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Grundrente: Anspruch und Auszahlung

Mit der Grundrente soll all jenen Menschen geholfen werden, die jahrelang zwar gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben – deren Verdienst aber nicht groß genug für eine auskömmliche Rente ist. Ihre Lebensleistung soll anerkannt werden und ihnen soll der Gang zum Sozialamt erspart werden.

Doch viele Anspruchsberechtigte erhalten kein Geld, obwohl sie alle Kriterien erfüllen. Woran liegt das?

Voraussetzungen für die Grundrente

Um Grundrente zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, welche die Rentenkasse prüft:

  • mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten für ein teilweisen Zuschlag
  • für den vollen Zuschlag mindestens 35 Jahre Grundrentenzeiten
  • Durchschnittsverdienst nicht höher als 80 Prozent des bundesweiten Durchschnittsverdienstes, mindestens jedoch 30 Prozent.

Wo Sie mit Ihrem Durchschnittseinkommen stehen, lässt sich an den Entgeltpunkten (Rentenpunkten) ablesen, die Ihnen jedes Jahr gutgeschrieben werden. Wer beispielsweise ein Gehalt bekommt, das exakt dem durchschnittlichen Verdienst aller Beschäftigten entspricht, erhält pro Arbeitsjahr 1,0 EP. Entsprechend stehen 0,8 für 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes.

Gleich mehrere Klippen sind bei der Berechnung der Grundrente zu beachten.

Problem Kappung:

Gewertet werden nur Jahre, in denen man wenigsten 30% des Durchschnittseinkommens erhielt (also wenigsten 0,3 Entgeltpunkte). Wer jedoch z. B. in Teilzeit mit geringem Einkommen gearbeitet hat, erreicht die 0,3 Entgeltpunkte jährlich oft nicht. Mit der Folge, dass das Jahr nicht zählt.

Gekappt werden aber auch Jahre mit gutem Verdienst. Wer etliche Jahre mehr als 80 % des Durchschnitts verdient hat (und damit über 0,8 Rentenpunkte pro Jahr erhielt), geht ebenfalls leer aus.

Betroffen vom Problem der Kappung sind vor allem Frauen, die lange Zeit wegen der Kinder zuhause waren, dann in Teilzeit wieder ins Berufsleben eingestiegen sind und in den letzten Jahren vor der Rente wieder voll arbeiteten. Sie erhalten oft keinen Grundrentenzuschlag.

Problem Einkommen:

Der Grundrentenzuschlag wird nur gezahlt, wenn das Einkommen unter einem bestimmten Wert liegt. Maßgeblich ist jedoch nicht nur das eigene Einkommen, sondern auch das des Ehepartners – dann das wird addiert. Folgende Einkommensgrenzen gelten für 2021/22:

Wird ein Einkommen von 1250 Euro für Alleinstehende bzw. 1950 Euro für Ehepaare nicht überschritten, gibt es den vollen Grundrentenzuschlag.

Bis zu einer Einkommenshöhe von 1.600 Euro bzw. 2.300 Euro werden 60 % des über 1.200 Euro bzw. 1.950 Euro liegenden Betrages vom Grundrentenzuschlag abgezogen.

Ist das Einkommen noch höher als 1.600 Euro bzw. 2.300 Euro, wird alles darüber komplett angerechnet.

Die Einkommensgrenzen werden jährlich angepasst. Für 2023 liegen sie bei 1317 Euro für Alleinstehende bzw. 2.055 Euro für Paare. Die Anrechnungsgrenze wird bei 1.686 Euro bzw. 2.424 Euro festgesetzt.

Problem Geltungszeitraum für die Einkommensberechnung:

Bei der Berechnung der Grundrente wird das zu versteuernde Einkommen gewertet, das vom Finanzamt ermittelt wurde. Und das ist oft nicht das aktuelle Einkommen (also die Rente), sondern Einkünfte aus der Vergangenheit, nämlich aus dem letzten oder sogar vorletzten Jahr.

Die Folge ist, dass viele Berechtigte in den ersten Rentenjahren gar keinen Grundrentenzuschlag erhalten, obwohl sie alle Voraussetzungen erfüllen. Im schlimmsten Fall erhalten Berechtigte erst im 3. oder 4. Rentenjahr den Zuschlag, weil erst dann die Einkünfte, die das Finanzamt rückwirkend per Steuerbescheid festgestellt hat, unter der entsprechenden Einkommensgrenze liegen. Besonders dann, wenn man in der zweiten Jahreshälfte in Rente geht und sich für die erste Jahreshälfte noch Einkünfte aus der Arbeit steuerlich auswirken.

Achtung: Der Zuschlag wird nicht rückwirkend gezahlt – obwohl eigentlich alle Kriterien erfüllt waren.

Können auch Minijobber Grundrente bekommen?

