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Offene Badekur wieder Pflichtleistung der Kasse

Die „Offene Badekur“ kann wieder direkt vom Hausarzt verschrieben werden

Die ambulante Vorsorgemaßnahme (früher „Offene Badekur“) wird ab dem 01. Juni 2021 wieder Pflichtleistung der Krankenkassen nach § 23 SGB V. Das heißt, sie kann wieder – wie früher – direkt von Ihrem Hausarzt verschrieben werden. Nutzen Sie die Möglichkeiten, die daraus für Sie entstehen!  Denn seit vielen Jahren war die „ambulante Vorsorgemaßnahme“, so der offizielle Begriff aus dem § 23 SGB V, nur noch eine „Kannleistung“ – mit der Folge, dass die für viele Kurorte z. B. in Bayern oder Hessen so wichtige Form der Kur kaum noch genehmigt wurde.

Bemühungen der Kurbäder tragen Früchte

 Bemühungen, die Badekur wieder zur Pflichtleistung zu machen, gab es seit langer Zeit von verschiedensten Seiten, allen voran vom Bayerischen Heilbäderverband. Neue Fahrt nahm die Diskussion auf, als am Pfingstmontag 2020 in Bad Birnbach Kommunalpolitiker und zahlreiche Angehörige der Branche aus dem ganzen Bäderdreieck, von den Beherbergern über das Gastropersonal bis hin zu Therapeuten und Badeärzten, für die geordnete Wiedereröffnung nach dem ersten Lockdown im Rahmen einer Kundgebung auf die Straße gingen.

Es war damals quasi die erste Amtshandlung der neu gewählten Bad Birnbacher Bürgermeisterin Dagmar Feicht, die dabei von ihren Kollegen Jürgen Fundke aus Bad Griesbach und Tobias Kurz aus Bad Füssing unterstützt wurde. Die Appelle der drei Rathauschefs an die Politik blieben nicht ohne Widerhall. Schon damals sagten MdB Max Straubinger und Landtagsabgeordneter Martin Wagle ihre volle Unterstützung zu. Es folgten Taten. Gemeinsam mit Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer kündigte Max Straubinger in einem PNP-Interview im Spätherbst die Rückkehr der Badekur an. Nun scheint das Projekt auf der Zielgeraden zu sein. „Am 26. Februar war die erste Lesung im Bundestag“, sagte Max Straubinger. „Wenn alles planmäßig abläuft, steht es zum 1. Juni im Bundesgesetzblatt“, sagt der Politiker und sieht das Projekt „auf einem sehr guten Weg“. Es könnte im günstigsten Fall sogar noch etwas schneller gehen.

„Das sind gute Nachrichten“, freut sich Bürgermeisterin Dagmar Feicht, die insbesondere Max Straubinger, Martin Wagle und Walter Taubeneder für ihren Einsatz dankt und nun auf eine unkomplizierte Beantragungs- und Genehmigungspraxis hofft. Der Impuls dazu sei wesentlich von Bad Birnbach ausgegangen, erinnert sie an die Kundgebung. Ähnlich wie vor einem Jahr brauche man nun aber auch verlässliche Öffnungsperspektiven. „Dass wir gute und belastbare Hygienekonzepte haben, konnten wir im vergangenen Sommer bereits eindrucksvoll beweisen“, sagt Feicht und pocht auf eine baldige, zeitgleiche Wiedereröffnung von Beherbergungsbetrieben, Gastronomie, Einzelhandel und vor allem der Rottal Therme.

Mit der Badekur alleine ist es freilich nicht getan – so jedenfalls die Meinung von Viktor Gröll, dem Leiter der Kurverwaltung. Das ländliche Bad wolle sich in jedem Fall weiter entwickeln und eine Vorreiterrolle einnehmen, sagt er mit Verweis auf das erfolgreich mit der Ludwig-Maximilians-Universität entwickelte Anti-Stress-Programm „AGES – Aktiv gegen Erschöpfung und Stress“. Mit der Badekur und innovativen Konzepten entstehe eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten. „Wenn die Arbeitsplätze gesichert werden, profitieren die Sozialversicherungssysteme. Wenn Menschen länger fit und gesund bleiben, werden diese geschont. Diese Rechnung wird aufgehen, sind sich Bürgermeisterin Dagmar Feicht und Walter Niedermeier einig.

Badekur für gesetzlich Versicherte

Ab 1. Juni wird die ambulante Vorsorgemaßnahme also wieder Pflichtleistung der Krankenkassen. Was heißt das nun für Sie:

Eine offene Badekur dauert in der Regel drei Wochen. Nach der Genehmigung Ihrer Kur buchen Sie Ihren Aufenthalt und geben dem Hotel dabei Bescheid, dass Sie eine Badekur machen. Dieses vereinbart für Sie alle Termine beim Badearzt, in der Praxis für Physiotherapie oder andere auch ortsspezifische Heilmittel wie z. B. in einer Therme.

Nach der Anreise geht es zuerst zum Badearzt, der Ihnen Ihre individuell auf Sie zugeschnittenen täglichen Anwendungen wie Thermalbaden, Massagen, Fango oder Krankengymnastik verschreibt. Für Sie fallen lediglich die einmalige Rezeptgebühr in Höhe von 10 € sowie 10 % Eigenanteil auf die verordneten Leistungen an. Viele – eigentlich fast alle – Krankenkassen gewähren Ihnen außerdem einen Zuschuss auf die Übernachtung – zwischen 13 € und 16 € pro Person und Tag. Das heißt, dass Sie für Ihren 3-wöchigen Aufenthalt im Hotel z. B. 350 € pro Person von Ihrer Krankenkasse erstattet bekommen. Die Hotelrechnung reichen Sie einfach nach Ihrer Abreise bei Ihrer Krankenversicherung ein.

Offene Badekuren stehen allen Versicherten (sowie den mitversicherten Familienmitgliedern) aller gesetzlicher Krankenkassen wie AOK, Barmer, TK, DAK usw. zu – unabhängig vom Alter!

Sonderform Kompaktkur

Eine Sonderform der Badekur ist die sogenannte Kompaktkur. Während bei der Badekur kein fester Ablauf definiert ist, gibt es hier klare Konzepte und festgelegte Abläufe – das ist wichtig bei Programmen wie „AGES – Aktiv gegen Erschöpfung und Stress“. Bei AGES dauert der Erstaufenthalt zwei Wochen, nach einem halben Jahr erfolgt ein Auffrischungskurs, der den Erfolg dauerhaft sichert, wie die Studie der LMU bestätigt hat. Die Kompaktkur kann als solche beantragt und genehmigt werden. Aber auch eine genehmigte „Ambulante Vorsorgemaßnahme“ kann durch den Badearzt in eine Kompaktkur umgewandelt werden.

Kur abgelehnt – Einspruch

Sollte die Krankenkasse den gestellten Kurantrag ablehnen, lohnt es sich dagegen Einspruch zu erheben. Oftmals setzen die Krankenkassen offenbar auf Unwissenheit bei den Versicherten, denn die Erfahrung zeigt, dass zwei von drei abgelehnten Anträgen auf ambulante Kuren in den deutschen Heilbädern nach einem Einspruch genehmigt werden. Auch wenn die Zahl der ambulanten Badekuren in den letzten Jahren deutschlandweit gesunken ist, dürfen Versicherte alle drei Jahre eine Kur bei Ihrer Kasse beantragen.

Allerdings gibt es neben den klassischen ambulanten und stationären Kuren auch weitere Möglichkeiten, um Zuschüsse für einen Aufenthalt zu erhalten. Einige Krankenkassen bieten den Versicherten sog. Präventionswochen. Schwerpunkte bei dieser Krankheitsvorbeugung sind Entspannung, Bewegung und Ernährung. Die Kassen übernehmen hierbei die gesamten Kosten für das medizinische Programm. Sie selbst bezahlen nur die Anreise, Übernachtung und Verpflegung. Jeder Versicherte kann dieses Angebot ohne Antrag oder ärztliche Genehmigung nutzen. Informieren können Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse.

