Broschüre 27
Jetzt mehr Pflegegeld erhalten
Sie möchten einen Pflegegrad beantragen bzw. haben einen Pflegegrad beantragt, sind aber mit der Einstufung durch den Gutachter nicht zufrieden? Ein höherer Pflegegrad kann mehrere tausend Euro im Jahr ausmachen. Wir erklären Ihnen, wie Sie vorgehen sollten, um zum richtigen Pflegegrad zu gelangen. Denn ein Pflegesachverständiger hilft Ihnen bei Streitigkeiten mit dem Versicherungsunternehmen und steht Ihnen kompetent zur Seite. Außerdem übernimmt er für Sie das Beantragen eines Pflegegrades, den Antrag auf Höherstufung des Pflegegrades und den professionellen Widerspruch bei der Ablehnung des Pflegegrades.
Jede zweite Pflegegrad-Einstufung ist falsch
Experten gehen davon, dass mindestens jede zweite Pflegegradeinstufung falsch ist. Mit einer falschen Einstufung verlieren Sie richtig viel Geld. Das sehen Sie an diesem Beispiel:
Sie haben z.B. folgenden Anspruch auf Geld- und Pflegesachleistungen:
Bei Pflegegrad 1 erhalten Sie insgesamt 1.980 Euro / jährlich
Bei Pflegegrad 2 erhalten Sie insgesamt 17.865 Euro / jährlich
Zwischen Pflegegrad 1 und 2 ist das ein jährlicher Fehlbetrag von 15.885 Euro. Ähnlich verhält es sich auch bei den anderen Pflegegraden.
Es lohnt sich also, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sehen Sie sich ermutigt, Widerspruch einzureichen oder einen neuen Antrag zu stellen, wenn Ihr Pflegegrad oder die Höherstufung ungerechtfertigt abgelehnt wurde.
Der Weg zum richtigen Pflegegrad
Ein Pflegesachverständiger hilft Ihnen bei Streitigkeiten mit dem Versicherungsunternehmen und steht Ihnen kompetent zur Seite. Außerdem übernimmt er für Sie das Beantragen eines Pflegegrades, den Antrag auf Höherstufung des Pflegegrades und den professionellen Widerspruch bei der Ablehnung des Pflegegrades.
Weitere Inhaltsübersicht:
- Was ist ein unabhängiger Pflegesachverständiger?
- Ersteinschätzung zum Pflegegrad anfordern
- Was kostet ein Pflegesachverständiger?
- Wann sollte ein Pflegegrad beantragt werden?
- Wann sollte eine Höherstufung beantragt werden?
- Wann sollte Widerspruch eingereicht werden?
- Pflegegraderhöhung für Angehörige im Pflegeheim oder im Betreuten Wohnen
- Wie Sie einen unabhängigen Pflegesachverständigen finden
- Unterschied zwischen Gutachter MDK und unabhängigen Pflegesachverständigem
- Gerichtlich bestellter Pflegesachverständiger