahme von sogenannten Autophagie-Prozessen zurück. Das sind Selbstreinigungsprozesse, bei denen die Zelle ihren Abfall selbst verdaut und vernichtet, zum Beispiel krankheitserregende Eiweiß-Ablagerungen. Diese Eiweiß-Ablagerungen liegen fast allen neurodegenerativen Erkrankungen zugrunde, auch der Alzheimer- oder der Parkinson-Krankheit. Eine Ankurbelung dieses Selbstreinigungsprozesses könnte somit diesen Erkrankungen vorbeugen.

Spermidin in der Nahrung scheint auch dem menschlichen Gehirn gut zu tun, wie weitere Studien zeigten. Hierbei wurde die Wirkung von natürlichem Spermidin, das aus Weizenkeimen gewonnen und in Kapseln verpackt worden war, auf Lernen und Gedächtnis untersucht. Es konnten gezeigt werden, dass sich Gedächtnisleistungen bereits nach dreimonatiger Einnahme tendenziell verbessern, bei sehr guter Verträglichkeit der Kapseln.

Spermidin – eine Substanz, die Effekte des Fastens nachahmt

Der Körper produziert solche Substanzen beim Abnehmen, man kann sie aber auch mit der Nahrung aufnehmen. Weltweit wurde bereits eine Reihe solche Substanzen untersucht: zum Beispiel Resveratrol, das aus Trauben gewonnen werden kann und daher u. a. im Rotwein zu finden ist, oder der sogenannte Grüntee-Extrakt. Auch für Resveratrol konnten schon positive Effekte auf die Gedächtnisleistung und die Durchblutung des Gehirns nachgewiesen werden.

Mit einer Wunderpille fürs Gehirn ist allerdings nicht zu rechnen. Denn Nahrungsergänzungsmittel können allenfalls unterstützend wirken, aber nie eine ausgewogene Ernährung ersetzen, wie Ernährungsexperten betonen. Die Formel für eine bessere Gedächtnisleistung lautet also: Gesunde Ernährung und ab und zu Fasten. Viel Obst, Gemüse und ungesättigte Fettsäuren zu sich zu nehmen und beim Zucker zu sparen. Außerdem scheinen ein aktives soziales Leben, körperliche Bewegung und ein aktiver und gesunder Lebensstil das Risiko einer Erkrankung zu mindern.

Weitere Infos zum Thema, z.B. zu Alzeimer-Erkrankung, erhalten Sie in unserer aktuellen Broschüre.

Inhalator bei COPD

COPD – eine tödliche Krankheit auf dem Vormarsch