Schlagwortarchiv für: Rente

Recht und Alltagstipps

Recht & Alltagstipps im April

Recht und Alltagstipps

Interessanten Alltagstipps und Infos zur aktuellen Rechtsurteilen haben wir hier für Sie zusammengefasst. In diesem Monat aktuell:

EU-Parlament stimmt gegen verpflichtende Gesundheitschecks für Autofahrer

Verpflichtende ärztliche Checks für Autofahrer wird es in Deutschland vorerst nicht geben. Die EU-Staaten sollen weiter selbst über solche Tests bestimmen, hat das EU-Parlament beschlossen. Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) erteilte einer solchen Regelung in Deutschland erneut eine Absage.

Lakritze –Nascherei und Arznei

Die einen lieben es, die anderen rühren es nicht an: Lakritze. Den typischen Geschmack erhält Lakritze aus Süßholz-Extrakt, das von alter her für seine Heilkraft bekannt ist. Es kann bei Magen-Darm-Problemen wie Geschwüren oder Verdauungsstörungen helfen und wird auch zur Linderung von Symptomen bei Atemwegserkrankungen wie Asthma oder chronischer Bronchitis verwendet. Darüber hinaus hat Glycyrrhizin in Lakritze eine regulierende Wirkung auf den Blutzuckerspiegel. Der Stoff kann aber auch den Blutdruck erhöhen und Krampfanfälle auslösen. Lakritze sollte deshalb stets maßvoll genossen werden, empfohlen werden nicht mehr als 50 Gramm täglich.

Erbschaftssteuer

Verheiratet oder nur zusammengelebt? Das macht bei der Erbschaftsteuer einen wesentlichen Unterschied. Sofern geheiratet wurde, hat auch der neue Lebenspartner einen Freibetrag von 500.000 Euro und wird in die Erbschaftsteuerklasse I eingeordnet. Lebt man lediglich zusammen, hat der Lebenspartner nur einen Freibetrag von 20.000 Euro und wird der Erbschaftsteuerklasse III zugeordnet.

Rentenansprüche zurückerhalten

Kommt es zu einer Scheidung, muss der (besser-)verdienende Partner an den anderen Partner Rentenansprüche als Versorgungsausgleich abtreten. Verstirbt der Expartner, können die Rentenanteile u. U. wieder zurückgeholt werden. Notwendig dafür ist ein Antrag bei der Rentenversicherung. Ist der Expartner verstorben, ohne dass er jemals eine Rente erhalten hat, gibt es Rentenpunkte zurück, ebenso, wenn der/die Ex nicht länger als 36 Monate Rente bezogen hat. Unter Umständen kann auch der damalige Versorgungsausgleich neu berechnet werden – was jedoch bei einem Familiengericht beantragt werden muss. Konsultieren Sie hier am besten einen Fachanwalt.

Schnelles Gehen schützt vor Diabetes

Zügiges Wandern oder Spazieren stärkt die Gesundheit und kann vor Diabetes schützen. Das hat eine neue Studie aus dem Iran gezeigt, die einen Zusammenhang zwischen Typ-II-Diabetes und dem Gehtempo nachweist. Während Menschen mit einem normalen Gehtempo von 3 bis 5 km pro Stunde ein um 15 % niedrigeres Erkrankungssrisiko haben, können Menschen mit einem Gehtempo von über 6 km pro Stunde das Erkrankungsrisiko um fast 40 % senken.

 

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Recht und Alltagstipps

Recht & Alltagstipps im März

Recht und Alltagstipps

Interessanten Alltagstipps und Infos zur aktuellen Rechtsurteilen haben wir hier für Sie zusammengefasst. In diesem Monat aktuell:

Ohne Frühstück mehr Magen-Darm-Krebs

Eine Studie aus China stellt einen Zusammenhang her zwischen dem Verzicht auf Frühstück und einem erhöhten Risiko für Magen-Darm-Krebs. Untersucht wurden knapp 65.000 Teilnehmern. Probanden, die oft oder überhaupt nicht frühstückten, erkrankten signifikant höher an Karzinomen im Magen, Darm, Speiseröhre oder Leber, als Probanden, die regelmäßig morgens eine Mahlzeit zu sich nehmen. Verantwortlich dafür könnten Entzündungsvorgänge sein, die beim Verzicht auf das Frühstück auftreten.

Ein gesunder Lebensstil schützt vor Alzheimer

Eine neue Studie zeigt auf: Fünf Maßnahmen senken das Risiko, an Alzheimer zu erkranken: Gesunde Ernährung, ausreichende Bewegung, geistige Fitness, nicht rauchen und wenig Alkohol. 65jährige Frauen, die so leben, könnten mit weiteren 21,6 Jahren ohne Demenz rechnen, jene mit ungesundem Lebensstil mit nur 17 Jahren. Bei Männern sind es 21,7 demenzfreie Jahre statt 15,3.

Mittagsschlaf ist genauso wichtig wie Bewegung und Ernährung

Experten raten zu einer regelmäßigen Ruhepause zum Mittag, denn ein Nickerchen tagsüber verbessern Leistungsfähigkeit und Konzentration. Der Mensch ist nicht dafür gemacht, 16 Stunden am Stück aktiv zu sein. Wichtig ist: Maximal 15 Minuten hinlegen, nicht länger – am besten den Wecker stellen. Ein wenig Dösen reicht aus, um die Leistungsfähigkeit wieder zu verbessern. Dauert der Mittagsschlaf länger als 20 Minuten, steigt das Risiko, in den Tiefschlaf abzugleiten. Beim Aufwachen muss der Körper dann erst einmal wieder hochfahren, das kann bis zu einer Stunde dauern. Aber der Gesundheit schadet auch ein längerer Mittagsschlaf nicht.

