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Zwischen Fürsorge und Überlastung

Mit der Pflege eines Angehörigen ändert sich das Leben komplett – sowohl des Pflegebedürftigen als auch des Pflegenden. Pflegende Angehörige können mit enormen psychischen und körperlichen Belastungen konfrontiert sein. Wir geben Tipps an die Hand, wie Sie das Spannungsfeld zwischen Fürsorge und Überlastung gut meistern können.

Angehörigen kommt eine zentrale Rolle bei der häuslichen Pflege zu. Offiziell gelten in Deutschland rund 4 Millionen Menschen als pflegebedürftig, die meisten werden zu Hause durch eine oder mehrere nahestehende Personen gepflegt. Sie helfen bei der Körperpflege, beim Essen, der Medikamentenversorgung, der Mobilität oder beim Einkaufen. Das bedeutet oft eine große Herausforderung in punkto Lebensorganisation. Pflegende Angehörige gelten im Durchschnitt als physisch und vor allem psychisch stärker belastet als Menschen ohne diese Aufgabe – insbesondere, wenn sie sich um einen Menschen mit Demenz kümmern.

Keine freie Zeit mehr für sich selbst und fehlende soziale Kontakte, aber auch Schlafmangel und sonstige körperliche und psychische Beschwerden können die Folge sein. Kopf- oder Rückenschmerzen, Frustration, Niedergeschlagenheit und Einsamkeitsgefühle sind nicht selten und können bis hinein in eine Depression führen. Damit es erst gar nicht so weit kommt, sind vorbeugende Maßnahmen wichtig.

Was im Einzelfall notwendig ist bzw. helfen kann, ist von mehreren Faktoren abhängig, unter anderem vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person, der persönlichen Lebenslage und den eigenen Bedürfnissen und Kräften. Es gibt verschiedene Ansatzpunkte für eine Entlastung bei der Pflege.

Pflegeberatung

Pflegende Angehörige haben das Recht auf eine Pflegeberatung. In vielen Bundesländern haben Kommunen und Pflegekassen mittlerweile die so genannten Pflegestützpunkte eingerichtet, unter /www.zqp.de/beratung-pflege/ finden Sie eine Übersicht mit bundesweiten Adressen. Wichtig für Sie zu wissen: Während der Pflegeberatung ist ausdrücklich auf die Möglichkeit eines individuellen Versorgungsplans hinzuweisen. Anspruchsberechtigte erhalten damit eine umfassende Unterstützung bei der Klärung individueller Fragen.

In einigen Kommunen gibt es außerdem Senioren- oder Pflegeberatungsstellen direkt vor Ort. Dort können Angehörige sich über örtlichen Hilfeangebote informieren.

Telefonische Beratung erhalten pflegende Angehörige beim Pflegetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter der Nummer 030 201 791 31. Außerdem gibt es das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit, zu erreichen unter der Telefonnummer 030 340 60 66 02, wo Sie Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der Pflegeversicherung erhalten können.

Pflegekurse und Selbsthilfegruppen

Für pflegende Angehörige kann die Teilnahme an einem Pflegekurs körperlich und psychisch entlastend wirken. Die Kosten eines solchen Kurses übernimmt die Pflegeversicherung. Hier werden zum Beispiel Pflegetechniken vermittelt, um den Rücken zu schonen. Oder man kann lernen, entspannter mit dem demenzkranken Angehörigen umzugehen.

Emotional entlastend kann auch der Austausch mit anderen Angehörigen sein. Angehörigenkreise, Behindertenorganisationen und Selbsthilfegruppen bieten einen Ort für intensive Gespräche oder einen Erfahrungsaustausch. Adressen von Gruppen in Ihrer Nähe erfahren Sie zum Beispiel über www.nakos.de oder www.deutsche-alzheimer.de.

Finanzielle Hilfen

Pflege kostet Geld. Die Pflegekassen bieten zur Unterstützung der Pflege verschiedene Leistungen an, die Sie dort beantragen können. Dazu gehören Hilfsmittel wie Pflegebett und Duschhocker, Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen, Tagespflege, Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie professionelle Unterstützung durch Pflegedienste.