Kuren in der privaten Krankenversicherung

In der privaten Krankenversicherung besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Kostenerstattung bei Kuren. Damit unterscheidet sich die PKV deutlich von der GKV. Allerdings gibt es für Versicherte dennoch Möglichkeiten, sich für Kuren oder Reha-Aufenthalte abzusichern. Denn gemäß den Musterbedingungen zur Krankheitskostenversicherung aus dem Jahr 2009 sind Private Krankenversicherungen nicht verpflichtet, Kosten für Kuraufenthalte oder Behandlungen in Sanatorien zu erstatten. Selbst bei Reha-Maßnahmen ist die PKV nicht in der Leistungspflicht. Die Versicherungsgesellschaften gehen hier davon aus, dass Arbeitnehmer ohnehin zunächst durch die Sozialversicherungsträger abgesichert sind.

Die PKV erstattet somit Kuren standardmäßig nicht. Jedoch können einzelne Tarife Ausnahmen vorsehen, die eine Kostenerstattung für Kur- oder Sanatoriumaufenthalte möglich machen. Darüber hinaus kann fehlender Versicherungsschutz durch Zusatzversicherungen ergänzt werden. Grundsätzlich gilt: Privat Versicherte sollten im Vorfeld einer Kur oder einer Reha-Maßnahme genau abklären, ob und in welchem Rahmen ihre Versicherungsgesellschaft die Kosten übernimmt.

Eine Broschüre zum Thema finden Sie in unserem Broschürenangebot. Sie möchten auch Informationen über Rehabilitation und Kur? Dann bestellen Sie unsere Broschüre zum Thema.

Gelenkprobleme an Hand und Schulter bei Diabetes

Wenn Gelenke schmerzen oder streiken, kann dahinter auch eine Erkrankung wie Diabetes stecken. Die Gelenke leiden bei der Zuckerkrankheit häufig mit. Oft sind Finger, Handgelenke und Schulter betroffen. Wir stellen typische Beschwerden vor.

Der Grund, warum Menschen mit Diabetes anfälliger für eine Vielzahl von Gelenkbeschwerden wie Arthrose und Rheuma sind, ist darin zu vermuten, dass sich bei erhöhten Werten Zucker im Bindegewebe einlagert und dieses sich verändert. Zudem ist Übergewicht ein Risikofaktor sowohl für Arthrose als auch für Typ-2-Diabetes.

Weitere typische Gelenkleiden bei Diabetes sind eine eingeschränkte Beweglichkeit der Finger, die sogenannte Cheiropathie. Die “Frozen Shoulder” ist eine schmerzhafte Bewegungsstörung im Schultergelenk, die zum Glück meistens (wenn auch oft erst nach Jahren) von alleine ausheilt.

Rund 10mal so viele Diabetiker als Stoffwechselgesunde erkranken an Gelenkbeschwerden dieser Art. Menschen mit Diabetes-Typ-2 sind häufiger betroffen als Menschen mit Diabetes-Typ-1. Diabetes kann mal leider nicht wegzaubern, umso wichtiger ist es, die Werte gut einzustellen. Gute Zuckerwerte können dazu beitragen, das Risiko für diese Erkrankungen zu senken.

Frozen Shoulder: Versteiftes Schultergelenk

Die “Frozen Shoulder” ist eine Erkrankung des Schultergelenks, bei der sich Gelenkkapsel und -schleimhaut entzünden und die Kapsel schrumpft und versteift. Die gute Nachricht: Mit der Zeit kann diese Erkrankung von selbst wieder verschwinden. Die schlecht Nachricht: Das kann mitunter bis zu 2 Jahren dauern. Typischer Weise verläuft sie in drei Stadien.

  • Stadium 1: Die Kapsel des Schultergelenks entzündet sich. Es kommt zu plötzlichen Schmerzen in der Schulter, die im Laufe von Wochen bis Monaten immer stärker werden. Vor allem in Ruhe und nachts sind sie oft unerträglich.
  • Stadium 2: Die Entzündung geht zurück. Die Schmerzen lassen nach. Die Gelenkkapsel verhärtet und das Schultergelenk wird immer steifer, es friert ein.
  • Stadium 3: Die Schulter wird wieder beweglicher.

Die Krankheit wird häufig nicht rechtzeitig erkannt, sodass es dauert, bis eine gezielte Behandlung beginnt. Das Röntgenbild sieht bei einer versteiften Schulter meist normal aus. Aber es kann aber zumindest andere mögliche Diagnosen ausschließen, ebenso wie eine Ultraschalluntersuchung. Bei rechtzeitiger Diagnose lässt sich der Krankheitsverlauf in der Regel verkürzen und die Symptome lindern.

Zur Behandlung gehören eine regelmäßige Physiotherapie, um die Beweglichkeit des Schultergelenks zu verbessern, sowie schmerz- und entzündungshemmende Medikamente, um die Beschwerden zu lindern (Einnahmedauer und Dosis mit dem Arzt und Apotheker besprechen). Es kann sinnvoll sein, die Schulter in Narkose zu dehnen. Im Einzelfall kann ein operativer Eingriff per Gelenkspiegelung (Arthroskopie) helfen.

Die Behandlung richtet sich nach dem jeweiligen Stadium. Setzen Übungen zu früh an, kann der Schmerz, der in der Schulter wütet, noch verstärkt werden. Physiotherapie hilft in diesem Fall eher zeitversetzt.

Hand kann verschieden betroffen sein

Diabetespatienten entwickeln im Laufe der Jahre oft mehr oder weniger ausgeprägte Veränderungen an den Händen, die Schmerzen, Gefühlsstörungen und Bewegungseinschränkungen verursachen können:

Cheiropathie: Steife Finger

Weil sich Bindegewebe, Sehnen und Haut der Hände verhärten und verdicken, lassen sich die Finger nicht mehr richtig strecken. Meist beginnt die Cheiropathie am kleinen Finger. Nach und nach dehnt sie sich auf die anderen Finger aus.

Ein einfacher Test reicht aus, um das Handleiden zu diagnostizieren. Dabei legt der Patient die Handflächen wie zum Gebet flach aufeinander. Bei einer Cheiropathie berühren sich dann nur die Fingerspitzen und die Handballen.

Um die Beweglichkeit ihrer Finger zu verbessern, sollten Patienten mit einer Cheiropathie regelmäßig Handgymnastik machen und auf möglichst gute Blutzuckerwerte achten.

Karpaltunnel-Syndrom

Der Karpaltunnel ist eine Engstelle am Handgelenk, durch die der Mittelhandnerv verläuft. Schwillt das Gewebe im Tunnel, gerät der Nerv unter Druck. Das zeigt sich zuerst durch Kribbeln oder Taubheitsgefühl in Daumen, Zeige- und Mittelfinger. Später können Schmerzen dazukommen und die Kraft im Daumen kann nachlassen.

Warum sind Diabetiker häufiger betroffen? Stoffwechselumstellungen wie bei Diabetikern bedingen hormonelle Veränderungen in den Bindegeweben. Darauf reagiert an der Hand vor allem das Sehnenscheidengewebe – es schwillt sehr leicht an. Das Gleitgewebe läuft gemeinsam mit dem Mittelarmnerv und den Beugesehnen durch den Karpaltunnel (einem Kanal an der Hand). Wenn das Gleitgewebe nun anschwillt, wird der Nerv als empfindliche Struktur abgedrückt. Das verursacht die Symptome wie einschlafende Finger, pelziges Gefühl und fehlende Kraft.