Auf Insektenfreundliche Beleuchtung umstellen

Nachtaktive Insekten wie Schmetterlinge oder Motten nutzen das Mondlicht als Navigationshilfe, von künstlichen Lichtquellen werden sie oft gestört. Das beeinträchtigt die Insekten in ihren natürlichen Lebensgewohnheiten und Fortpflanzungszyklen. Helfen kann es, wenn Sie ihre Außenbeleuchtung auf warmweise LEDs mit einer Lichttemperatur von 2700 Kelvin umstellen, diese ist für Insekten weniger anziehend.

Handwerker und Steuer

Haben Sie in Ihrer Wohnung Handwerkerarbeiten ausführen lassen, können Sie bei der Einkommensteuererklärung eine Anrechnung von 20 Prozent (maximal 1.200 Euro im Jahr) ansetzen. Wenn Sie zudem einen selbstständigen Dienstleiser (z. B. eine Putzfrau) mit Arbeiten beauftragt haben, können Sie zusätzlich 20 Prozent der Kosten absetzen. Wenn Sie von einem ambulanten Pflegedienst betreut wurden, müssen Sie zunächst die Erstattung durch die Pflegekasse von den entstandenen Kosten abziehen. Für den selbst getragenen Teil können Sie ebenfalls eine Steueranrechnung für haushaltnahe Dienste beantragen (20 Prozent / maximal 4.000 jährlich Euro).

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Recht und Alltagstipps

Recht & Alltagstipps im Februar

Recht und Alltagstipps

Interessanten Alltagstipps und Infos zur aktuellen Rechtsurteilen haben wir hier für Sie zusammengefasst. In diesem Monat aktuell:

Brandheißes Thema

Für die Entsorgungsunternehmen werden akkubetriebene Geräte, die im Hausmüll landen, zunehmend zu einem Problem. Denn durch die Lithium-Akkus entstehen immer häufiger Brände in Müllfahrzeugen oder Sortieranlagen. Verbraucher sollten daher unbedingt die kostenlose Altgerätrückgabe auf Recyclinghöfen oder im Fachhandel nutzen.

Spritze gegen Bluthochdruck

US-Forscher haben die Wirkung einer Langzeitspritze gegen Bluthochdruck untersucht. Hierfür wurde Studienteilnehmern der Wirkstoff Zilebesiran gespritzt. Bereits 200 Milligramm senkten den systolischen Wert um 10 mmHG und den diastolischen Wert um 5 mmHG. Bei 800 Milligramm sanken die Werte sogar um 22,5 mmHG bzw. 10,8 mmHG. Weitere Studien sollen nun folgen.

Technischer Geruchskiller

Dicke Luft war gestern! Ein Gerät der Firma Bosch – kaum größer als ein Brillenetui – rückt jetzt unangenehmen aus trockenen Textilien Gerüchen zu Leibe. Statt Wasser und Chemie kommt die schonende Plasmatechnologie zum Einsatz, die Geruchsmoleküle einfach auflöst. Der FreshUp ist mit USB-Ladekabel schon ab 169 Euro zu haben.

Steuerlich gleichauf: Pflege-WGs und Pflegeheim

Aufwendungen für krankheits-, pflege- oder behinderungsbedingte Unterbringung in einer Pflegewohngemeinschaft sind wie Heimkosten steuermindernd als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. Die stellt ein Urteil des BFH klar (Az. VI R 40/20). Damit sind Pflege-WG und Pflegeheim steuerlich gleichgestellt, auch wenn Pflege, Kost und Logis nicht aus einer Hand erbracht werden. Ausschlaggebend ist hier der Zweck, ältere, pflegebedürftige oder behinderte Menschen aufzunehmen und zu versorgen.

Cannabis

Die für 1. Januar 2024 erwartete so genannte Cannabis-Legalisierung wird wohl frühestens am 1. April in Kraft treten. Laut den Plänen darf ein Erwachsener dann legal 25 Gramm Gras besitzen und zu Hause bis zu drei Pflanzen ziehen. Auch Anbauvereinigungen sind möglich. Aber ob es dazu überhaupt kommt, ist weiter ungewiss. Die Hängepartie um das offenbar noch immer nicht ganz ausgegorene Vorhaben geht also weiter.

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Recht & Alltagstipps im Januar

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Interessanten Alltagstipps und Infos zur aktuellen Rechtsurteilen haben wir hier für Sie zusammengefasst. In diesem Monat aktuell:

Wichtige Änderungen 2024

Höheres Bürgergeld

Die Regelsätze des Bürgergeldes steigen zum 1. Januar 2024 deutlich: Alleinstehende Erwachsene erhalten beispielsweise ab Januar 563 Euro im Monat – 61 Euro mehr als bisher.

Höhere Erwerbsminderungsrente

Etwa drei Millionen Menschen in Deutschland beziehen eine Erwerbsminderungsrente. Sie dürfen sich ab Juli 2024 über mehr Geld freuen. Wie viel mehr es gibt, hängt vom Rentenbeginn ab :Lag der Rentenbeginn zwischen 2001 und Juni 2014, gibt es einen Zuschlag von 7,5 Prozent. Wer die Rente erstmals zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 bezogen hat, erhält einen Zuschlag von 4,5 Prozent. Die Rentenversicherung prüft, wer davon profitiert und zahlt den Zuschlag ohne Antragstellung aus. Ein Antrag ist nicht nötig.

