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Berechnung der neuen Grundrente

Die neue Grundrente kommt

Die neue Grundrennte kommt - BerechnungNach zähem Ringen hat sich die Große Koalition auf die Grundrente geeinigt. Mit ihr sollen Geringverdiener, die ein Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, von 2021 an eine Rente oberhalb der Grundsicherung – also der Sozialhilfe im Alter – erhalten. 1,2 bis 1,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner sollen davon profitieren.  Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) versprach: „Diese Menschen müssen am Ende mehr haben, und zwar deutlich mehr haben, als die Grundsicherung“.

Bisherige Beschlüsse zur Grundrente reichen nicht

Neue Berechnungen zeigen jedoch, dass die Grundrente dafür vermutlich nicht reichen wird, weil Bezieher dieser neuen Rente rund elf Prozent Beitrag für Kranken- und Pflegekasse zahlen müssen. In der Grundsicherung hingegen fallen diese Abgaben nicht an.

Heil beschwichtigt: Bezieher einer niedrigen Grundrente könnten ja zusätzlich Grundsicherung beziehen. Dann wäre sichergestellt, dass sie in Summe mehr Geld zur Verfügung hätten als ein Grundsicherungsbezieher. Spezieller Freibetrag bei der Grundsicherung sollen dafür sorgen, sodass die Rente nicht voll verrechnet wird, sondern Rentner einen Teil davon auf die Grundsicherung obendrauf bekommen.

Hat Hubertus Heil sein Ziel verfehlt?

War das Ziel von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil nicht eigentlich ein anderes?  Er wollte erreichen, dass langjährige Versicherte keine Grundsicherung mehr brauchen. Viele scheuen zum Beispiel die dabei erforderliche Offenlegung von Einkommen und Vermögen. Mit der Grundrente würden sie nun zwar bessergestellt, aber trotzdem oft nicht das Niveau der Grundsicherung erreichen.

Lesen Sie auch unsere Ratgeberbroschüre zum Thema „Die neue Grundrente – Ein unverantwortlicher Schnellschuss, der juristisch scheitern wird?“

Die neue Grundrente

Nach vielen Jahren harter Arbeit bekommen viele Menschen eine so geringe Rente, dass sie zusätzlich auf Grundsicherung angewiesen sind, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Mit der neuen Grundrente soll das geändert werden – und seit Monaten tobt der Streit darum. Trotz heftigen Widerstands des Koalitionspartners beharrt Arbeitsminister Hubertus Heil auf der Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung. Im Mai will er nun einen Gesetzentwurf dazu vorlegen.

Gesetzentwurf für Mai geplant

Im Koalitionsstreit um eine Grundrente für Geringverdiener zeigt sich Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bislang optimistisch: „Sie ist in der Koalition vereinbart, und ich will eine Grundrente, die ihren Namen auch verdient“, sagte Heil. Zwar seien noch intensive Debatten in der Koalition nötig, räumte er ein. Aber es sei wichtig, zu einer Lösung zu kommen, um die Menschen nicht zu enttäuschen.

Immer wieder wendet er sich dabei gegen die Position der CDU/CSU. „Wir brauchen keine Bedürftigkeitsprüfung“, sagte er. „Es geht um Respekt für die Lebensleistung der Menschen, die sich eine ordentliche Rente verdient haben.“ Für sein Konzept der Grundrente bekommt Heil Unterstützung von Verdi-Chef Frank Bsirske. Ein Scheitern würde die Union schlecht aussehen lassen, so Bsirkse. „Wenn die Union hier auf Blockade setzt, dann setzt sie sich in Gegensatz zu Millionen von Menschen in diesem Lande, die ein Interesse daran haben, dass man nach jahrzehntelanger Arbeit und Beitragszahlung eine Rente bekommen kann, mit der man anständig über die Runden kommt.“ Eine Bedürftigkeitsprüfung habe etwas von Demütigung und Entblößung, argumentiert Bsirkse weiter.

Union will Bedürftigkeitsprüfung bei Grundrente

Die Union dagegen beharrt bislang auf der im Koalitionsvertrag vereinbarten Bedürftigkeitsprüfung. Sie möchte, dass der Staat prüft, ob mögliche Bezieher so einer Rentenaufwertung diese auch wirklich benötigen. Hier wirft Bsirske der Union Doppelzüngigkeit vor. Bei der Mütterrente spielte es auch keine Rolle, ob sie an eine „Zahnarztgattin“ mit kleiner Rente und gut verdienendem Ehemann gezahlt würde.

Die Union wandte sich angesichts des absehbaren Milliardenlochs im Bundeshaushalt an Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD). Es müsse darüber geredet werden, was finanziell überhaupt geht und was nicht.

Das bisher vorgestellte Modell sieht für Bezieher geringer Einkommen einen steuerfinanzierten Zuschlag monatlich zur Rente vor. Voraussetzung hierfür sind 35 Beitragsjahre. Gerechnet wird wie folgt: Für jedes Beitragsjahr gibt es eine bestimmte Zahl von Entgeltpunkten – je nach Einkommenshöhe. Die Rentenversicherung prüft automatisch, wie viele Entgeltpunkte im Durchschnitt gesammelt wurden. Wenn weniger als 0,8 Entgeltpunkte pro Jahr angesammelt wurden, werden diese verdoppelt, allerdings nur für 35 Beitragsjahre und höchstens auf diese 0,8 Entgeltpunkte. Im Höchstfall kann der Zuschlag 14 Entgeltpunkte erreichen, das sind derzeit 448 Euro.

Der Minister rechnet mit drei bis vier Millionen Beziehern und Kosten in Höhe eines mittleren einstelligen Milliardenbetrages pro Jahr.

