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Warum sich Sonderzahlungen in die Rentenkasse 2022 besonders lohnen

Wenn es um die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) geht, denken viele nur an die Pflichtbeiträge: Wer angestellt ist oder in selbstständigen, besonderen schutzbedürftigen Berufen arbeitet, zahlt ohnehin Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung ein. Nur die wenigsten wissen aber, dass sie auch freiwillig Beiträge zahlen und so ihre Rente aufbessern können.

Wer eine Sonderzahlung in die Rentenkasse einzahlt, kann beispielsweise die Abschläge bei einer vorgezogenen Rente ausgleichen. Im Jahr 2022 lohnen sich die Einzahlungen besonders.

Die vorgezogene Rente ist eine Möglichkeit, vorzeitig aus dem Berufsleben auszuscheiden. Allerdings muss man dafür finanziellen Einbußen in Form von Rentenabschlägen in Kauf nehmen. Mit Sonderzahlungen kann man die Abschläge verringern. Aber auch, wenn man später doch nicht die vorgezogene Rente in Anspruch nimmt, sondern bis zur Regelaltersgrenze arbeitet, können sich Sonderzahlungen in die Rentenversicherung lohnen.

Wie viel sollte man in die Rentenkasse einzahlen?

Ab dem 50. Lebensjahr kann jeder auf Wunsch eine Rentenauskunft zum Ausgleich der Rentenminderung vom Rentenversicherungsträger erhalten. Sie informiert über die Rentenhöhe zum gewünschten vorzeitigen Rentenbeginn, die Höhe der daraus entstehenden Rentenminderung und über den Betrag, der zum Ausgleich der Rentenminderung geleistet werden kann.

Nach Erhalt der Rentenauskunft können Sie selbst entscheiden, ob und wie viel Sie als Sonderzahlung einzahlen wollen. Die Einzahlungen bzw. auch die Höhe der Einzahlungen ist freiwillig. Die Rentenabschläge müssen also nicht in voller Höhe ausgeglichen werden. Wer im Nachhinein doch nicht vorzeitig in Rente geht, erhält für die Zusatzbeiträge eine entsprechend höhere Rente.

Ein Beispiel: Sie erwarten eine monatliche Rente von 1.200 Euro und möchten zwei Jahre in Rente gehen. Hierfür müssen Sie einen Abschlag von 7,2 Prozent hinnehmen (24 x 0,3 Prozent). Ihre monatliche Rente verringert sich also um ca. 86 Euro. Um diesen Abschlag auszugleichen, müssten sie rund 21.000 Euro zusätzlich in die Rentenversicherung einzahlen. Falls Sie dann doch nicht früher in Rente gehen, erhöht sich Ihre monatliche Rentenzahlung um 86 Euro.

Wichtig: Die freiwilligen Beiträge in die Rentenkasse können nicht rückerstattet werden. Sie sollten das Geld hierfür als sicher zur Verfügung haben.

Wann Sie besonders über freiwillig Beiträge in die Rentenkasse nachdenken sollten

Sinnvoll sind freiwillige Beiträge vor allem bei unverhofftem Geldsegen, z. B. wenn Sie erben oder einen hohen Betrag aus einer Abfindung oder einer Lebensversicherung erhalten. Wann Sie einzahlen und ob Sie die Summe auf einmal oder in Teilen zahlen, sollten Sie gut überlegen und sich ggf. dazu beraten lassen.

Leisten Sie die Sonderzahlung bereits einige Jahre vor dem angestrebten, früheren Renteneintritt, sichern Sie sich die Rentenpunkte nach den jetzt gültigen Berechnungsgrundlagen für die Rente. Das kann sich lohnen, denn: Entwickelt sich die Wirtschaft in den nächsten Jahren weiter positiv, werden die Renten wahrscheinlich weiter steigen. Dann müssen Sie mehr Geld einzahlen, um einen Rentenpunkt zu erhalten und damit den Rentenausgleich zu finanzieren.

Weshalb jetzt ein guter Zeitpunkt für Sonderzahlungen ist

Das Rentenprinzip beruht auf einem Punktesystem. Die Deutsche Rentenversicherung gibt jährlich an, wie hoch das Durchschnittsgehalt für einen sogenannten Entgeltpunkt ist. Von den gesammelten Punkten ist die Höhe Ihrer zukünftigen Rente abhängig. Wenn Sie weniger als die angegebene Summe verdienen, wird nur der Teil eines Punktes gutgeschrieben, bei einem höheren Gehalt entsprechend mehr. Je nachdem könnten das also zum Beispiel 0,5 oder auch 1,5 Punkte sein.