Ladekabel werden einheitlich

Bis Ende 2024 wird USB-C zum neuen Standard-Kabel für alle Smartphones, Digitalkameras, Kopfhörer, Tablets, tragbare Videospielekonsolen, Tastaturen, E-Reader, Navigationsgeräte, Headsets und tragbare Lautsprecher. Das Bundeskabinett hat hierzu eine Änderung des Funkanlagengesetzes beschlossen. Ab 2026 wird dieser Ladestandard auch für Notebooks gelten. So sollen Tonnen von Elektroschrott eingespart werden.

Pfand auf Milchgetränke

2024 gibt es Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff für Milch, Milchmischgetränke wie Kakao und alle anderen trinkbaren Milcherzeugnisse nur noch mit Pfand. Das gilt für Flaschen, die Platz für 0,1 bis zu drei Liter bieten. Sie haben dann auch das bekannte DPG-Pfandlogo.

E-Rezepte

Vertragsärztinnen und -ärzte sind nach den Plänen der Bundesregierung ab dem 1. Januar 2024 verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel elektronische Rezepte auszustellen. Ein entsprechendes Gesetz sei in Vorbereitung, meldet die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Die Ärztinnen und Ärzte müssen allerdings für Patienten, die das wünschen, einen Papierausdruck erstellen.

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Häertefallfonds für DDR-Rentner

Antragsfrist Härtefallfonds für DDR-Renten verlängert

Häertefallfonds für DDR-Rentner

Eigentlich war die Antragsfrist für Geld aus einem Härtefallfonds für offene Rentenansprüche aus DDR-Zeiten am 30. September ausgelaufen. Doch nun wurde die Frist für die Antragstellung bis Ende Januar 2024 verlängert, denn bisher haben vergleichsweise wenige ihre Ansprüche geltend gemacht. Aus dem Härtefallfonds kann es auf Antrag bis zu 5.000 Euro als Einmalzahlung geben.

Die Hintergründe

Durch das Renten-Überleitungsgesetz von 1991 wurden viele Menschen benachteiligt, deren Ansprüche aus der DDR nun nicht mehr galten. Da betrifft z. B. all jene Berufsgruppen, die Anspruch auf eine Zusatzrente hatten und diese „verloren ging“, z. B. Angestellte bei der Bahn und Post, des Gesundheitswesens oder der Braunkohle-Industrie. Ebenso benachteiligt wurden Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion sowie zu DDR-Zeiten geschiedene Frauen.

Für Frauen im Osten gab es nach einer Scheidung keinen Versorgungsausgleich. Auch Frauen, die für die Kindererziehung oder für die Pflege von Angehörigen ihre Arbeitszeit reduzierten, erhielten hierfür keinen Ausgleich. Das war auch kein Problem, weil das DDR-Rentensystem dies ausglich. Mit der Rentenüberleitung verloren viele Frauen dann nachträglich bis zu 1/3 ihrer Rentenansprüche, da in der DDR nur die letzten 20 Berufsjahre zählten, im Westen das ganze Arbeitsleben. Heute erhalten 50 Prozent der Frauen, die in der DDR geschieden wurden, eine Rente unterhalb der Armutsgrenze

Härtefall-Fond eingerichtet

500 Millionen Euro stellt der Bund für einen Härtefall-Fond zur Verfügung, aus denen auf Antrag Betroffene mindesten 2.500 Euro als Einmalzahlung erhalten sollen. Die neuen Bundesländer wurden angeregt, einer Stiftung beizutreten und zusätzliches Geld einzuzahlen, sodass die Leistungen verdoppelt werden können. Thüringen ist eines der wenigen Bundesländer, die ihren Beitritt erklärt haben, allerdings unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Ausgabeermächtigung im Landeshaushalt 2024. Zum Bundesanteil der Einmalzahlung in Höhe von 2.500 Euro kämen bei Anspruchsberechtigung dann jeweils weitere 2.500 Euro an Landesmitteln hinzu. Die Zahlung für die Berechtigten würde sich damit auf eine Gesamtsumme von 5.000 Euro erhöhen. Auch Mecklenburg-Vorpommern hat einem Beitritt zugestimmt.

Mühsamer Weg

Die Einführung des Härtefall-Fonds ist der Hartnäckigkeit einiger Betroffener und dem Engagement einzelner Bundestagsabgeordneter zu verdanken. Der „Runde Tisch Rentengerechtigkeit“ geht von ca. 500.000 Betroffenen aus, die durch das Renten-Überleitungsgesetz von 1991 benachteiligt wurden. Um die Ungerechtigkeit auszugleichen, wurden 10.000 bis 20.000 Euro je Betroffene gefordert – als ein Vielfaches der Summe, die der Härtefall-Fond nun in Aussicht stellt.

Der „Runde Tisch Rentengerechtigkeit“ kritisierte bei der Einführung des Härtefall-Fonds, man gestehe nun seitens des Bundes zwar grundsätzlich die berechtigen Ansprüche ein, weigere sich dann aber erneut, allen Berechtigten wenigsten eine angemessene Entschädigung zu gewähren.

Bisher weniger Anträge als erwartet

Bisher haben vergleichsweise wenige Betroffene ihre Ansprüche geltend gemacht, trotz das die bisherigen Öffentlichkeitsmaßnahmen über den Sommer 2023 weiter intensiviert worden sind. Dies kann zum einen daran liegen, dass noch nicht alle Berechtigten durch die Öffentlichkeitsmaßnahmen erreicht worden seien, zum anderen könnte es aber auch an den harten Kriterien liegen.