Aktuelle und ausführliche Informationen rund um Rente und Finanzen finden Sie in unseren Ratgeberbroschüren.

Sozialabgaben bei der Betriebsrente

Die Sozialabgaben für Betriebsrentner waren lange Zeit ein Streitpunkt. Manche Rentner werden nämlich doppelt zur Kasse gebeten. Wer seine Betriebsrente bei einer Pensionskasse zeitweise privat finanziert hat, kann Geld zurückfordern. Doch es gibt Fristen, nach denen Ansprüche verfallen.

Der Hintergrund: Viele Rentner haben jahrelang Beiträge in ihre betriebliche Altersvorsorge gesteckt und darauf Abgaben an die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt. Mit der Gesundheitsreform 2004 mussten sie auf die daraus resultierende Rente ebenfalls Sozialabgaben leisten.

So holen Rentner sich jetzt ihre Sozialabgaben zurück

Nun gibt es eine Entlastung für diejenigen, welche privat Geld in einer Pensionskasse angespart haben.  Wer seinen Vertrag nach Ausscheiden beim Arbeitgeber aus eigenen Mitteln weiterfinanziert hat, muss nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes auf diesen Teil der Rente jetzt keine Abgaben mehr an die Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen (Az. 1 BvR 100/15 und 1 BvR 249/15). Schätzungsweise sind mehr als eine Million Betriebsrentner von dieser Entscheidung betroffen. Für alle, die eine betriebliche Rentenversicherung in Form einer Direktversicherung privat weiter bespart hatten, entschied das Bundesverfassungsgericht bereits 2010 zu ihren Gunsten (BvR 1660/08). Nun sind auch Betriebsrentner, die ihre Bezüge aus Pensionskassen oder Direktversicherung erhalten, rechtlich gleichgestellt.

Betroffene Rentner sollten jetzt schnell handeln. Bis zu vier Jahre rückwirkend können sie zu viel bezahlte Sozialabgaben zurückfordern (§ 27 Abs. 2 SGB IV). Hierzu sollten sie sich schriftlich und mit Bezug auf die jüngste Entscheidung des Verfassungsgerichtes an die Pensionskasse wenden (und auch die Krankenkasse informieren). Die Pensionskasse muss aufschlüsseln, welche Teile der Betriebsrente privat finanziert sind und wofür demnach keine Abgaben zu zahlen sind.

Leider kann nicht jeder von dieser Entscheidung profitieren. Wer seine Beiträge zur Betriebsrente nur entrichtet hat, während er regulär angestellt war, kann auch nach dem jüngsten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts kein Geld zurückverlangen. Er zahlt die vollen Abgaben zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Eine Entlastung könnte hier bald von Seiten der Politik erfolgen. Der Gesundheitsausschuss beschäftigte sich bereits mit der Frage, wie man Betriebsrentner – angesichts finanziell gut ausgestatteter gesetzlicher Krankenkassen – in größerem Rahmen entlasten könne. Im Gespräch ist z. B. künftig einen Freibetrag (155,75 Euro) für die Betriebsrente einzuführen. Dann wäre nur den Teil der Rente mit Abgaben zu belasten, der darüber liegt.

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Rentenerhöhung 2019

Mehr Geld für Rentner – Mit der Rentenerhöhung im kommenden Jahr steigt das Einkommen für Rentner auch 2019 stark.

In Westdeutschland werden die Renten zum 1. Juli 2019 um 3,18 Prozent angehoben, im Osten sogar um 3,91 Prozent. Auch für die Jahre danach werden Rentensteigerungen von rund drei Prozent in den alten Ländern erwartet. In Ostdeutschland werden die Erhöhungen dann zwischen 3,7 und 3,8 Prozent liegen.

Die endgültige Höhe der Rentensteigerung wird jedoch erst im März kommenden Jahres feststehen, wenn alle Daten, die über die künftige Rentenanpassung entscheiden, vorliegen.

Prüfen Sie, ob Sie durch die Rentensteigerung unter die Steuerpflicht fallen. Unsere Broschürenempfehlung: Steuerfalle Rentenerhöhung.

Weniger Geld durch Mütterrente

Die Bundesregierung will die Mütterrente ausweiten, um Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern besser zu stellen. Dabei hat die diese Rente für die Betroffenen schon jetzt oft absurde Folgen: Zehntausende Mütter bekommen aufgrund der Regelungen nun weniger Geld statt mehr.

Dabei trifft es vor allem schlecht verdienenden Beitragszahlerinnen und Mütter mit lückenhafter Erwerbsbiografie – also diejenigen, die durch die Mütterrente eigentlich gefördert werden sollten.

Weniger Rente durch Mütterrente?

Ohne diese Regelung würden die betroffenen Frauen von einer staatlich finanzierten Aufstockung ihrer Rente profitieren, den sogenannten Mindestentgeltpunkten. Durch die verbesserte Anerkennung von Erziehungsjahren bei vor 1992 geborenen Kindern entfällt bei vielen der Anspruch auf diese Aufstockung.

Mehrere Zehntausend Mütter seien bisher von dem Problem betroffen, offiziellen Zahlen liegen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie der Rentenversicherung jedoch nicht vor. Finanzielle Verluste durch die diese Rente drohen weiterhin allen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens noch nicht in Rente sind. Mütter, die bereits in Rente sind, können hingegen durch die Reform nicht schlechter gestellt werden – sie bekommen pauschal mehr Rente. Die Mütterrente I war zum 1. Juli 2014 eingeführt worden. Bundesarbeitsminister Heil (SPD) plant zum 1. Januar 2019 mit der Mütterrente II eine Ausweitung des Gesetzes.

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