2021 musste ein Arbeitnehmer jährlich 41.541 Euro verdienen, um einen vollen Rentenpunkt zu bekommen. Nach Angaben der Bundesregierung wurde das Durchschnittsentgelt 2022 vorläufig auf 38.901 Euro im Jahr festgesetzt, um einen ganzen Rentenpunkt zu erhalten. (Das kommt einer indirekten Rentenerhöhung gleich.) Sie bekommen als 2022 für weniger Geld mehr Rentenpunkte, die in die Berechnung Ihrer Rente einbezogen werden. Was auch bedeutet: Sie können durch eine freiwillige Sonderzahlung mehr Punkte erhalten, als noch im vergangenen Jahr.

Sondereinzahlungen auf mehrere Jahre verteilen

Es kann aber auch sinnvoll sein, die Sonderzahlungen auf mehrere Jahre zu verteilen. Denn die Beiträge zur Rentenversicherung können in der Steuererklärung abgesetzt werden – allerdings nur innerhalb bestimmter Grenzen. Der Höchstbetrag für das Jahr 2022 beträgt 25.639 €. Davon setzt das Finanzamt einen festgelegten Prozentsatz (2022 = 94 Prozent) an, der geltend gemacht werden kann, also 24.101 €. Dieser Wert bezieht sich auf die Gesamteinzahlung, also Pflichtbeiträge + Sonderzahlung. Liegen Sie darüber, wirkt sich das steuerlich nicht zu Ihrem Vorteil aus. Lassen Sie sich im Zweifel von der Deutschen Rentenversicherung beraten.

Für die Riester-Rente und andere Vorsorgeaufwendungen wie z.B. Krankenversicherungsbeiträge oder die Berufsunfähigkeitsversicherung gelten jeweils eigene Höchstbeträge.

Wann rentiert sich die Sonderzahlung?

Zu welchem Zeitpunkt sich der die Sonderzahlung in die Rentenversicherung in Form von (Netto-)Rentenzahlungen für Sie rentiert (also tatsächlich einen geldwerten Vorteil bringt), hängt von verschiedenen Faktoren ab, u. a. von Ihrem persönlichen Steuersatz während der Erwerbstätigkeit und später als Rentner.

Angenommen Sie zahlen während der Erwerbstätigkeit etwa 35 Prozent Einkommensteuer und während der Rente noch 20 Prozent, dann hat sich Ihre Einzahlung von 21.000 Euro nach gut 17 Jahren Rentenbezug gelohnt. Bei einem frühen Tod hätte zumindest ein Hinterbliebener eine höhere Rente, insofern er bezugsberechtig ist.

Beachten sollten Sie auch, dass die Alternativen für eine gewinnbringende Geldanlage derzeit recht überschaubar bzw. mit einem höheren Anlagerisiko verbunden sind. Nach Modellrechnungen der Deutschen Rentenversicherung Bund liegt die Rendite bei der Rentenversicherung längerfristig bei 2 bis 3 Prozent – wenn das gesamte Leistungspaket berücksichtigt wird (also zum Beispiel auch die relative Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos sowie die Hinterbliebenenrenten).

Altersvorsorge in der Steuer auf einen Blick

 

Form der Altersvorsorge Wie funktioniert die Besteuerung? Relevanter Abschnitt der Steuererklärung Maximal absetzbar (Single, Stand 2022)
Gesetzliche Renten­versicherung In Ansparphase teils von der Steuer absetzbar, Besteuerung in Auszahlungsphase Anlage Vorsorgeaufwand 24.101 € (94 % von 25.639 €)
Rürup-Rente Steuervorteile in der Ansparphase, Besteuerung in Auszahlungsphase Anlage Vorsorgeaufwand 24.101 € (94 % von 25.639 €)
Betriebliche Altersvorsorge Steuervorteile in Ansparphase, Besteuerung in Auszahlungsphase Anlage Vorsorgeaufwand unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze bis zu einer Höhe von 8 Prozent oder vollständig steuerfrei
Riester-Rente Steuervorteile bzw. Zulagen in der Ansparphase (siehe Günstigerprüfung), nachgelagerte Besteuerung in Auszahlungsphase Anlage AV 2.100 €
Risikolebens­versicherung als Sonderausgabe steuerlich absetzbar, Erträge werden besteuert (Ausnahme: Verträge von vor 2005) Anlage Vorsorgeaufwand 1.900 oder 2.800 € (sofern noch nicht durch andere Sonderausgaben ausgeschöpft)
Kapitallebens­versicherung als Sonderausgabe steuerlich absetzbar, wenn Vertrag vor 2005 geschlossen wurde, Erträge werden besteuert (Ausnahme: Verträge von vor 2005) Anlage Vorsorgeaufwand 1.900 oder 2.800 € (sofern noch nicht durch andere Sonderausgaben ausgeschöpft)