Der Linken-Ostbeauftragte Sören Pellmann begrüßte zwar die Ankündigung der Bundesregierung, kritisiert jedoch: „Wenn die Kriterien des Härtefallfonds nicht gelockert werden, bringt mehr Zeit wenig.“ Voraussetzung für die Einmalzahlung ist nämlich unter anderem die Bedürftigkeit, also Renten in der Nähe der Grundsicherung. Pellmann forderte daher einen „Gerechtigkeitsfonds“ und Entschädigungen für alle betroffenen Ostrentner.

Anerkennung an Bedingungen geknüpft

Ansprüche auf Zusatz-Renten von immerhin 17 Berufsgruppen kommen nur zur Geltung, wenn die Betroffenen zum jetzigen Zeitpunkt bedürftig sind, d. h. eine Rente in der Nähe der Grundsicherung erhalten.

Bei geschiedenen Frauen gilt als Voraussetzung, dass die Ehe mindestens 10 Jahre bestanden haben muss und Erziehungszeiten für mindestens ein Kind gelten. Zudem muss die Ehe zwischen dem 1.7. 1977 bis 31.12.1991 geschieden worden sein. (Hintergrund: Der Versorgungsausgleich im Westen wurde am 1.7.1977 eingeführt. Frauen, die dann geschieden wurden, erhielten Entgeltpunkte vom Partner, weil sie z. B. die eigene Berufstätigkeit zugunsten der Familie reduzierten.) Die Bedingungen schließen jedoch viele Frauen aus.

Letztlich ist der Härtefall-Fond weit davon entfernt, alle Ungerechtigkeiten abzumildern. Und für viele kommt der Fond zu spät. Ursprünglich waren es 800.000 betroffene Frauen, von denen in den vergangenen über 30 Jahren viele verstorben sind. Ähnlich dürfte sich bei den anderen Anspruchsberechtigten abzeichnen.

So funktioniert der Härtefall-Fond

 Voraussetzungen zum Erhalt der Einmalzahlung für Personen aus der Ost-West-Rentenüberleitung:

 Die Personen sind vor dem 2. Januar 1952 geboren UND haben am 1. Januar 2021 eine oder mehrere Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung von insgesamt weniger als 830 Euro netto (nach Abzug von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung) bezogen UND

  1. wurden entweder nach mindestens 10-jähriger Ehe nach DDR-Recht geschieden und haben in der Ehe mindestens ein Kind erzogen oder
  2. ihre Rente (Altersrente, Erwerbsminderungsrente oder Erziehungsrente) hat nach dem 31. Dezember 1996 begonnen und sie haben in der ehemaligen DDR (längstens bis zum 31. Dezember 1991) eine dieser fünf Situationen durchlebt:
  • mindestens 10 Jahre ununterbrochen bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post oder im Gesundheits- und Sozialwesen gearbeitet oder
  • mindestens 4 Jahre lang Familienangehörige gepflegt und deshalb ihre Beschäftigung vollständig aufgegeben oder
  • mindestens 5 Jahre lang in einer „bergmännischen Tätigkeit“ im Sinne des DDR-Rechts in der Carbochemie/Braunkohleveredelung gearbeitet oder
  • ihre Beschäftigung aufgegeben, weil Sie für insgesamt mindestens 10 Jahre mit Ihrem Ehegatten für einen dienstlichen Aufenthalt in das Ausland gereist sind oder
  • nach Beendigung ihrer aktiven Laufbahn als Balletttänzerin oder Balletttänzer am 31. Dezember 1991 eine berufsbezogene Zuwendung bezogen

Anspruchsberechtigt sind auch Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion (Kontingentflüchtlinge).

Anspruch: einmalig 2.500 Euro bzw. 5.000 Euro, wenn sich die jeweilige Landesregierung beteiligt.

Antragsfrist: jetzt neu bis 31.01.2024 – danach werden keine Anträge mehr akzeptiert

Auszahlung: ab 2024

Anträge: Zuständig ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Tel. 0800 100 04 80 80, www.deutsche-rentenversicherung.de/KnappschaftBahnSee/DE/Home

Infos und Auskünft:

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Recht und Alltagstipps

Recht & Alltagstipps im Dezember

Recht und Alltagstipps

Interessanten Alltagstipps und Infos zur aktuellen Rechtsurteilen haben wir hier für Sie zusammengefasst. In diesem Monat aktuell:

Weniger Salz – mehr Geschmack

Der Gesundheit zuliebe sollten wir öfter einmal auf Salz verzichten. Viele andere Gewürze sind ein gleichwertiger Ersatz: Salatsoßen schmecken mit frischen Kräutern wie Petersilie, Basilikum, Dill, Bärlauch, Knoblauch und einem Spritzer Orangensaft hervorragend. Fisch bekommt mit Dill, Zitronensaft, Pfeffer und Chili den richtigen Pfiff und Kartoffeln können statt mit Salz durch Kümmel, Muskatnuss oder Rosmarin im Kochwasser verfeinert werden. Auch empfehlenswert: Petersilie zu Möhren, Salbei im Quark, Koriander zu Geflügel, Brunnenkresse zu Eiern oder Estragon zu Blumenkohl.

