Die neue Grundsteuer kann für viele zum Kostenhammer werden

Jetzt droht ein neuer Kostenhammer – die neue Grundsteuer: Alle Immobilieneigentümer müssen bis spätestens 31. Januar 2023 beim Finanzamt eine Erklärung über ihre Immobilie abgeben. Bewertungsmaßstab für die Grundsteuer wird künftig allein der Bodenrichtwert in Verbindung mit der Grundstücksgröße sein. Dabei drohen hohe Mehrbelastungen – sowohl für die Eigentümer, aber auch für Mieter – da die höhere Grundsteuer im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden kann. Hierdurch können jährlich mehrere Hundert Euro mehr an Nebenkosten fällig werden – eine zweite Miete. Zum Zuge kommt die neue Grundsteuer dann ab 2025.

Innerhalb der Nebenkosten geht es jedoch nicht nur um die neue Grundsteuer, auch folgende gestiegenen Zusatzpositionen müssen mitberücksichtigt werden:

  1. CO2 Umlage auf Vermieter und Mieter: Wohnung top, Mieter muss mehr bezahlen, Wohnung schlecht: Vermieter mehr. 25 – 45 % mehr für Mieter.
  2. privater Strom, Gas: zwischen 25 und 35 % mehr für Mieter
  3. Betriebskosten bei der Nebenkostenabrechnung: Heizung Mehrfamilienhaus, Wasser, Abfallgebühren, Strom für Aufzug, Reparaturen, Reinigung: 35 % Erhöhung

Für einen Haushalt von 60 – 85 Quadratmeter würde das bedeuten: 390 – 480 Euro mehr im Monat! Die neue Grundsteuer – was Eigentümer und Mieter tun müssen.

Weitere Inhaltsübersicht:

  • Bund der Steuerzahler warnt vor weiterem Kostenanstieg durch die Grundsteuerreform
  • Grundsteuerreform und Feststellungserklärung: Was Hausbesitzer jetzt tun müssen
  • Welche Daten Eigentümer beschaffen müssen
  • Hauptproblem: Die unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern
  • So wird die Grundsteuer berechnet
  • Was passiert, wenn Sie die Grundsteuer-Erklärung nicht fristgerecht abgeben?
  • Wie geht es nach Abgabe der Grundsteuer-Erklärung weiter?
  • Wie die Grundsteuer auf den Mieter umgelegt werden kann
  • Was tun, wenn das Geld als Mieter nicht mehr reicht