Quelle: https://www.transparent-beraten.de/altersvorsorge/steuer/

Beachten Sie auch unsere Ratgeber zum Thema Rente und Vorsorge.

Steuer auf die private Rentenversicherung

Rente und Steuererklärung für Finanzamt

So greift das Finanzamt bei Ihrer private Rente zu

Bei der Wahl Ihres privaten Altersvorsorgemodells zählt nicht nur die Rendite. Sie sollten auch die spätere Besteuerung der Rente mit berücksichtigen. Denn je nach Vorsorgemodell und Versichertenstatus kann Ihnen später als Rentner von Ihrer Brutto-Rente ein stark abweichender Netto-Betrag übrig bleiben.

Vorsorgemodell Private Rentenversicherung

Die private Rentenversicherung wird über die Jahre angespart. Zum Vertragsende haben Sie meist die Wahl zwischen einer Kapital- oder einer Rentenauszahlung. Wählen Sie die Rente, erhalten Sie lebenslang ein Steuerbonus. Denn Sie müssen lediglich auf den sogenannten Ertragsanteil Steuern zahlen. Der Ertragsanteil ist ein fester Prozentsatz der bezogenen Rente, der sich nach dem Alter bei Rentenbeginn richtet und während der gesamten Rentenbezugszeit gleich bleibt. Je älter man beim Beginn des Rentenbezugs ist, desto niedriger fällt der Ertragsanteil aus, der zu versteuern ist.

Ein Beispiel: Herr Martin ist zu Beginn seines Rentenbezugs 65 Jahre alt. Laut Ertragsanteils-Tabelle (Paragraf 22 Einkommensteuergesetz) beträgt der Ertragsanteil für seine private Rente 18 Prozent. Das bedeutet, er muss nur diese 18 Prozent der Rente als Einkünfte in der Steuererklärung angeben. Nehmen wir an, er erhält 400 Euro private Rente, dann braucht er davon nur 72 Euro (18 Prozent) zu versteuern. Nehmen wir weiter an, er hat im Ruhestand einen Steuersatz von 25 Prozent, so fallen tatsächlich für ihn nur 18 Euro an Steuern an.

Würde Herr Martin hingegen eine Kapitalauszahlung auf einen Schlag vorziehen, so sind die während der Laufzeit erzielten Gewinne zur Hälfte steuerpflichtig. Vorausgesetzt, der Vertrag ist wenigstens zwölf Jahre lang gelaufen und der Versicherte ist bei Auszahlung mindestens 62 Jahre alt. Als Gewinn gilt die Differenz zwischen der Summe aller eingezahlten Beiträge und der späteren Kapitalauszahlung.

 

Vorsorgemodell Sofortrente 

Bei der Sofortrente zahlen Sie (in der Regel zum Ruhestandsbeginn) einmalig einen festen Betrag ein, z. B. aus einer Erbschaft oder einer Abfindung. Sie erhalten dann umgehend lebenslang eine monatliche Rente überwiesen. Die Zahlung fließt auch dann noch weiter, wenn Ihre eingezahlte Summe längst aufgebraucht ist. – Als Empfänger einer Sofortrente pockert man also darauf, ein möglichst hohes Alter zu erreichen. Die Besteuerung der Rente erfolgt hier ebenfalls nach dem Prinzip des Ertragsanteils.

 

Riester-Rente

Die Rentenauszahlungen bei der Riester-Rente zählen in der Rentenphase zu den „sonstigen Einkünften“ und sind mit Ihrem persönlichen Steuersatz zu versteuern (nachgelagerte Besteuerung). Wie hoch die Steuerlast später tatsächlich ausfällt, hängt von Ihrem Gesamteinkommen als Ruheständler und von der Höhe der zukünftigen Freibeträge ab.