EM-Rente und Pflege von Angehörigen

Sie erhalten eine Erwerbsminderungsrente, pflegen aber einen Angehörigen? Dann werden Sie nicht automatisch versicherungspflichtig, auch wenn das Sozialgesetzbuch dies vorsieht. Denn das Bundessozialgericht stellt auch fest, dass Angehörigenpflege keine Erwerbstätigkeit darstellt. EM-Rentner müssen also nicht befürchten, dass sie ihre Rente verlieren, selbst wenn die Pflege mehr als 10 Stunden pro Woche an mehr als 2 Tagen in Anspruch nimmt. Diese Kriterien führen nämlich sonst schnell dazu, dass die Erwerbsminderung aberkannt wird.

Betriebskosten-Abrechnung genau prüfen

Weil im letzten Winter die Energiepreise explodiert sind und es viele staatliche Hilfen gab, sollten Mieter ihre diesjährige Betriebskostenabrechnung exakt prüfen. Vor allem auch, um zu kontrollieren, ob die Sonderposten richtig verbucht wurden. Ist etwas unklar, haben Mieter das Recht, alle Unterlagen einzusehen und die Abrechnung klären zu lassen. Sie haben auch 12 Monate Zeit, einer Heizkostenabrechnung zu widersprechen. Weil Vermieter in der Regel auf eine Nachzahlung innerhalb von 4 Wochen bestehen, sollten Mieter diese nur „unter Vorbehalt der Rückforderung“ leisten.

Blutvergiftung – schnelles Handeln rettet Leben

Eine Blutvergiftung (medizinisch: Sepsis) ist eine oft unterschätzte und unerkannte Gefahr. Der Körper wehrt sich gegen eine Infektion und schadet dabei den eigenen Organen und dem Gewebe. Ursache für eine Blutvergiftung kann ein Kratzer sein, der sich entzündet, aber auch eine verschleppte Lungen- oder Blasenentzündung. Frühes Erkennen kann Schlimmeres verhindern. Achten Sie daher auf diese Anzeichen: Fieber in Verbindung mit Schüttelfrost und Atemnot, Niedriger Blutdruck bei schnellem Herzschlag und erhöhtem Puls, beschleunigte Atmung, plötzliche Verwirrtheit, Unruhe oder Schläfrigkeit. Im Zweifel immer die 112 wählen!

Mit der App auf Reisen

Autobahnfahrt ist langweilig? Nicht mit der kostenlosen Smartphone-App Signseeing. Die App bringt die braunen Schilder entlang der Autobahn zum Sprechen und erzählt unterwegs Geschichten zu besonderen Orten, Kuriosem oder einfach nur Lokalem. Die App weist auf Attraktionen hin, die oft sogar einen Abstecher wert sind.

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Recht und Alltagstipps

Recht & Alltagstipps im November

Recht und Alltagstipps

Interessanten Alltagstipps und Infos zur aktuellen Rechtsurteilen haben wir hier für Sie zusammengefasst. In diesem Monat aktuell:

Olivenöl schützt die Leber

Die entzündungshemmenden und antioxidativen Eigenschaften von Olivenöl sind schon lange bekannt. Eine Studie zeigt jetzt, das Olivenöl auch positiv auf die Leber wirkt –  hierfür wurden Ratten mit extra nativem Olivenöl gefüttert. Diejenigen Tiere, die eine geschädigte Leber hatten und mit dem Öl gefüttert wurden, zeigten eine deutliche Steigerung der antioxidativen Enzyme und eine signifikante Verbesserung der Lebergesundheit. Olivenöl kann also den durch Giftstoffe ausgelösten oxidativen Stress auf die Leber ausgleichen und die Leberzellen so schützen.

Bis zu 30 Prozent der Deutschen leiden unter einer nichtalkoholischen Fettleber, wissen jedoch oft nichts davon. Eine Fettleber entsteht zum Beispiel durch Übergewicht oder mangelnde Bewegung. Aber auch chronische Entzündungen können zu Lebererkrankungen führen.

Einen Ratgeber zum Thema Fettleber erhalten Sie hier.

Senioren bewegen sich zu wenig

Das Ergebnis einer Umfrage der DAK-Krankenkasse zeigt: 62 Prozent der über 60jährigen bewegen sich nicht ausreichend. Zweimal wöchentlich mindestens für eine halbe Stunde Bewegung mit leicht erhöhter Intensität sollte es schon sein. Das kann zum Beispiel Gartenarbeit oder Schwimmen sein. Bei den über 80jährigen sind 45 Prozent gar nicht mehr aktiv. Der Preis der Inaktivität ist hoch, denn Bewegung senkt beispielsweise das Infarktrisiko deutlich, und auch auf Darm- und Brustkrebs wirkt sich Bewegung positiv aus.

Briefporto doch erst 2025 erhöht

Die Bundesnetzagentur hat dem Antrag der Deutschen Post, bereits 2024 das Briefporto für Privatkunden zu erhöhen, nicht stattgegeben. Die Bundesnetzagentur sieht hierzu keine Notwendigkeit, weil die Deutsche Post die behauptete Steigerung der Stückkosten im Briefbereich nicht hinreichend nachweisen konnte. Die nächste Steigerung des Portos steht somit planmäßig 2025 an.