Das Karpaltunnel-Syndrom lässt sich anhand der Symptome und neurologischer Untersuchungen einfach diagnostizieren. Bewährt hat sich die nächtliche Ruhigstellung durch eine spezielle Schiene. Reicht das nicht, kann das Dach des Karpaltunnels durchtrennt werden, sodass der Nerv entlastet wird.

Schnellender Finger

Die Beugesehne des Fingers entzündet sich und verdickt. Die Sehne gleitet nicht mehr ungehindert durch die Ringbänder. Der Finger hakt, wenn man versucht, ihn zu strecken. Bei verstärkter Anstrengung schnellt er wie ein Klappmesser in die gestreckte Position. Anfangs kann es zu Schmerzen vor allem an der Innenseite des Fingers kommen. Jeder Finger kann betroffen sein.

Die typischen Beschwerden erleichtern die Diagnose. Oft lassen sich die knotigen Verdickungen auch ertasten. In leichteren Fällen helfen entzündungshemmende Medikamente (lassen Sie sich vom Apotheker beraten). Reicht das nicht, kann der Arzt das Ringband, an dem die Sehne blockiert, operativ spalten.

Ob Rheuma oder andere Gelenkprobleme: Wenden Sie sich möglichst früh an einen Arzt – idealer Weise einen Spezialisten. Eine rechtzeitige, gezielte Behandlung ist nicht nur wichtig, um Beschwerden zu lindern und die Beweglichkeit wiederherzustellen. Sie verhindert in vielen Fällen, dass die Symptome chronisch werden.

Und: Kontrollieren Sie Ihre Zuckerwerte genau. Denn Ihre Gelenke verzeihen auf Dauer nichts.

 

Mehr hierzu lesen Sie in unserer Broschüre “Diabetes”.

FFP2-Masken

FFP2-Maske

FFP2 und OP-Masken – woher bekomme ich jetzt sichere medizinische Masken?

Künftig sind medizinische Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften vorgeschrieben. Wo kann man FFP2- und OP-Masken kaufen?

Wer künftig in Deutschland öffentliche Verkehrsmittel nutzen oder in Geschäften einkaufen möchte, muss eine medizinische Schutzmaske tragen. Darunter versteht man nach Definition der Ministerpräsidentenkonferenz eine FFP2-Maske, eine Maske nach dem chinesischen KN95-Standard oder eine OP-Maske. So haben es Bund und Länder am 19. Januar 2021 beschlossen. Grund dafür ist die Erkenntnis, dass eine Alltagsmaske aus Stoff ihren Träger beim Einatmen oft nicht ausreichend vor dem Virus schützt.

FFP2-Masken filtern die Schadstoffe der Umgebungsluft

FFP2-Masken (das FFP steht für filtering face piece) sind dafür vorgesehen, ihre Träger vor Schadstoffen in der Umgebungsluft zu schützen. Sie halten unter anderem Aerosole ab, ebenso wie Staub und Rauch. Es gibt drei FFP-Klassen. Je höher der Wert ist, desto mehr Partikel müssen die Masken aus der Luft filtern können.

OP-Masken werden von Ärzten und Pflegern seit Jahrzehnten verwendet. Sie schützen Menschen in der nahen Umgebung des Maskenträgers vor Flüssigkeitsteilchen, die dieser beim Sprechen oder Husten abgibt. Diese Masken bestehen oft aus mehreren Lagen Stoff oder Baumwolle, die äußerste Schicht weist Flüssigkeiten ab, manche haben eine Filterwirkung.

OP-Masken schützen den Träger beim Einatmen vermutlich nicht so gut vor Schadstoffen wie richtig aufgesetzte FFP2-Masken, aber besser als ein einfaches Stück Stoff – wie bei der Alltagsmaske.

Drohen jetzt neue Engpässe?

Bis zur Einführung der seit 18. Januar 2021 geltenden FFP2-Maskenpflicht in Bayern gab es keine Engpässe. Man konnte in Apotheken oder auch im Internet bei diversen Anbietern problemlos FFP2-Masken kaufen; die Lieferzeiten betrugen in der Regel nur wenige Tage.

Durch die Neuregelung in Bayern kam es dort zeitweise zu einem Ansturm auf diese Schutzmasken. Insbesondere in Apotheken wurden die Masken zeitweise knapp – und auch die Preisspanne variierte überall stark.

Die Sorge vor Engpässen und die vergleichsweise hohen Preise der FFP2-Masken waren wohl mit ausschlaggebend für die Entscheidung von Bund und Ländern, OP-Masken als Alternative zuzulassen. Sie sind in der Regel kostengünstiger zu haben und weiter verbreitet – zum Beispiel auch in manchen Supermärkten oder Drogerien. Mehr Sicherheit bieten aber in jedem Fall FFP2-Masken!

Richtiges Tragen der Maske ist wichtig

Wichtig ist es, die Masken (egal ob FFP2- oder OP-Masken) richtig aufzusetzen. Oft gibt es einen Nasenbügel. Der sollte vor jedem Gebrauch neu an die Nase angepasst werden, und die Maske sollte eng am Gesicht sitzen – damit keine Luft an den Seitenrändern einströmen kann und möglichst die gesamte eingeatmete Luft durch den Filter gereinigt wird.

Wichtig ist auch ein regelmäßiges Wechseln der Maske, um Durchfeuchtung und Verkeimung vorzubeugen.

Unser Corona-Extra: Im Rahmen des BESSER LEBEN RATGEBER SERVICE bieten wir 10 FFP2-Masken für alle – und 4 weitere Masken pro Monat zur kostenlosen* Nachbestellung. Hier geht’s zum Angebot.

Weitere Angebote im Rahmen des BESSER LEBEN SERVICE:

Virenschutz – Das Immunsystem stärken

Täglich muss sich unser Immunsystem mit fremden Eindringlingen, wie Bakterien, Viren oder Pilzen auseinandersetzen. Nur ein starkes Immunsystem schafft es, die Erreger wirkungsvoll zu bekämpfen – und dafür kann man selbst einiges tun.

Die Natur hat uns gut ausgerüstet: Ein intaktes Immunsystem wird leicht mit schädlichen Einflüssen fertig. Ist das Immunsystem aus verschiedenen Gründen jedoch geschwächt, haben krankmachende Erreger wie Viren oder Bakterien leichtes Spiel. Mit kleinen Veränderungen im Lebensstil kann man sein Immunsystem effektiv unterstützen.

Ausgewogen ernähren

Die Zusammensetzung der Nahrung entscheidet auch darüber, welche Mikroben sich in unserer Darmflora ansiedeln. Das hat Einfluss auf die Schnelligkeit und Abwehrleistung der Immunzellen im gesamten Körper. Wird der Darm durch zu viel Zucker, Weißmehl oder generell blutzuckersteigernden Kohlenhydrate überlastet, dann reagieren die Immunzellen nur verzögert auf etwaige Angreifer.

Am besten für die Immunabwehr ist eine natürliche Ernährung ohne Fertigprodukte, mit frischer regionaler Kost: Viel Salat und Gemüse, etwas Fleisch und Fisch, natürliche Fette aus Leinöl oder Butter sowie Ballaststoffe aus Linsen, Kichererbsen, Nüssen und Beeren. Glutenfreie Pseudogetreide wie z. B. Buchweizen, Hirse oder Quinoa sind glutenhaltigen Getreidearten wie Weizen oder Roggen vorzuziehen.

Bewegung bringt Schwung in den Organismus

Die besten Immunzellen nützen nichts, wenn die Durchblutung stockt und die Abwehrzellen nur langsam an den Ort des Angriffs – etwas die Schleimhäute – vordringen können. Dies ist der Fall bei einer zu geringen Flüssigkeitszufuhr, bei Rauchen, Durchblutungsstörungen, sehr trockenen Schleimhäuten und Bewegungsmangel.