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten von ärztlich verordneter Behandlungspflege. Dazu gehören zum Beispiel das Stellen und die Verabreichung von Medikamenten, das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen und anderes.

Hat der Pflegebedürftige einen Schwerbehindertenausweis? Wenn nicht, unbedingt beantragen, den mit dem Ausweis sind bestimmte Vergünstigungen verbunden, wie zum Beispiel die freie Fahrt für Begleitpersonen in Bus, Bahn oder Taxi. Ihr Ansprechpartner für Fragen rund um die Schwerbehinderung ist das Versorgungsamt.

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag für Alltagshilfen. Mit dem Entlastungsbetrag erstattet die Pflegekasse 125 Euro monatlich für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag. Der Entlastungsbetrag kann für verschiedene Entlastungsangebote eingesetzt werden, wie z.B. Betreuungsangebote, Angebote zur Entlastung der Pflegenden oder Angebote zur Entlastung im Alltag. Weil nur tatsächlich angefallene Kosten erstattet werden, müssen die Rechnungen gesammelt und bei der Pflegekasse eingereicht werden.

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Ist die Pflege vorübergehend zu Hause nicht möglich, trägt die Pflegekasse bei anerkannter Pflegebedürftigkeit Pflegekosten bis zu 1.774  € pro Jahr für einen kurzzeitigen Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung (maximal für 8 Wochen im Jahr). Das ist notwendig, wenn eine pflegende Person vorübergehend ihren Aufgaben nicht nachkommen kann oder wenn eine pflegebedürftige Person zeitweise besonders intensive Pflege benötigt.

Fallen Pflegende für einen begrenzten Zeitraum aus, etwa wegen Krankheit oder Urlaub, finanziert die Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen eine Ersatzpflegekraft entweder im Haushalt des Pflegebedürftigen oder in einer Pflegeeinrichtung. Bei Pflegegrad 2 bis 5 erhalten Sie eine Erstattung von bis zu maximal 1.612 Euro pro Jahr, dieser Betrag kann noch mit dem halben Betrag der Kurzzeitpflege aufgestockt werden. Den Pflegekassen sind zur Beantragung bzw. Abrechnung der Verhinderungspflege die Belege vorzulegen.

Pflegezeiten und Familienpflegezeit für Beschäftigte

Unter bestimmten Voraussetzungen können pflegende Angehörige für die Dauer von maximal 6 Monaten eine Pflegezeit beanspruchen. In dieser Zeit gibt es zwar kein Gehalt, einen Teil des Lohnverlustes kann man aber mit einem zinslosen Darlehen des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ausgleichen.

Oder Sie nutzen die Möglichkeit der Familienpflegezeit: Hierbei können pflegende Angehörige ihre wöchentliche Arbeitszeit für die maximale Dauer von 2 Jahren auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduzieren. Der Lohnverlust kann wiederum über ein zinsloses Darlehen des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ausgeglichen werden.

Gesundheitsvorsorge

Für die eigene Gesundheit ist es wichtig, einen Ausgleich zu haben, eigenen Interessen nachzugehen und sich regelmäßig zu bewegen. Ob im Freundkreis, im Verein oder beim Kinobesuch, wer gerne unter Leute geht, sollte sich diesen Ausgleich weiterhin gönnen. Auch körperliche Aktivitäten wie Spazierengehen, Radfahren, Schwimmen oder die Teilnahme an Sportkursen sind geeignet, Stress abzubauen und den Körper zu stärken.

Pflegende Angehörige sollten sich zudem regelmäßig ärztlich untersuchen lassen, spätestens aber wenn Anzeichen für eine Überlastung bestehen. Der Hausarzt kann auch zu psychologischen und psychotherapeutischen Unterstützungsangeboten oder Rehabilitationsmaßnahmen beraten.

Einige Kranken- und Pflegekassen finanzieren pflegenden Angehörigen spezielle Kuraufenthalte, bei denen Pflegebedürftige oder behinderte Kinder mitreisen dürfen. Die Krankenkassen müssen bei der Bewilligung von Kuren und Vorsorgeleistungen die besonderen Belastungen pflegender Angehöriger berücksichtigen.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber.

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