Gesund in den Morgen starten

Haferflocken, Milch oder Joghurt, Nüsse und ein paar Früchte – so sieht das gesunde Frühstück aus, sagen Experten. Bei Fertigmüsli ist darauf zu achten, dass es nicht zu viel Zucker oder Fett enthält – z. B. Crunch-Flocken. Besser und billiger ist es, zu natürlichen Zutaten zu greifen und das Müsli selbst zu mischen. Müsli zum Frühstück macht lange satt und versorgt den Körper mit ungesättigten Fettsäuren, Vitamine, Eiweiß und Eisen. Werden die Getreideflocken zudem über Nacht mit kalter Milch oder Wasser eingeweicht, wird die Stärke des Getreides aufgebrochen und kann vom Körper besser genutzt werden.

Reise-Ideen für das 49-Euro-Ticket

Mit dem 49-Euro-Ticket quer durchs Land – da gibt es viel zu entdecken. 40 Routen für Ihre persönliche Entdeckungstour finden Sie im Bruckmann-Reiseführer „Mit dem 49-Euro-Ticket durch Deutschland“. Er kostet 19,99 Euro und gibt viele Tipps rund um Sehenswürdigkeiten und Aktivitäten an ausgewählten Zielen und wartet mit detaillierten Infos zur Routenplanung auf. Naturliebhaber kommen dabei ebenso auf Ihre Kosten wie Geschichts- oder Kulturfans.

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Recht und Alltagstipps

Recht & Alltagstipps im Oktober

Recht und Alltagstipps

Interessanten Alltagstipps und Infos zur aktuellen Rechtsurteilen haben wir hier für Sie zusammengefasst. In diesem Monat aktuell:

Höhere KFZ-Versicherungsprämien

Verbraucher müssen sich im kommenden Jahr auf höhere Versicherungsprämien einstellen, denn die Inflation hat Versicherer in die Verlustzone geführt. Voraussichtlich werden die deutschen KFZ-Versicherer in diesem Jahr einen Verlust von 2,5 Milliarden Euro zu verkraften haben – das ergibt eine Hochrechnung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Um wieder aus der Verlustzone zu kommen, werden die Prämien angepasst.

Wer zahlt bei Schäden durch Bäume?

Hinterlassen herunterfallende Walnüsse oder Kastanien Dellen auf geparkten Autos, haftet dafür niemand – man muss mit solchen Naturgegebenheiten rechnen (AG Frankfurt/M. Az. 32 C 365/17) Dies trifft auch auf Astbruch oder umstürzende Bäume zu, wenn diese regelmäßig gepflegt und kontrolliert wurden. Bei typischen Sturmschäden zahlt jedoch unter Umständen die eigene Kasko-Versicherung oder Gebäudeversicherung.

Hausnotrufsysteme nicht steuerlich absetzbar

Kosten für ein Hausnotrufsystem können nicht anteilig als „haushaltnahe Dienstleistungen“ von der Steuer abgesetzt werden. Begründung: Die eigentliche Leistung – nämlich die Rufbereitschaft, Entgegenname und Weiterleitung von Notrufen wird nicht im Haushalt des Steuerpflichtigen, sondern außerhalb (z. B. in einem Servicecenter) erbracht. Da Entscheidungskriterium „haushaltnah“ ist hier also nicht gegeben (BFJ. Au- VI R 7/21). Anders sieht es aus, wenn mit einem Notrufsystem in einer Seniorenresidenz lediglich eine Pflegekraft auf das Zimmer gerufen wird – hier ist das Kriterium „haushaltnah“ erfüllt.

Vorsorgekur beantragen

Gesetzlich Versicherte haben in der Regel alle drei Jahre Anspruch auf einen finanziellen Zuschuss ihrer Krankenkasse zu einer Vorsorgekur. Vorsorgekuren (auch „offene Badekuren“ genannt), werden vom Hausarzt als ambulante Vorsorgeleistungen verordnet, er reicht den Antrag bei der Krankenkasse ein. Wird der Antrag genehmigt, erhält der Versicherte eine Bescheinigung für die Übernahme der Kosten (einen sogenannten Kurarztschein). Damit kann aus mehr als 350 Kurorten mit individuellen ortsgebundenen Heilmitteln (z. B. Thermalwasser, Trinkkur u.v.m.) gewählt werden.

Grundsteuer

Zurzeit bekommen viele Immobilienbesitzer, die die Grundsteuererklärung gemacht haben, Post vom Finanzamt: den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid. 2024 kommt dann ein dritter Bescheid von der Gemeinde. Prüfen Sie genau: Nur wer bereits gegen die ersten beiden Bescheide Einspruch erhebt, kann verhindern, dass später zu viel Grundsteuer gezahlt werden muss. Finden Sie offensichtliche Fehler zu Ihrem Nachteil, müssen Sie innerhalb eines Monats beim Finanzamt schriftlich in Einspruch gehen.

 

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Grundrente: Anspruch und Auszahlung

Mit der Grundrente soll all jenen Menschen geholfen werden, die jahrelang zwar gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben – deren Verdienst aber nicht groß genug für eine auskömmliche Rente ist. Ihre Lebensleistung soll anerkannt werden und ihnen soll der Gang zum Sozialamt erspart werden.

Doch viele Anspruchsberechtigte erhalten kein Geld, obwohl sie alle Kriterien erfüllen. Woran liegt das?

Voraussetzungen für die Grundrente

Um Grundrente zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, welche die Rentenkasse prüft:

  • mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten für ein teilweisen Zuschlag
  • für den vollen Zuschlag mindestens 35 Jahre Grundrentenzeiten
  • Durchschnittsverdienst nicht höher als 80 Prozent des bundesweiten Durchschnittsverdienstes, mindestens jedoch 30 Prozent.

