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6 Suchergebnisse für:

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Chronisch krank? GdB beantragen! – Nr. 65

Einen Grad der Behinderung (GdB) zu beantragen, lohnt sich schon für Menschen mit „leichteren“ Erkrankungen / Einschränkungen, denn bereits ab einem GdB 20 gibt es z.B. Steuerfreibeträge. Einen Schwerbehindertenausweis erhält, wer einen GdB v. 50 hat. Dann gibt es viele weitere Vorteile wie z.B. Kündigungsschutz, mehr Urlaub, finanzielle Erleichterungen u.v.m.

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Jetzt mehr Pflegegeld erhalten – Nr. 27

Sie möchten einen (höheren) Pflegegrad beantragen oder sind mit dem aktuellen Gutachten nicht zufrieden? Ein unabhängiger Pflegesachverständiger kann Ihnen dabei helfen! Er übernimmt für Sie die Beantragung oder unterstützt Sie bei einem professionellen Widerspruch. Das kann Ihnen z. B. bei einer Höherstufung von Pflegegrad 1 auf 2 über 15.000 Euro jährlich mehr einbringen. So geht’s!

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Ihre Ansprüche bei der Pflege 2024 – Nr. 20

Pflege- und Pflegeergänzungsleistungen – nur die wenigsten wissen, welche Leistungen ihnen überhaupt zustehen. Das beginnt bei Pflegeleistungen, Wohnungsreinigung bis hin zur Einkaufshilfe, begleitende Hilfe beim Spazierengehen, Umbaumaßnahmen usw. 2024 gibt es einige Änderungen für Betroffene!

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Behinderung als Motor zur Rente – Nr. 76

Schwerbehinderte mit einem GdB v. 50 können eine besondere Form der Altersrente beantragen und schon früher als Versicherte ohne Behinderung in Rente gehen. Wie das möglich ist, mit welchen Abschlägen und wann u. U. eine Erwerbsminderungsrente die bessere Lösung ist, erfahren Sie in diesem Ratgeber. Außerdem winkt mehr Geld – eine Klarstellung ermöglicht jetzt die Neuberechnung.

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Staatliche Hilfen bei Behinderung – Nr. 42

Viele Behinderte wissen gar nicht, was ihnen alles zusteht. Die Palette der Vergünstigungen ist groß. Neben der Hilfe bei der Rehabilitation stehen Behinderten nicht nur Sachleistungen zu, sondern sie können auch Geld beantragen, um sich das Leben selbst zu organisieren. 2021 gibt es viele neue Regelungen und mehr Geld!

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Großer Ratgeber Reha und Kur – Nr. 62

Ist Ihre Gesundheit gefährdet, haben Sie auch als Rentner grundsätzlich Anspruch auf Reha. Ob Sie selbst schwer krank sind und Pflegebedürftigkeit droht oder Sie durch die Pflege eines Angehörigen überlastet sind – in beiden Fällen haben Sie die Möglichkeit, medizinische Rehabilitation nach § 40 SGB V zu beantragen. Damit es mit der Wunsch-Kur klappt, hier alles Wichtige!