Die volle Steuerpflicht gilt jedoch nur für Riester-Renten, die vollständig aus durch Zulagen und Steuervorteile gefördertem Kapital gezahlt werden. Manche Sparer zahlen aber auch mehr in einen Riester-Vertrag ein als nötig ist, um die vollen Zulagen und Steuervorteile zu bekommen, also einen ungeförderten Anteil. Wird aus diesem nicht geförderten Anteil der Beiträge eine Rente gezahlt, so ist dafür wiederum nur der Ertragsanteil zu versteuern.

 

Vorsorgemodell Rürup-Rente

Die Rürup-Rente ist ein Vorsorgemodell, bei dem der Nutzer in der Ansparfasse von Steuererleichterungen profitiert. In der Auszahlungsphase wird die Rürup-Rente dann nach dem persönlichen Steuersatz besteuert. Dabei richtet sich die Höhe der Steuerpflicht bzw. des steuerfreien Betrags der Rente nach dem Kalenderjahr des Rentenbeginns.

2019 sind ausgezahlte Rürup-Renten zu 78 Prozent steuerpflichtig, der andere Teil von 22 Prozent wird als Freibetrag dauerhaft festgeschrieben. Bis 2020 steigt der steuerpflichtige Anteil jährlich um zwei Prozent an, nach 2020 nur noch um ein Prozent jährlich. Ab 2040 ist dann die volle Rentenauszahlung steuerpflichtig. Wer also 2040 erstmals die Rürup-Rente beziehen, muss diese dann zu 100 Prozent versteuern.

Die neue Grundrente kommt

Die neue Grundrennte kommt - BerechnungNach zähem Ringen hat sich die Große Koalition auf die Grundrente geeinigt. Mit ihr sollen Geringverdiener, die ein Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, von 2021 an eine Rente oberhalb der Grundsicherung – also der Sozialhilfe im Alter – erhalten. 1,2 bis 1,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner sollen davon profitieren.  Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) versprach: „Diese Menschen müssen am Ende mehr haben, und zwar deutlich mehr haben, als die Grundsicherung“.

Bisherige Beschlüsse zur Grundrente reichen nicht

Neue Berechnungen zeigen jedoch, dass die Grundrente dafür vermutlich nicht reichen wird, weil Bezieher dieser neuen Rente rund elf Prozent Beitrag für Kranken- und Pflegekasse zahlen müssen. In der Grundsicherung hingegen fallen diese Abgaben nicht an.

Heil beschwichtigt: Bezieher einer niedrigen Grundrente könnten ja zusätzlich Grundsicherung beziehen. Dann wäre sichergestellt, dass sie in Summe mehr Geld zur Verfügung hätten als ein Grundsicherungsbezieher. Spezieller Freibetrag bei der Grundsicherung sollen dafür sorgen, sodass die Rente nicht voll verrechnet wird, sondern Rentner einen Teil davon auf die Grundsicherung obendrauf bekommen.

Hat Hubertus Heil sein Ziel verfehlt?

War das Ziel von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil nicht eigentlich ein anderes?  Er wollte erreichen, dass langjährige Versicherte keine Grundsicherung mehr brauchen. Viele scheuen zum Beispiel die dabei erforderliche Offenlegung von Einkommen und Vermögen. Mit der Grundrente würden sie nun zwar bessergestellt, aber trotzdem oft nicht das Niveau der Grundsicherung erreichen.

Lesen Sie auch unsere Ratgeberbroschüre zum Thema „Die neue Grundrente – Ein unverantwortlicher Schnellschuss, der juristisch scheitern wird?“

Die neue Grundrente

Nach vielen Jahren harter Arbeit bekommen viele Menschen eine so geringe Rente, dass sie zusätzlich auf Grundsicherung angewiesen sind, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Mit der neuen Grundrente soll das geändert werden – und seit Monaten tobt der Streit darum. Trotz heftigen Widerstands des Koalitionspartners beharrt Arbeitsminister Hubertus Heil auf der Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung. Im Mai will er nun einen Gesetzentwurf dazu vorlegen.