Wo Sie mit Ihrem Durchschnittseinkommen stehen, lässt sich an den Entgeltpunkten (Rentenpunkten) ablesen, die Ihnen jedes Jahr gutgeschrieben werden. Wer beispielsweise ein Gehalt bekommt, das exakt dem durchschnittlichen Verdienst aller Beschäftigten entspricht, erhält pro Arbeitsjahr 1,0 EP. Entsprechend stehen 0,8 für 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes.

Gleich mehrere Klippen sind bei der Berechnung der Grundrente zu beachten.

Problem Kappung:

Gewertet werden nur Jahre, in denen man wenigsten 30% des Durchschnittseinkommens erhielt (also wenigsten 0,3 Entgeltpunkte). Wer jedoch z. B. in Teilzeit mit geringem Einkommen gearbeitet hat, erreicht die 0,3 Entgeltpunkte jährlich oft nicht. Mit der Folge, dass das Jahr nicht zählt.

Gekappt werden aber auch Jahre mit gutem Verdienst. Wer etliche Jahre mehr als 80 % des Durchschnitts verdient hat (und damit über 0,8 Rentenpunkte pro Jahr erhielt), geht ebenfalls leer aus.

Betroffen vom Problem der Kappung sind vor allem Frauen, die lange Zeit wegen der Kinder zuhause waren, dann in Teilzeit wieder ins Berufsleben eingestiegen sind und in den letzten Jahren vor der Rente wieder voll arbeiteten. Sie erhalten oft keinen Grundrentenzuschlag.

Problem Einkommen:

Der Grundrentenzuschlag wird nur gezahlt, wenn das Einkommen unter einem bestimmten Wert liegt. Maßgeblich ist jedoch nicht nur das eigene Einkommen, sondern auch das des Ehepartners – dann das wird addiert. Folgende Einkommensgrenzen gelten für 2021/22:

Wird ein Einkommen von 1250 Euro für Alleinstehende bzw. 1950 Euro für Ehepaare nicht überschritten, gibt es den vollen Grundrentenzuschlag.

Bis zu einer Einkommenshöhe von 1.600 Euro bzw. 2.300 Euro werden 60 % des über 1.200 Euro bzw. 1.950 Euro liegenden Betrages vom Grundrentenzuschlag abgezogen.

Ist das Einkommen noch höher als 1.600 Euro bzw. 2.300 Euro, wird alles darüber komplett angerechnet.

Die Einkommensgrenzen werden jährlich angepasst. Für 2023 liegen sie bei 1317 Euro für Alleinstehende bzw. 2.055 Euro für Paare. Die Anrechnungsgrenze wird bei 1.686 Euro bzw. 2.424 Euro festgesetzt.

Problem Geltungszeitraum für die Einkommensberechnung:

Bei der Berechnung der Grundrente wird das zu versteuernde Einkommen gewertet, das vom Finanzamt ermittelt wurde. Und das ist oft nicht das aktuelle Einkommen (also die Rente), sondern Einkünfte aus der Vergangenheit, nämlich aus dem letzten oder sogar vorletzten Jahr.

Die Folge ist, dass viele Berechtigte in den ersten Rentenjahren gar keinen Grundrentenzuschlag erhalten, obwohl sie alle Voraussetzungen erfüllen. Im schlimmsten Fall erhalten Berechtigte erst im 3. oder 4. Rentenjahr den Zuschlag, weil erst dann die Einkünfte, die das Finanzamt rückwirkend per Steuerbescheid festgestellt hat, unter der entsprechenden Einkommensgrenze liegen. Besonders dann, wenn man in der zweiten Jahreshälfte in Rente geht und sich für die erste Jahreshälfte noch Einkünfte aus der Arbeit steuerlich auswirken.

Achtung: Der Zuschlag wird nicht rückwirkend gezahlt – obwohl eigentlich alle Kriterien erfüllt waren.

Können auch Minijobber Grundrente bekommen?

Grundsätzlich ja, denn Minijob-Zeiten zählen als Grundrentenzeiten. Minijobs können also dazu beitragen, die geforderten 33 Jahre zu erreichen. Aber: Bei der Berechnung der Rentenhöhe fallen alle Zeiten mit besonders niedrigem Einkommen durch das Raster. Das heißt: Wer zumindest zeitweise mehr verdient hat, kann Grundrente bekommen.

Eine Grundrente allein mit Minijobs ist nicht möglich. Das kann auch so genannte Midijobber, Beschäftigte mit nur etwas höherem Einkommen im sogenannten Übergangsbereich, betreffen.

Welche Zeiten zählen als Grundrentenzeiten?

Als Grundrentenzeiten zählen die Zeiten aus sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit, aber auch

  • Pflichtbeitragszeiten der Kindererziehung und Pflege von Angehörigen
  • Zeiten und Leistungen bei Krankheit oder Reha
  • Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Pflege
  • Ersatzzeiten wie zum Beispiel Zeiten des Kriegsdienstes, der Kriegsgefangenschaft oder der politischen Haft in der DDR

Welche Zeiten zählen nicht als Grundrentenzeiten?

  • Zeiten, in denen Sie Arbeitslosengeld I oder ALG 2 erhalten haben
  • Zeiten der Schulausbildung
  • Zurechnungszeit (fiktiv verlängerter Lebenslauf zur Erhöhung einer Erwerbsminderungsrente)
  • Zeiten, in denen Sie freiwillige Rentenbeiträge gezahlt haben.

Wie hoch ist die Grundrente?