Eine gesunde Muskelfunktion ist eine der wichtigsten Unterstützer für die Immunabwehr. Heute weiß man, dass mehrere tausend verschiedene Muskelhormone ausgeschüttet werden, wenn wir trainieren und uns bewegen. Sie machen auch die Immunzellen mobil und transportieren die Antikörper an den Ort des Infektionsgeschehens. Deshalb heißt es regelmäßig an der frischen Luft bewegen bzw. Sport treiben, dabei jedoch nicht überanstrengen.

Als besonders wichtig zur Vorbeugung von Infekten sowie für die Aktivierung der Selbstheilungskräfte gilt das Dehnen. Stress und Anspannung führen zu einer verkrampften Körperhaltung und damit zu Muskelverkürzungen. Mit leichten Dehnübungen mehrmals pro Tag kann man dem leicht entgegen wirken.

Über den Tag sollten Sie außerdem ausreichend viel trinken – am besten stilles Wasser und wechselnde Kräutertees. Nicht rauchen und auf Alkohol verzichten sorgt ebenfalls für eine bessere Durchblutung.

Ausreichend Vitalstoffe

Im Winter sind besonders Vitamin D und Zink in ausreichend hoher Konzentration für das Immunsystem wichtig.

Zink wird für eine schnelle Immunantwort benötigt, es hemmt die Virusvermehrung und reduziert auch die speziellen Andockstellen der Zellen, über die z. B. das Coronavirus in die Zellen einbricht. Eine Langzeitstudie zeigte außerdem: Wer täglich 45 Milligramm Zink einnimmt, hat deutlich seltener Infekte.

Ganz besonders wichtig ist jedoch auch eine ausreichende Versorgung mit Vitamin D. Denn der Vitamin-D-Rezeptor, der in allen Zellen vorkommt, kann die Fress- und Killerzellen in Marsch setzen und die Produktion der Botenstoffe ankurbeln, die Viren direkt vernichten.

Vitamin D ist eigentlich kein richtiges Vitamin, sondern eine Hormon-Vorstufe (Prohormon). Der Körper wandelt es erst in das Hormon Calcitriol um, die biologisch aktive Form von Vitamin D. 80 bis 90 Prozent des Vitamins kann der Körper produzieren, wenn die Haut ausreichend viel Sonnenlicht ausgesetzt ist.

Mediziner raten, spätestens im Herbst die Konzentration von Vitamin D und Zink vom Hausarzt überprüfen zu lassen und bei einem zu niedrigen Wert zusätzliche Präparate einzunehmen.

Internationale Studien zu Covid-19 haben außerdem gezeigt: Menschen, die einen genügend hohen Vitamin-D-Spiegel haben, erkranken seltener und weniger schwer. Lag aber ein deutlicher Mangel vor (was Ärzte auch in Deutschland bei schwer betroffenen Patienten festgestellt hatten), war der Krankheitsverlauf schwerer und länger.

Tipp: Öfter frische Luft und Sonne tanken – gerade im Winter: Dann kann der Körper Vitamin D selbst produzieren und damit die normale Funktion des Immunsystems unterstützen. Vor allem im Winter nimmt die UV-Strahlung ab und der Vitamin D-Spiegel im Blut sinkt. Die Zufuhr des fettlöslichen Vitamins allein über die Ernährung ist meist unzureichend (10 bis 20 Prozent des Bedarfs).

Wenn man zusätzlich Präparate einnimmt, muss gleichzeitig genügend Magnesium im Körper vorhanden sein, sonst kann es zu einer Überreaktion des Immunsystems kommen. Natürliche Magnesiumquellen sind z. B. Bananen, Brokkoli oder Cashewkerne.

Wichtige andere Vitalstoffe:

Selen: Es schützt die Körperzellen vor Angriffen von sogenannten freien Radikalen. Man kann es über Nahrungsmittel wie Fleisch, Fisch, Wurst, Eier und Meeresfrüchte aufnehmen. Ebenfalls über pflanzliche Lebensmittel wie Paranüsse (nur in Maßen verzehren), Spargel, Pilze, Kohlgemüse und Hülsenfrüchte.

Kupfer: Das Spurenelement ist relevant für wesentliche Stoffwechselfunktionen und für die Lebensdauer der Körperzellen. Kupfer stärkt zudem das Immunsystem. Aufnehmen kann man Kupfer über den Verzehr von Fisch, Nüssen, Vollkornprodukten, Hülsenfrüchten, Kakao sowie Innereien wie Leber.

Eisen: Das Spurenelement Eisen übernimmt viele Aufgaben im Körper, unter anderem den Sauerstofftransport von der Lunge zu den Geweben, die Speicherung von Sauerstoff in den Muskeln und die Übertragung von Elektronen im Energiestoffwechsel. Zudem ist es wichtig für die normale Funktion des Immunsystems. In der Nahrung kann man es zum Beispiel über dunkles Fleisch, Innereien wie Leber sowie Hülsenfrüchte aufnehmen.

Genügend Schlaf

Wichtig ist es auch, genug zu schlafen, so dass man am Morgen ausgeruht aufwacht. Denn Schlafmangel sorgt für eine höhere Infektanfälligkeit. – Zuviel Schlaf jedoch ebenso. Im Schnitt gelten 7 Stunden Schlaf als gesund.

In der Nacht wird die Immunabwehr durch das Schlafhormon Melatonin gestärkt. Dieses Hormon wird bei Dunkelheit verstärkt in der Zirbeldrüse produziert, bei Helligkeit wird die Produktion gedrosselt. Melatonin gilt als starkes Antioxidans, welches Endzündungen hemmt, die Vernichtung von Erregern fördert und überschießende Immunreaktionen – wie sie oft bei Covid-19-Patienten auftreten können – verhindert.

Ernährungstechnisch sollte man am Abend lieber auf Kohlenhydrate verzichten. Proteine, Gemüse und Fette wie Leinöl oder Butter verbessern den Schlaf. Kohlenhydrate hingegen blockieren die nächtliche Fettverbrennung, was die Reparaturen in den Mitochondrien (die Energiekraftwerke der Zellen) und die nächtliche Aufrüstung der Killerzellen verhindern kann.

Entspannung für eine gute Abwehr:

Akuter oder lang anhaltender Stress verändern die Arbeit des Immunsystems. Akuter Stress stärkt zwar zunächst die unspezifische Abwehr, dafür wird aber die spezifische Abwehr vorübergehend geschwächt. Dauerstress wirkt sich auf beide Abwehrformen negativ aus.

Auch übermäßige Dauerangst – z.B. vor der Übertragung von Krankheiten – bedeutet für den Körper Megastress. Daher sollte man sich öfter in Gelassenheit üben und auch Entspannungsmethoden praktizieren, die für mehr Ausgeglichenheit sorgen. Regelmäßige Übungseinheiten mit Yoga, Qigong, Progressiver Muskelrelaxation nach Jacobson (PMR) oder Autogenes Training sorgen nachweislich für mehr Wohlempfinden und unterstützen die Arbeit des Immunsystems.

Erfahren Sie hier mehr zum Thema “Corona – Schutz für Senioren und chronisch Kranke”.

Pflege in Corona-Zeit

Pflege in der Coronazeit

 

Aktuelle Gesetzesänderungen zur Pflege in Corona-Zeiten

Durch die Corona Krise hat sich die Situation auch in der häuslichen Pflege zum Teil dramatisch verschärft. Mit dem “Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite” (am 23. Mai in Kraft getreten) hat der Bundestag auf die kritische Lage reagiert. Mit diesem Gesetz werden die Hilfen für pflegende Angehörige angepasst und damit verschiedene Erleichterungen und Vereinfachungen eingeführt.