Grundsätzlich ja, denn Minijob-Zeiten zählen als Grundrentenzeiten. Minijobs können also dazu beitragen, die geforderten 33 Jahre zu erreichen. Aber: Bei der Berechnung der Rentenhöhe fallen alle Zeiten mit besonders niedrigem Einkommen durch das Raster. Das heißt: Wer zumindest zeitweise mehr verdient hat, kann Grundrente bekommen.

Eine Grundrente allein mit Minijobs ist nicht möglich. Das kann auch so genannte Midijobber, Beschäftigte mit nur etwas höherem Einkommen im sogenannten Übergangsbereich, betreffen.

Welche Zeiten zählen als Grundrentenzeiten?

Als Grundrentenzeiten zählen die Zeiten aus sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit, aber auch

  • Pflichtbeitragszeiten der Kindererziehung und Pflege von Angehörigen
  • Zeiten und Leistungen bei Krankheit oder Reha
  • Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Pflege
  • Ersatzzeiten wie zum Beispiel Zeiten des Kriegsdienstes, der Kriegsgefangenschaft oder der politischen Haft in der DDR

Welche Zeiten zählen nicht als Grundrentenzeiten?

  • Zeiten, in denen Sie Arbeitslosengeld I oder ALG 2 erhalten haben
  • Zeiten der Schulausbildung
  • Zurechnungszeit (fiktiv verlängerter Lebenslauf zur Erhöhung einer Erwerbsminderungsrente)
  • Zeiten, in denen Sie freiwillige Rentenbeiträge gezahlt haben.

Wie hoch ist die Grundrente?

Die Höhe der Grundrente wird für jeden Versicherten individuell errechnet. Bei der Berechnung kommen Ihre bislang erzielten Entgeltpunkte (EP) ins Spiel. So wird berechnet:

  • Zunächst wird Ihr durchschnittlicher EP-Wert errechnet. Jahre, in denen Sie weniger als 0,3 EP erhalten haben, gehen nicht in die Berechnung ein.
  • Im zweiten Schritt wird dieser EP-Wert verdoppelt, allerdings maximal auf 0,8. Die Differenz ergibt den Zuschlag.
  • Im nächsten Schritt wird der Zuschlag um 12,5 Prozent gekürzt.
  • Das Ergebnis wird mit der Zahl der Beitragsjahre multipliziert, jedoch mit maximal 35 Jahren.

Das rechnerische Maximum sind 12,25 Entgeltpunkte (0,4 x 35 – 12,5%)

Die Entgeltpunkte werden in eine Rentenzahlung umgerechnet. Jeder Entgeltpunkt steht derzeit (bis 30.6.2023) für monatlich 36,02 Euro (West) beziehungsweise 35,52 Euro (Ost). So ergibt sich aktuell ein maximaler Grundrentenzuschlag von 441 Euro.

Mehr Infos zum Thema Rente finden Sie in unserer Ratgeber-Übersicht.

Berechnung der neuen Grundrente

Die neue Grundrente kommt

Die neue Grundrennte kommt - BerechnungNach zähem Ringen hat sich die Große Koalition auf die Grundrente geeinigt. Mit ihr sollen Geringverdiener, die ein Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, von 2021 an eine Rente oberhalb der Grundsicherung – also der Sozialhilfe im Alter – erhalten. 1,2 bis 1,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner sollen davon profitieren.  Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) versprach: „Diese Menschen müssen am Ende mehr haben, und zwar deutlich mehr haben, als die Grundsicherung“.

Bisherige Beschlüsse zur Grundrente reichen nicht

Neue Berechnungen zeigen jedoch, dass die Grundrente dafür vermutlich nicht reichen wird, weil Bezieher dieser neuen Rente rund elf Prozent Beitrag für Kranken- und Pflegekasse zahlen müssen. In der Grundsicherung hingegen fallen diese Abgaben nicht an.

Heil beschwichtigt: Bezieher einer niedrigen Grundrente könnten ja zusätzlich Grundsicherung beziehen. Dann wäre sichergestellt, dass sie in Summe mehr Geld zur Verfügung hätten als ein Grundsicherungsbezieher. Spezieller Freibetrag bei der Grundsicherung sollen dafür sorgen, sodass die Rente nicht voll verrechnet wird, sondern Rentner einen Teil davon auf die Grundsicherung obendrauf bekommen.

Hat Hubertus Heil sein Ziel verfehlt?

War das Ziel von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil nicht eigentlich ein anderes?  Er wollte erreichen, dass langjährige Versicherte keine Grundsicherung mehr brauchen. Viele scheuen zum Beispiel die dabei erforderliche Offenlegung von Einkommen und Vermögen. Mit der Grundrente würden sie nun zwar bessergestellt, aber trotzdem oft nicht das Niveau der Grundsicherung erreichen.

Lesen Sie auch unsere Ratgeberbroschüre zum Thema „Die neue Grundrente – Ein unverantwortlicher Schnellschuss, der juristisch scheitern wird?“

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