Die Höhe der Grundrente wird für jeden Versicherten individuell errechnet. Bei der Berechnung kommen Ihre bislang erzielten Entgeltpunkte (EP) ins Spiel. So wird berechnet:

  • Zunächst wird Ihr durchschnittlicher EP-Wert errechnet. Jahre, in denen Sie weniger als 0,3 EP erhalten haben, gehen nicht in die Berechnung ein.
  • Im zweiten Schritt wird dieser EP-Wert verdoppelt, allerdings maximal auf 0,8. Die Differenz ergibt den Zuschlag.
  • Im nächsten Schritt wird der Zuschlag um 12,5 Prozent gekürzt.
  • Das Ergebnis wird mit der Zahl der Beitragsjahre multipliziert, jedoch mit maximal 35 Jahren.

Das rechnerische Maximum sind 12,25 Entgeltpunkte (0,4 x 35 – 12,5%)

Die Entgeltpunkte werden in eine Rentenzahlung umgerechnet. Jeder Entgeltpunkt steht derzeit (bis 30.6.2023) für monatlich 36,02 Euro (West) beziehungsweise 35,52 Euro (Ost). So ergibt sich aktuell ein maximaler Grundrentenzuschlag von 441 Euro.

Mehr Infos zum Thema Rente finden Sie in unserer Ratgeber-Übersicht.

Recht und Alltagstipps

Recht & Alltagstipps im September

Recht und Alltagstipps

Interessanten Alltagstipps und Infos zur aktuellen Rechtsurteilen haben wir hier für Sie zusammengefasst. In diesem Monat aktuell:

Freunde machen gesund

Freunde sind gut für die Seele – und auch den Körper. Wer nur drei gute Freunde hat, wird seltener krank, kann besser einschlafen und wacht nachts auch seltener auf. Wer nur 30 Minuten mit Freunden spricht, hat deutlich weniger Stresshormone im Blut und bei Bluthochdruck sinkt der Wert im Schnitt um 14 mmHg, wenn wir jemanden zum Reden haben. Gleichzeitig ist das Risiko geringer, dass der Blutdruck weiter steigt.

Lieber mit Kräutern statt mit Salz würzen

Der Verzicht auf Salz kann die Ursache für viele schwere Erkrankungen deutlich reduzieren. Bei Menschen, die Salz meiden, treten Herz-Kreislauf-Erkrankungen bis zu 30 % seltener auf. Das Risiko für Bluthochdruck, Herzinfarkt oder Schlaganfall lässt sich damit positiv beeinflussen.

Jeder sollte weniger Salz essen – auch gesunde Menschen. Denn Salz bindet Wasser im Körper und belastet Herz und Nieren. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung empfiehlt nicht mehr als 6 g pro Tag, das entspricht einem Teelöffel. Neuere Studien gehen davon aus, dass unser Körper nur 3 g täglich benötigt. Durchschnittlich essen wir aber täglich 10 – 12g, vor allem in versteckter Form in Brot, Käse, Wurst oder Fertiggerichten.

Weniger Rechte beim Bahnfahren

Von vielen unbemerkt ist im Juni 2023 die neue Bahnverordnung in Kraft getreten, die leider für mehrere Verschlechterungen für Zugreisende sorgt. Bei Zugverspätungen oder -ausfällen wegen Extremwetter, aber auch bei einem Suizid gibt es künftig keine Entschädigung mehr – dies zählt nun als höhere Gewalt. Und wer mit einem 49-Euro-Ticket fährt, darf nicht mehr kostenlos ICE oder IC nutzen, wenn der ursprüngliche Nahverkehrszug mehr als 20 Minuten Verspätung hat. Es dürfen grundsätzlich nur noch Nahverkehrszüge genutzt werden.

Immer mehr Fake-Shops im Internet

Die Anzahl der Anzeigen wegen Fake-Shop-Betrug hat sich binnen Jahresfrist verdoppelt, doch nur wenige Delikte werden tatsächlich angezeigt. Verbraucherschützer schätzen, dass ca. 6 Millionen Bürger pro Jahr etwas bestellen und bezahlen, was sie nie erhalten. Und Fake-Shops sind immer schwerer zu erkennen, deshalb auf Details achten: Sind die Produkte extrem günstig? Wird nur Vorkasse akzeptiert? Sind Impressum und AGB vorhanden?

Unter www.verbraucherzentrale.de/fakeshopfinder kann man in einer Datenbank den Shop checken. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat außerdem eine Liste mit verdächtigen Fake-Shops erstellt, zu finden unter www.vzhh.de/themen/einkauf-reise-freizeit/online-shopping/fake-shop-liste-wenn-guenstig-richtig-teuer-wird.

Dächer im Herbst begrünen

Der Herbst eignet sich gut, um ein Gründach anzulegen. Jedes Flachdach und sogar Schrägdächer mit bis zu 45 Grad Neigung eignen sich dafür. Gründächer schaffen angenehme Temperaturen auf und unter dem Dach und geben Pflanzen und Insekten Lebensraum. Sie schützen bei Starkregen, filtern Feinstaub und mindern Lärm. Mit Folie, einer Drainage-Schicht und einer speziellen Substratmischung bereiten Sie das Dach vor, bei über 10 Grad Neigung gibt eine Schubsicherung extra Halt. Pflanzen können Sie einheimische Trockenrasen-Vegetation wie Katzenpfötchen, Scharfer Mauerpfeffer oder Kartäusernelken, aber auch Küchenkräuter wie Schnittlauch, Thymian, Oregano oder Bohnenkraut gedeihen gut auf Dächern.

 

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