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BGH-Urteil: Weniger Geld für Lebensversicherungs-Policen rechtmäßig

Neuer Ärger mit der Lebensversicherung: Verbraucher, deren Police jetzt in der Zinsflaute endet, müssen sich mit weniger Geld zufriedengeben. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) Ende Juni 2018. Eine diesbezügliche Neuregelung sei rechtens. In der Vergangenheit haben die Versicherer ihren Kunden auf lange Sicht gute Zinssätze garantiert. Nun haben sie Schwierigkeiten, diese Zusagen einzuhalten. Denn wenn sie das Geld ihrer Kunden jetzt am Kapitalmarkt anlegen, bringt das nicht mehr so hohe Gewinne wie früher. Das setzt die Branche unter Druck, zugleich sinkt die Verzinsung des Altersvorsorgeklassikers. Damit für die anderen Kunden genug übrig bleibt, ist es rechtmäßig, dass jetzige Auszahlungen gekürzt werden. Speziell geht es hier um die Beteiligung an den Bewertungsreserven, eine Komponente der Gesamtverzinsung – neben Garantiezins, laufendem Zinsüberschuss und Schlussüberschuss.

Zur Stabilisierung der Branche war 2014 bereits das Lebensversicherungsreformgesetz verabschiedet worden. In diesem Jahr stand eine Überprüfung an.

Bei den Kosten einer Lebensversicherung können Kunden dagegen auf Entlastung hoffen. Das Bundesfinanzministerium will die Provisionen deckeln, die Versicherer ihren Vermittlern zahlen.  Eine genaue Höhe wurde nicht genannt.

Entlastungen für Lebensversicherungen ?

Zugleich schlägt das Finanzministerium in seiner Bewertung des Lebensversicherungsreformgesetzes Entlastungen der Branche beim Aufbau eines zusätzlichen Kapitalpuffers vor. Dieser soll in kleineren Schritten erfolgen. Um die hohen Zinsgarantien für Altverträge abzusichern, müssen die Versicherer seit 2011 finanziell Vorsorge treffen. Ende 2017 lag das Volumen bei insgesamt knapp 60 Milliarden Euro. Allerdings soll die Auflösung der sogenannten Zinszusatzreserve zeitlich gestreckt werden – das Geld bleibt also länger beim Versicherer und wird den Kunden damit später gutgeschrieben.

Verbraucherverbände kritisieren, dass das Finanzministerium ausschließlich auf die Stabilität der Branche abziele. Die Gerechtigkeitslücke zwischen Kunden, deren Vertrag aktuell endet und denjenigen, deren Policen weiterläuft, bleibt bestehen.

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PKV / GKV: Privat versichert und trotzdem ohne Privatstatus

Wenn man als PKV-Versicherter in den Basistarif wechselt, kann es sein, dass man plötzlich nicht mehr als Privatpatient behandelt wird. Normalerweise können die Ärzte bei Privatpatienten bis zum 3,5-fachen Gebührensatz abrechnen. Im Basistarif können Sie aber nur noch den 1,2-fachen Satz in Rechnung stellen. Dafür wird jedoch kaum ein Arzt, der nur Privatpatienten behandelt, weiter seine Leistungen anbieten.

Ein Wechsel zu einem andern Arzt kann deshalb notwendig werden. Jetzt ergibt sich jedoch das nächste Problem: Vertragsärzte der Krankenkassen müssen nur gesetzlich Krankenversicherte behandeln und keine Privatpatienten im Basistarif. Ausgenommen sind Notfall- und Schmerzbehandlungen. Basistarifversicherte stehen ergo also schlechter da als GKV-Versicherte.

Unsere aktuellen Beiträge zum Themenkreis PKV / GKV:  Raus aus der PKV-Falle und GKV-versichert und Behandlung wie ein Privatpatient.

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