Gesetzentwurf für Mai geplant

Im Koalitionsstreit um eine Grundrente für Geringverdiener zeigt sich Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bislang optimistisch: „Sie ist in der Koalition vereinbart, und ich will eine Grundrente, die ihren Namen auch verdient“, sagte Heil. Zwar seien noch intensive Debatten in der Koalition nötig, räumte er ein. Aber es sei wichtig, zu einer Lösung zu kommen, um die Menschen nicht zu enttäuschen.

Immer wieder wendet er sich dabei gegen die Position der CDU/CSU. „Wir brauchen keine Bedürftigkeitsprüfung“, sagte er. „Es geht um Respekt für die Lebensleistung der Menschen, die sich eine ordentliche Rente verdient haben.“ Für sein Konzept der Grundrente bekommt Heil Unterstützung von Verdi-Chef Frank Bsirske. Ein Scheitern würde die Union schlecht aussehen lassen, so Bsirkse. „Wenn die Union hier auf Blockade setzt, dann setzt sie sich in Gegensatz zu Millionen von Menschen in diesem Lande, die ein Interesse daran haben, dass man nach jahrzehntelanger Arbeit und Beitragszahlung eine Rente bekommen kann, mit der man anständig über die Runden kommt.“ Eine Bedürftigkeitsprüfung habe etwas von Demütigung und Entblößung, argumentiert Bsirkse weiter.

Union will Bedürftigkeitsprüfung bei Grundrente

Die Union dagegen beharrt bislang auf der im Koalitionsvertrag vereinbarten Bedürftigkeitsprüfung. Sie möchte, dass der Staat prüft, ob mögliche Bezieher so einer Rentenaufwertung diese auch wirklich benötigen. Hier wirft Bsirske der Union Doppelzüngigkeit vor. Bei der Mütterrente spielte es auch keine Rolle, ob sie an eine „Zahnarztgattin“ mit kleiner Rente und gut verdienendem Ehemann gezahlt würde.

Die Union wandte sich angesichts des absehbaren Milliardenlochs im Bundeshaushalt an Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD). Es müsse darüber geredet werden, was finanziell überhaupt geht und was nicht.

Das bisher vorgestellte Modell sieht für Bezieher geringer Einkommen einen steuerfinanzierten Zuschlag monatlich zur Rente vor. Voraussetzung hierfür sind 35 Beitragsjahre. Gerechnet wird wie folgt: Für jedes Beitragsjahr gibt es eine bestimmte Zahl von Entgeltpunkten – je nach Einkommenshöhe. Die Rentenversicherung prüft automatisch, wie viele Entgeltpunkte im Durchschnitt gesammelt wurden. Wenn weniger als 0,8 Entgeltpunkte pro Jahr angesammelt wurden, werden diese verdoppelt, allerdings nur für 35 Beitragsjahre und höchstens auf diese 0,8 Entgeltpunkte. Im Höchstfall kann der Zuschlag 14 Entgeltpunkte erreichen, das sind derzeit 448 Euro.

Der Minister rechnet mit drei bis vier Millionen Beziehern und Kosten in Höhe eines mittleren einstelligen Milliardenbetrages pro Jahr.

Aktuelle und ausführliche Informationen rund um Rente und Finanzen finden Sie in unseren Ratgeberbroschüren.

Sozialabgaben bei der Betriebsrente

Die Sozialabgaben für Betriebsrentner waren lange Zeit ein Streitpunkt. Manche Rentner werden nämlich doppelt zur Kasse gebeten. Wer seine Betriebsrente bei einer Pensionskasse zeitweise privat finanziert hat, kann Geld zurückfordern. Doch es gibt Fristen, nach denen Ansprüche verfallen.

Der Hintergrund: Viele Rentner haben jahrelang Beiträge in ihre betriebliche Altersvorsorge gesteckt und darauf Abgaben an die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt. Mit der Gesundheitsreform 2004 mussten sie auf die daraus resultierende Rente ebenfalls Sozialabgaben leisten.

So holen Rentner sich jetzt ihre Sozialabgaben zurück

Nun gibt es eine Entlastung für diejenigen, welche privat Geld in einer Pensionskasse angespart haben.  Wer seinen Vertrag nach Ausscheiden beim Arbeitgeber aus eigenen Mitteln weiterfinanziert hat, muss nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes auf diesen Teil der Rente jetzt keine Abgaben mehr an die Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen (Az. 1 BvR 100/15 und 1 BvR 249/15). Schätzungsweise sind mehr als eine Million Betriebsrentner von dieser Entscheidung betroffen. Für alle, die eine betriebliche Rentenversicherung in Form einer Direktversicherung privat weiter bespart hatten, entschied das Bundesverfassungsgericht bereits 2010 zu ihren Gunsten (BvR 1660/08). Nun sind auch Betriebsrentner, die ihre Bezüge aus Pensionskassen oder Direktversicherung erhalten, rechtlich gleichgestellt.