Änderungen bei der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung in der Zeit der Corona-Krise

Tritt ein akuter Pflegefall auf, haben Beschäftigte normalerweise das Recht auf eine Auszeit von ein bis zehn Arbeitstagen, um die Pflege zu Hause zu organisieren (kurzzeitige Arbeitsverhinderung). Arbeitgeber sind innerhalb dieses Zeitraums verpflichtet, betroffene Mitarbeiter von der Arbeit freizustellen. Während der Corona-Pandemie wird bis zum 30. September 2020 dieser Anspruch auf bis zu 20 Arbeitstage verlängert. Hierfür benötigen Sie eine Bestätigung z. B. der Pflegeeinrichtung, die vorübergehend geschlossen wurde, des Pflegepersonals, welches coronabedingt ausgefallen ist oder auch eine Bestätigung des behandelnden Arztes.

Wichtig:

  • Sie können den Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld mehrmals geltend machen. Allerdings werden die Arbeitstage, die Sie bereits genutzt haben, von den 20 Tagen abgezogen.
  • Es ist auch möglich, sich die Arbeitsverhinderung z. B. unter Geschwistern aufzuteilen.
  • Beschäftigte müssen vorher NICHT die noch vorhandenen Urlaubsansprüche nutzen.
  • Alle Arbeitnehmer haben darauf ein Recht auf Pflegeunterstützungsgeld unabhängig von der Größe des Unternehmens. Eine bestimmte Ankündigungsfrist gibt es nicht, jedoch müssen Sie Ihrem Arbeitgeber den Verhinderungsgrund und die voraussichtliche Dauer mitteilen.

Eine Lohnfortzahlung während der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung gibt es nur, wenn diese ausdrücklich im Arbeitsvertrag oder als Ergänzung dazu vereinbart wurde.

Bekommen Sie keine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, zahlen die Pflegekassen für die kurzzeitige Arbeitsverhinderung ein Pflegeunterstützungsgeld, welches 90 Prozent des ausgefallenen Netto-Entgelts beinhaltet. Sie müssen es bei der Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen unverzüglich beantragen.

 

Änderungen für die Familien- und Pflegezeit bis zum 30. September

Arbeitnehmer können bis zu 6 Monate vollständig (Pflegezeit) bzw. bis zu 2 Jahre teilweise (Familienpflegezeit)aus dem Job aussteigen, um einen pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause zu pflegen. Dies gilt generell für Betriebe mit mehr als 25 Mitarbeitern.

Wer die Familienpflegezeit noch nicht oder noch nicht vollständig genommen hat, kann sie aufgrund der Erleichterungen durch die Corona-Pandemie bis zum 30. September nun flexibler in Anspruch nehmen.

So kann z. B. die Mindestarbeitszeit von 15 Stunden in der Woche der Familienpflegezeit für einen Monat unterschritten werden.

Haben Sie die Pflegezeit oder Familienpflegezeit bislang noch nicht vollständig ausgeschöpft, dann können Sie, mit Zustimmung Ihres Arbeitgebers, kurzfristig Restzeiten dieser Freistellungen in Anspruch nehmen. Die Gesamtdauer von 24 Monaten darf jedoch nicht überschritten werden und die genommene Zeit muss am 30. September 2020 beendet sein. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der Pflegekasse nach Ihrer Restzeit.

Normalerweise können Beschäftigte für denselben pflegebedürftigen Angehörigen nur einmal eine Pflegeauszeit (Familien- und/oder Pflegezeit) in Anspruch nehmen. Durch die gesetzlichen Änderungen ist es jetzt vorübergehend möglich, beruflich erneut für die Pflege des Angehörigen kürzer zu treten. Der Arbeitgeber muss hierbei zustimmen.

Vorübergehend ist die Bestimmung, dass die Familienpflegezeit unmittelbar an die Pflegezeit anknüpfen muss, aufgehoben. Voraussetzungen sind, dass die Gesamtzeit von 24 Monaten nicht überschritten wird und die Freistellung mit Ablauf des 30. September 2020 endet. Der Arbeitgeber muss hier zustimmen.

Für eine Familienpflegezeit, die spätestens am 1. September 2020 beginnt, ist die Ankündigungsfrist beim Arbeitgeber auf 10 Tage vor Beginn der Familienpflegezeit verkürzt. Sie muss beim Arbeitgeber in Textform (Brief, Fax, Email, SMS oder WhatsApp) angekündigt werden, eine echte Unterschrift ist nicht zwingend notwendig. Auch die weiteren Ankündigungen und Vereinbarungen, zum Beispiel über die Mindestarbeitszeit, können in solcher Textform erfolgen.

Um den geringeren Lohn auszugleichen, kann ein Darlehen beantragt werden. Hierbei werden bis zum 30. September 2020 pandemiebedingte Einkommensausfälle (z. B. durch Kurzarbeit usw.) bei der Ermittlung der Darlehenshöhe auf Antrag nicht berücksichtigt.

Planen Sie rechtzeitig und achten Sie auf die Fristen!

Änderungen bei der Kurzzeitpflege

 Kann Ihr Angehöriger nicht zu Hause gepflegt werden, so haben Sie die Möglichkeit, ihn in der stationären Kurzzeitpflege unterzubringen. Normalerweise zahlt die Pflegekasse dann bis zu 1612 Euro und übernimmt die Kosten für acht Wochen im Jahr.

Um Engpässe zu überbrücken, finden Sie derzeit Kurzzeitpflegeplätze auch in Einrichtungen der Rehabilitation und in Krankenhäusern.

Wenn die Kurzzeitpflege für maximal 8 Wochen im Jahr in Einrichtungen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation erbracht wird, übernimmt die Pflegekasse bis zum 30. September 2020 einen höheren Betrag – und zwar von bis zu 2418 Euro (statt 1612 Euro).

 Änderungen bei den Ersatzleistungen

 Für stundenweise Betreuung durch einen Pflege- oder Betreuungsdienst und weitere Entlastung im Alltag könnten Sie den Pflege-Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen. Der Entlastungsbetrag kann genutzt werden für:

  • Tages- und Nachtpflege, auch für die Kosten für Unterkunft, Mahlzeiten und Investitionen
  • Kurzzeitpflege
  • Leistungen von ambulanten Pflegediensten:
    Personen mit Pflegegrad 1 können sämtliche notwendigen Leistungen eines Pflegedienstes mitfinanzieren.
    In den Pflegegraden 2 bis 5 sind körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie das Waschen und Anziehen, ausgenommen. Diese dürfen ausschließlich mit den Pflegesachleistungen finanziert werden. Der Entlastungsbetrag steht lediglich für zusätzliche Unterstützung zur Verfügung, wie etwa Hilfe im Haushalt und Alltagsgestaltung.
  • Angebote zur Unterstützung im Alltag bei Anbietern, die nach Landesrecht zugelassen sind, z.B. haushaltsnahe Dienstleistungen, Gruppenangebote, Alltags- und Pflegebegleiter.

Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 dürfen bis zum 30. September den Entlastungsbetrag auch für die Inanspruchnahme anderer Hilfen im Wege der Kostenerstattung einsetzen, wenn dies zur Überwindung von infolge der Corona-Krise verursachten Versorgungsengpässen erforderlich ist.

“Andere Hilfen” können sowohl professionelle Angebote als auch  nachbarschaftliche Hilfe sein.

An den Nachweis gegenüber der Pflegekasse zur Erstattung der Kosten sollen die Pflegekassen im Interesse einer zügigen und unbürokratischen Abwicklung keine überhöhten Anforderungen stellen.

Diese Erweiterung gilt nur für Pflegebedürftige im Pflegegrad 1. Pflegebedürftige in den Pflegegraden 2 bis 5 sind weiterhin an die oben genannten Einschränkungen gebunden.

Außerdem können Sie Leistungen aus dem Jahr 2019, die Sie noch nicht ausgegeben haben, in diesem Jahr bis Ende September (statt Juni) 2020 in Anspruch nehmen. Diese gilt für Pflegebedürftige aller Pflegegrade.

