Recht & Alltagstipps im Mai
Interessanten Alltagstipps und Infos zur aktuellen Rechtsurteilen haben wir hier für Sie zusammengefasst. In diesem Monat aktuell:
Löwenzahn – vielseitiges Kraut
Löwenzahn ist mit seinen gelben Blüten leicht zu erkennen und wächst jetzt im Mai auf jeder Wiese. Das traditionelle Wildgemüse ist in der Forschung vor allem wegen seiner Bitterstoffe, Polyphenole und Triterpene interessant. In Labor- und Tierversuchen zeigten sich entzündungshemmende, antioxidative und leberschützende Effekte.
In der Küche kann man Löwenzahn auf vielfältige Weise nutzen: Blätter können Sie jung als Salat essen, wie Spinat dünsten, in Smoothies oder Kräuterquark geben oder zu Pesto mixen. Junge Pflanzenteile schmecken dabei meist milder, ältere oft deutlich bitterer.
Die Blüten eignen sich für Sirup oder „Löwenzahnhonig“, als Tee und für Gelee oder als essbare Deko. Die Knospen können in Essig oder Salzlake eingelegt werden ähnlich wie Kapern. Die Wurzeln ergeben einen gesunden Tee oder können geröstet und gemahlen als eine Art Kaffeeersatz verwendet werden.
Neue Frist bei der Verhinderungspflege
Ab 2026 gilt für Verhinderungspflege eine kürzere Antrags- bzw. Erstattungsfrist. Seit diesem Jahr muss die Kostenerstattung für Verhinderungspflege spätestens bis zum Ende des Folgejahres bei der Pflegekasse beantragt werden. Beispiel: Wird die Ersatzpflege im November 2026 genutzt, muss der Antrag mit den Nachweisen bis 31. Dezember 2027 eingehen. Früher wurde Verhinderungspflege oft deutlich länger rückwirkend geltend gemacht.
Die Verhinderungspfleg greift, wenn die private Pflegeperson vorübergehend ausfällt, zum Beispiel wegen Urlaub, Krankheit oder anderer Termine. Dann kann eine Ersatzpflege organisiert und über die Pflegekasse abgerechnet werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Seit 1. Juli 2025 gilt ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 Euro, den man flexibler einsetzen kann.
Neuer Mitarbeiter: Assistenzroboter
Die TU München hat mit Garmi einen neuen Assistenzroboter entwickelt, der Pflegepersonal entlasten soll. Er kann etwas heben bzw. aufheben, versteht Sprache, entwickelt Pläne, bringt Wasser und kann sogar zwinkern. Geplant ist der Einsatz u. a. in Pflegeeinrichtungen.
Bisher werden Assistenzroboter in der Pflege eher punktuell eingesetzt, denn es gibt Hürden bei Kosten, Integration in Arbeitsabläufe, Technikreife, Akzeptanz, Datenschutz und Haftungsfragen. Zugleich zeigen Umfragen, dass die Bevölkerung bestimmte Einsatzarten durchaus befürwortet – besonders dann, wenn Roboter eher unterstützend als intim-pflegerisch eingesetzt werden, etwa als Erinnerungshilfe für Medikamente oder bei Trainingsaufgaben.
Gesundheitsrisiko Umweltfaktoren
Nächtlicher Lärm und künstliches Licht können den Schlaf stärker beeinträchtigen, als vielen bewusst ist. Selbst wenn man nicht vollständig aufwacht, lösen Geräusche und Helligkeit Stressreaktionen im Körper aus, wodurch Herzfrequenz und Blutdruck ansteigen. Gleichzeitig hemmt Licht in der Nacht die Ausschüttung des Schlafhormons Melatonin, was zu kürzerem und weniger erholsamem Schlaf führt. Auf Dauer erhöht diese Kombination das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und andere gesundheitliche Probleme. Das verdeutlichen neue Studien, die den Zusammenhang zwischen Herzerkrankungen und Umweltfaktoren untersuchten.
Leinenpflicht nicht unterschätzen
Wer gegen eine Anleinpflicht verstößt, haftet auch für Schäden, die daraus entstehen, dass Personen vor den Hunden zurückweichen oder in einer Panikreaktion zu Boden stürzen, urteilt das OLG Nürnberg (Az. 13 U 1961/24). Speziell ging es um die Frage eines Mitverschuldens der Klägerin, die nach Ansicht der Vorinstanz vor allem aufgrund der eigenen Überreaktion gestützt war und deshalb 80 Prozent das Schadens selbst tragen sollte. Das OLG sah das anders: Weil der Hundehalter die im Park geltende Anleinpflicht ignorierte, muss er in vollem Schadensumfang haften.
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