Betroffene Rentner sollten jetzt schnell handeln. Bis zu vier Jahre rückwirkend können sie zu viel bezahlte Sozialabgaben zurückfordern (§ 27 Abs. 2 SGB IV). Hierzu sollten sie sich schriftlich und mit Bezug auf die jüngste Entscheidung des Verfassungsgerichtes an die Pensionskasse wenden (und auch die Krankenkasse informieren). Die Pensionskasse muss aufschlüsseln, welche Teile der Betriebsrente privat finanziert sind und wofür demnach keine Abgaben zu zahlen sind.

Leider kann nicht jeder von dieser Entscheidung profitieren. Wer seine Beiträge zur Betriebsrente nur entrichtet hat, während er regulär angestellt war, kann auch nach dem jüngsten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts kein Geld zurückverlangen. Er zahlt die vollen Abgaben zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Eine Entlastung könnte hier bald von Seiten der Politik erfolgen. Der Gesundheitsausschuss beschäftigte sich bereits mit der Frage, wie man Betriebsrentner – angesichts finanziell gut ausgestatteter gesetzlicher Krankenkassen – in größerem Rahmen entlasten könne. Im Gespräch ist z. B. künftig einen Freibetrag (155,75 Euro) für die Betriebsrente einzuführen. Dann wäre nur den Teil der Rente mit Abgaben zu belasten, der darüber liegt.

Weitere Tipps zum Thema Rente finden Sie auch in dieser Themenübersicht.

Rentenerhöhung 2019

Mehr Geld für Rentner – Mit der Rentenerhöhung im kommenden Jahr steigt das Einkommen für Rentner auch 2019 stark.

In Westdeutschland werden die Renten zum 1. Juli 2019 um 3,18 Prozent angehoben, im Osten sogar um 3,91 Prozent. Auch für die Jahre danach werden Rentensteigerungen von rund drei Prozent in den alten Ländern erwartet. In Ostdeutschland werden die Erhöhungen dann zwischen 3,7 und 3,8 Prozent liegen.

Die endgültige Höhe der Rentensteigerung wird jedoch erst im März kommenden Jahres feststehen, wenn alle Daten, die über die künftige Rentenanpassung entscheiden, vorliegen.

Prüfen Sie, ob Sie durch die Rentensteigerung unter die Steuerpflicht fallen. Unsere Broschürenempfehlung: Steuerfalle Rentenerhöhung.

Weniger Geld durch Mütterrente

Die Bundesregierung will die Mütterrente ausweiten, um Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern besser zu stellen. Dabei hat die diese Rente für die Betroffenen schon jetzt oft absurde Folgen: Zehntausende Mütter bekommen aufgrund der Regelungen nun weniger Geld statt mehr.

Dabei trifft es vor allem schlecht verdienenden Beitragszahlerinnen und Mütter mit lückenhafter Erwerbsbiografie – also diejenigen, die durch die Mütterrente eigentlich gefördert werden sollten.

Weniger Rente durch Mütterrente?

Ohne diese Regelung würden die betroffenen Frauen von einer staatlich finanzierten Aufstockung ihrer Rente profitieren, den sogenannten Mindestentgeltpunkten. Durch die verbesserte Anerkennung von Erziehungsjahren bei vor 1992 geborenen Kindern entfällt bei vielen der Anspruch auf diese Aufstockung.

Mehrere Zehntausend Mütter seien bisher von dem Problem betroffen, offiziellen Zahlen liegen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie der Rentenversicherung jedoch nicht vor. Finanzielle Verluste durch die diese Rente drohen weiterhin allen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens noch nicht in Rente sind. Mütter, die bereits in Rente sind, können hingegen durch die Reform nicht schlechter gestellt werden – sie bekommen pauschal mehr Rente. Die Mütterrente I war zum 1. Juli 2014 eingeführt worden. Bundesarbeitsminister Heil (SPD) plant zum 1. Januar 2019 mit der Mütterrente II eine Ausweitung des Gesetzes.

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