Pflegehilfsmittel

 Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel gibt es normalerweise 40 Euro im Monat. Die Kostenerstattung dieser Hilfsmittel ist zum 1. April 2020 auf 60 Euro erhöht worden. Auch diese Änderung gilt bis zum 30. September 2020. Für Sie ist hier das Kaufdatum oder der Tag, an dem die Pflegehilfsmittel geliefert wurden, entscheidend.

Wichtig:

Nutzen Sie das Angebot der Pflegeberatung, um sich für Ihre individuelle Lage Hilfe zu holen. Die Angebote sind telefonisch und digital erreichbar. Ansprechpartner sind Pflegekassen, die Pflegestützpunkte der Bundesländer sowie die Angebote der Kommunen und Wohlfahrtsverbände. Eine bundesweite Datenbank mit Adressen finden Sie bei der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege.

Beachten Sie bitte auch unsere Ratgeberbroschüren zum Thema Gesundheit und Pflege.

 

 

Krebs-Erkrankungen auf dem Vormarsch

WHO warnt vor Verdoppelung der Krebs-Erkrankungen bis 2040

In den kommenden Jahrzehnten wird nach den Prognosen der WOH die Zahl der Krebserkrankungen weltweit stark steigen. Das geht aus dem alle fünf Jahre erstellten Weltkrebsreport der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) hervor.

2018 erkrankten demnach weltweit 18,1 Millionen Menschen neu an Krebs, 9,6 Millionen Menschen starben daran. Im Jahr 2040 dürften etwa 29 bis 37 Millionen Menschen neu an Krebs erkranken, berichtet die IARC zum Weltkrebstag. Für Deutschland erwarte man einen Anstieg der jährlichen Neuerkrankungen von derzeit 500.000 auf dann etwa 600.000 Fälle.

Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) erkrankt in Deutschland fast jeder Zweite an Krebs: Bei Frauen beträgt das Lebenszeitrisiko 42,6 Prozent, bei Männern 47,5 Prozent.

In Deutschland überlebten derzeit 65 Prozent aller an Krebs erkrankten Menschen für mindestens fünf Jahre. Damit ist Deutschland zwar international weit vorn. Im Umkehrschluss bedeute es aber auch, dass 35 Prozent der Erkrankten nicht fünf Jahre überleben. In Ländern mit geringerem Wohlstand ist die Überlebensrate noch geringer.

Zu den Gründen der steigenden Erkrankungszahlen gehört nicht nur die steigende Lebenserwartung und die genauere Diagnostik, sondern auch unsere Lebensweise. Nach heutigem Wissensstand könnte man, wenn man alles das einhält, was wir derzeit wissen, tatsächlich 40 Prozent der Krebserkrankungen durch primäre Prävention verhindern. Die Mediziner rufen daher zu einer gesundheitsbewussteren Lebensweise auf:

Verzicht auf Tabak

Zigarettenrauch ist ein komplexes Gemisch aus den Destillations- und Verbrennungsprodukten des brennenden Tabaks. Er enthält mehr als 4.000 verschiedene chemische Bestandteile, von denen mindestens 50 nachweislich krebserregend wirken. Viele der Substanzen lösen Störungen im Erbgut der Zellen aus, die normalerweise repariert werden können. Bei Rauchern funktionieren diese Reparatursysteme nur noch eingeschränkt, weshalb ein hohes Risiko besteht, dass sich die Zellen über Jahre hinweg bösartig verändern.

Knapp ein Drittel aller Krebserkrankungen sowie ein Viertel bis knapp ein Drittel aller Todesfälle wegen Krebs gehen vermutlich auf die Wirkung von Tabakrauch zurück. Verschiedenste Krebsarten können durch Tabakrauch bzw. Tabakprodukte ausgelöst werde, darunter Krebs der Mundhöhle, des Kehlkopfes, der Lunge, der Speiseröhre, der Harnblase, der Niere, des Magens, der Bauchspeicheldrüse, der Brust und des Gebärmutterhalses sowie Leukämien.

Wird das Rauchen aufgegeben, normalisiert sich das Krebsrisiko nach und nach: Das Risiko für Lungenkrebs geht beispielsweise nach fünf Jahren Rauchabstinenz um die Hälfte zurück. Allerdings ist es nach zehn Jahren Rauchabstinenz immer noch doppelt so hoch wie bei Personen, die niemals geraucht haben.

Auch Passivraucher sind gefährdet: Es wird geschätzt, dass Personen, die z.B. am Arbeitsplatz oder im Privatleben passiv Zigarettenrauch ausgesetzt sind, ein 1,3-1,6-fach erhöhtes Lungenkrebsrisiko haben. Dies führt Berechnungen zufolge zu ca. 400 zusätzlichen Lungenkrebstodesfällen pro Jahr, die nicht auf eigenes Rauchen zurückgehen.

Gesundes Körpergewicht

Zahlreiche neuere Studien belegen, dass Übergewicht und Fettleibigkeit (Adipositas) mit einem erhöhten Risiko für verschiedene Krebserkrankungen einhergehen. Vermutlich fast vier Prozent aller neuen Krebsfälle bei Erwachsenen sind auf einen zu hohen BMI zurückzuführen.

Doch nicht nur das absolute Maß an Übergewicht oder Fettleibigkeit ist für das Krebsrisiko entscheidend, sondern auch die Fettverteilung im Körper: So haben sich die Menge an Bauchfett und die Menge an „Eingeweidefett“ als wichtige Parameter herausgestellt. Letzteres umhüllt die inneren Organe. In der Praxis wird daher mittlerweile auch gern das Verhältnis von Taillen- zu Hüftumfang gemessen.

Die Ursachen für den Zusammenhang zwischen Übergewicht und Krebs sind noch nicht eindeutig geklärt. Infrage kommen Veränderungen im Fett- und Zuckerstoffwechsel, der Einfluss verschiedener Hormone wie Insulin und Steroidhormone sowie Faktoren, die das Wachstum von Geweben beeinflussen sowie Veränderungen in den Immunreaktionen und Entzündungen.

Viel Bewegung

Körperliche Aktivität senkt das Krebsrisiko – auch unabhängig davon, dass Bewegung hilft, ein gesundes Körpergewicht zu halten. Durch körperliche Bewegung werden sogenannte Tumorsuppressorgene unterstützt, die das Wachstum von Krebszellen unterdrücken.

Wichtig sind Ausdauer und Regelmäßigkeit: Bewegung dreimal in der Woche je 30 Minuten lang ist besser als einmal die Woche zwei Stunden. Als besonders effektiv gelten Ausdauersportarten, die mit einem hohen Energieverbrauch einhergehen, z.B. Schwimmen, Radfahren, Tanzen oder Joggen. Auch Aktivität im Alltag ist gut: Treppensteigen, statt Lift oder Rollstuhl zu benutzen, lieber mal das Auto stehen lassen und zu Fuß gehen oder mit dem Fahrrad fahren.

Der Schutz vor Krebs wird mit den Jahren, in denen die regelmäßigen sportlichen Aktivitäten erfolgen, größer

Gesunde Ernährung

Auch die Ernährungsweise beeinflusst offenbar unabhängig von ihrer Wirkung auf das Körpergewicht das Krebsrisiko. Studien wiesen beispielsweise nach, dass ein großer Anteil von Ballaststoffen, Fisch und Mineralien wie Kalzium in der täglichen Ernährung vor Darmkrebs schützt. Der regelmäßige Verzehr großer Mengen roten und verarbeiteten Fleisches hingegen ist mit einem erhöhten Darmkrebsrisiko verbunden. Auch Magenkrebs tritt bei einem hohen Anteil an Ballaststoffen in der Ernährung seltener auf.

Ein hoher Anteil an Obst und Gemüse in der Nahrung kann das erhöhte Krebsrisiko senken. Die eine vor Krebs schützende Diät gibt es jedoch nicht.

Wenig Alkohol

Zahlreiche Krebserkrankungen können durch regelmäßigen Alkoholkonsum begünstigt werden, zum Beispiel Krebs der Mundhöhle, der Speiseröhre, des Kehlkopfes, des Magens, der Leber und der Brust. Die Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. lautet: Nicht mehr als 10 Gramm Alkohol für Frauen und 20 Gramm Alkohol für Männer pro Tag. 10 Gramm Alkohol finden sich in einem „Drink“, zum Beispiel einem Glas Bier, Wein oder Schnaps.

Schutz vor zu viel Sonne

Gebräunte Haut vermittelt oft das Gefühl, gesund und vital zu sein. Aber zuviel Sonne und damit UV-Strahlung begünstigt schwarzen Hautkrebs, das maligne Melanom, ebenso wie nicht-melanozytären, sogenannten hellen Hautkrebs, zu dem Basalzellkarzinome (Basaliome) und Plattenepithelkarzinome der Haut zählen. Dies gilt im besonderen Maße für hellhäutige Menschen und Kinder. Für das Krebsrisiko zählt jeder Sonnenbrand – das Erbgut der Hautzellen, die DNA, wird irreparabel geschädigt.

Eliminierung krebserregenden Stoffe

Krebserregende Stoffe können sich in Nahrungsmitteln ebenso wie in giftigen Baustoffen oder Ausdünstungen aus Mobiliar finden. Oft ist der Umgang mit ihnen am Arbeitsplatz unumgänglich. Gesetzgeber, Arbeitgeber und Industrie sind in der Pflicht, über Risiken aufzuklären. Durch Grenzwerte und Vorsichtsmaßnahmen soll das Risiko so gering wie möglich gehalten werden.

Radon-Belastung gering halten

Das natürlich vorkommende Edelgas Radon ist eine weitere Ursache für Krebs, speziell auch Lungenkrebs. Radon zerfällt in weitere radioaktive Partikel, die in der Atemluft schweben und sich in Innenräumen an Gegenständen, Staubpartikeln und feinsten Schwebeteilchen anlagern. Diese geraten beim Einatmen in die Lunge, führen zu einer radioaktiven Bestrahlung und können so Lungenkrebs verursachen. Beim Bau neuer Gebäude werden Maßnahmen empfohlen, die das Eindringen von Radon aus dem Untergrund verhindern. In Altbauten lässt sich die Radonkonzentration durch häufiges Lüften, Staubwischen, das Abdichten von Fugen und Rissen oder den Einbau einer dicht schließenden Kellertür senken.

Weitere Hinweise

Speziell für Frauen ist Stillen und eine maßvolle Hormonersatztherapie bei Wechseljahresbeschwerden als Krebsvorbeugung wichtig. Einen guten Schutz bieten Außerdem einige Impfungen, z. B. Hapatitis B und HPV (nicht nur für Mädchen).

Und der wichtigste Hinweis: Gehen Sie regelmäßig zur Krebsfrüherkennungsuntersuchung. Je früher Krebs erkannt wird und eine Therapie beginnt, desto höher sind die Überlebenschancen.

Auch interessant, unsere Broschüren:

 

Schutzmaßnahmen Corona-Virus

Regelmäßiges Händewaschen beugt Corona-Infektionen vor

Sinnvolle Maßnahmen angesichts der Ausbreitung der Corona-Virus

Seit einigen Wochen breitet sich der Corona-Virus rasant aus. Auch in Deutschland ist er angekommen. Für Aussagen darüber, wie gefährlich der neue Virus wirklich ist, kann man sich momentan nur auf die Zahlen aus China stützen. Die Raten an Verstorbenen seien höher als bei Grippe – wie viel höher, müsse man noch sehen, so Lothar Wieler, Leiter des Robert Koch-Instituts. Momentan geht man von einer Sterberate von 0,7 – also 7 von 1000 Erkrankten. (Zum Vergleich, Grippe 0,1 bis 0,2 Prozent der Erkrankten.)

Zur Risikogruppe gehören besonders Menschen ab 60, Menschen mit Vorerkrankungen wie Diabetes, Chronischen Atemwegserkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Krebs. Männer sind zudem mehr gefährdet als Frauen.

Ohne in Panik zu verfallen, sind zur Zeit verschiedene Maßnahmen sinnvoll, um sich vor einer Erkrankung zu schützen oder auf schwierige Zeiten vorzubereiten:

Die WHO empfiehlt grundsätzlich Maßnahmen, die auch vor Erkältungs- und Grippeviren schützen:

  • regelmäßig Hände waschen und desinfizieren
  • Mindestabstand von einem Meter bei hustenden, niesenden Menschen
  • Augen, Nase und Mund nicht mit den Händen berühren
  • zum Schutz der anderen selbst in die Ellenbeuge husten oder niesen
  • Räume regelmäßig lüften
  • Oberflächen in der Umgebung von Erkrankten mit Desinfektionsmitteln säubern, die das Label “begrenzt viruzid plus” oder “viruzid” tragen
  • eine Atemschutzmaske tragen, wenn man selbst Symptome hat

Außerdem kommen allgemeine Maßnahmen in Frage, die jeder für sich entscheiden muss, z. B. Reisen aussetzen bzw. reduzieren und Menschenmengen zu meiden.

Über importierte Waren kann man sich vermutlich nicht anstecken – die Viren überleben bei durchschnittlicher Raumtemperatur nur 4 Tage. Gelangen jedoch infektiöse Tröpfchen auf Gegenstände wie Türklinken, Armlehnen oder Bargeld und werden diese von Gesunden angefasst, kann das Virus so zumindest theoretisch übertragen werden. Händewaschen bietet davor den besten Schutz.

Gerade auch ältere Menschen bzw. Menschen der Risikogruppen sollten sich einen Lebensmittelvorrat zulegen. So müssen Sie seltener einkaufen gehen und vermeiden einen möglichen Kontakt mit Erkrankten.

Beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft kann man diese Notversorgungstabelle für 10 Tage/pro Person abrufen, die Anhaltspunkte für den Vorratskauf gibt.

Bestellen Sie auch unseren Ratgeber zu diesem Thema:

Corona-Virus: Schutz für Senioren und chronisch Kranke – Ratgeber Nr. 88

BESSER LEBEN Ratgeberbroschüre

 

Ein A-Plakat mit wichtigen Hygienehinweisen – z. B. als Erinnerung zum Anpinnen an den Kühlschrank oder die Tür – finden Sie hier: A4_Plakat_10_Hygienetipps

Besser hören mit modernen Hörgeräten

Schlechtes Hören begünstigt Demenz

Besser hören mit modernen Hörgeräten

Zu eitel für Hörgeräte? Das sollten Sie sich nochmal überlegen wenn Sie schlecht hören. Denn eine neue Studie belegt: Schwache Ohren begünstigen die Vergesslichkeit. Und das erheblich – um 50 Prozent steigt das Demenzrisiko, fanden die Forscher heraus.

Mit Hörgerät der Demenz vorbeugen

Wer gut hören kann, bleibt mit hoher Wahrscheinlichkeit im Alter länger geistig fit – dieser Zusammenhang konnte jetzt in einer neuen großen Studie aus Taiwan bestätigt werden. Die umfangreiche Untersuchung über elf Jahre mit Gesundheitsdaten von 16.000 Teilnehmern zeigt, dass Menschen mit Hörverlust ein 50 Prozent höheres Risiko haben, an Demenz zu erkranken. Am größten ist demnach die Gefahr bei denen, die im Alter zwischen 45 und 64 Jahren schlecht hören können.
Die Studie stellt fest, dass Hörverlust bei jüngeren Menschen eine starke kognitive Einschränkung durch die eingeschränkte Sprachwahrnehmung verursacht.

Das Gehirn altert schneller

Darüber hinaus kann altersbedingter Hörverlust zu einer Beschleunigung des Alterns führen. Denn um die schwachen Ohren auszugleichen, ist durch erhöhte Höranstrengungen eine zusätzliche Aktivierung der Frontalbereiche des Gehirns erforderlich. Diese ständige Überbeanspruchung lässt es schneller altern.
Das wirkt sich auch auf die Zusammenarbeit der verschiedenen Hirnbereiche aus – was zu einer Erschöpfung der kognitiven Reserven führen kann.

Es gibt ein Gegenmittel

Die gute Nachricht: Den negativen Einflüssen von Schwerhörigkeit auf die Vergesslichkeit lässt sich entgegenwirken. So haben Studien gezeigt, dass Hörgeräte und Cochlea- Implantate den kognitiven Rückgang ausbremsen. Wichtig ist es daher, beim ersten Verdacht auf ein nachlassendes Gehör aktiv zu werden.
Tatsächlich legen die Ergebnisse der Studie nahe, grundsätzlich im mittleren Alter die Ohren vorsorglich testen zu lassen. Das geht mittlerweile ganz einfach und diskret. Unter www.audibene.de beispielsweise finden Interessierte eine Telefonnummer, über die sie sofort einen telefonischen Hörtest und eine Beratung durch fachkundige Mitarbeiter erhalten.

Telefon-Hörtest schätzt Bedarf ein

Am Ende erfolgt die Einschätzung, ob ein Problem vorliegt und bei Bedarf die Vorauswahl möglicher Hörgeräte. Wenn die Betroffenen anschließend einen der bundesweit mehr als 1.000 audibene-Partnerakustiker aufsuchen, liegen dort bereits alle Informationen und die entsprechenden modernen Hörsysteme bereit. Mit einem Rezept vom HNO-Arzt kann man dann verschiedene Hörgeräte einen Monat lang kostenlos probetragen. Die Entscheidung für ein Gerät bringt letztlich viele Vorteile – nicht nur zur Vorbeugung von Demenz, sondern auch für die Teilhabe am alltäglichen Leben, beim Fernsehen, Musikhören und im Gespräch mit Familie, Freunden und Kollegen.

Bitte beachten Sie auch unsere Ratgeberbroschüre zum Thema Hörverstärker.

Mit Ultraschallwellen gegen Alzheimer-Demenz

Alzheimer-Demenz in Zukunft mit Ultraschallwellen behandeln?

Ohne Medikamente erfolgreich die Symptome von Alzheimer-Demenz heilen? Australische Wissenschaftler forschen an einem Verfahren, bei dem der geistige Verfall bei Alzheimer-Patienten mithilfe von Ultraschallwellen rückgängig gemacht werden soll. Bei Tieren wurden viel versprechende Erfolge erzielt. Nun geht es um die Anwendbarkeit des Verfahrens beim Menschen.

Bereits 2015 hatten die Forscher vielversprechende Ergebnisse einer Studie präsentiert. Es in Tierversuchen in Versuchen gelungen das Erinnerungsvermögen von Mäusen und Schafen erfolgreich wiederherzustellen. Dies ist gelungen ohne den Einsatz von Medikamenten.

Kann Ultraschall bei der Behandlung von Alzheimer-Demenz helfen?

Die Forscher setzten dafür eine Ultraschalltechnologie ein. Diese sorgt dafür die sogenannte Blut-Hirn-Schranke, die das Gehirn vor im Blut zirkulierenden Krankheitserregern und Toxinen abschirmt, zeitweise zu öffnen. Dadurch wiederum wird ein Mechanismus aktiviert, bei dem die harten und unauflöslichen Eiweiß-Ablagerungen aufgebrochen und beseitigt werden.  Solche Ablagerungen, also der “amyloiden Plaques” im Gehirn, gildet als eine der Ursachen für diese Art der Demenz.

Im nächsten Schritt geht es nun darum, das Verfahren aus dem Forschungslabor zu holen und für die Therapie-Anwendung beim Menschen nutzbar zu machen. Hierfür müssen die Forscher zunächst die Wirksamkeit beim Menschen beweisen und die Sicherheit des Verfahrens geprüft werden.

2019 beginnen die Sicherheitstests für die Anwendung beim Menschen. Der Australischen Staat unterstützt die Tests mit umgerechnet 6,25 Millionen Euro (10 Mill. Australische Dollar). Ziel ist es, langfristig ein bezahlbares und tragbares Gerät zu entwickeln. Solch ein Gerät könnte Millionen Patienten, die unter der Alzheimer-Krankheit leiden, weltweit helfen.

Mehr zum Thema Alzheimer finden Sie in den Broschüren “Neue Therapien gegen Alzheimer” und “Ratgeber Leben mit Demenz-Kranken”.

Verursachen Herpes-Viren Alzheimer?

Neurowissenschaftler aus den USA fanden bei verstorbenen Alzheimerpatienten auffällig häufig Herpes-Viren im Gehirn. Löst Herpes Alzheimer aus?

Um zu klären, ob Herpesstämme mit Alzheimer in Zusammenhang stehen, hat ein Wissenschaftlerteam aus den USA 1.000 Hirne von Verstorbenen untersucht. Darunter waren hirngesunde Menschen und Alzheimerpatienten im Frühstadium. Die Experten fanden in den Hirnproben der Alzheimerkranken viel häufiger Herpesviren als bei den Verstorbenen, die nicht an der Demenzerkrankung litten.

Können Herpesviren Alzheimer verursachen ?

Die Frage ist nun, ob Herpesviren Alzheimer auslösen können. Oder sind die Alzheimerkranken einfach anfälliger für Infekte und somit auch für Angriffe von Erregern wie dem Herpesvirus. Die Wissenschaftler kamen jedoch zu dem Schluss, dass bestimmte Herpes-Gene offenbar die Aktivität verschiedener Alzheimergene im Gehirn steigern. Gefunden wurden zwei Herpesvirusstämme: HHV6A und HHV7. Beide Virentypen lösen nach bisherigem Kenntnisstand keine eigenständigen Krankheiten aus. Fast jeder trägt beide Virenstämme in sich und bildet Antikörper dagegen.

Die Hypothese, dass Viren auch langfristig zu Schäden an Nervenzellen führen, gibt es schon länger. So wird etwa durch das Masern-Virus in seltenen Fällen eine tödliche Hirnhautentzündung ausgelöst, die sich über mehrere Jahre nach der Infektion entwickeln kann.

Ob Krankheitserreger wie Viren entweder zum Ausbruch oder aber zur Verschlimmerung von Alzheimer beitragen könnten, ist noch nicht kausal bewiesen. Das Fazit der US-Wissenschaftler legt aber einen Zusammenhang nahe. Insgesamt würden die ausgewerteten Daten einen überzeugenden Beweis liefern, dass bestimmte Virusarten eine Rolle bei Erkrankungen des Gehirns wie Alzheimer spielen, heißt es in der Zusammenfassung der Studie.

Wenn bewiesen werden würde, dass Herpesviren Alzheimer auslösen, müsste die bisherige Alzheimerforschung infrage gestellt werden. Denn bislang geht man davon aus, dass bei Alzheimerkranken ein zentraler Botenstoff, der für funktionierende Nervenzellen sorgt, in zu geringer Menge vorhanden ist. Außerdem wird angenommen, dass Abbauprodukte von Eiweißen, die sich im Gehirn als sogenannte Plaques ablagern, zur Krankheit führen. Das wiederum scheint Auslöser dafür zu sein, dass Nervenzellen absterben. Warum es allerdings zu diesen Eiweißablagerungen kommt, ist noch nicht abschließend geklärt.

Weitere Informationen zum Thema Alzheimer erhalten finden Sie in unserem Ratgeber.

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